Für die Einkommensteuererklärung 2019 gelten folgende Abgabefristen:
Die Steuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31.07.2020 beim Finanzamt einzureichen.
Bei der Vertretung durch einen Steuerberater verlängert sich die Frist bis Ende Februar 2021.
Verspätungszuschlag:
Durch eine Neuregelung wird ermöglicht, dass ein Verspätungszuschlag bei Überschreitung der Fristen zur Abgabe der Steuererklärung vollautomationsgestützt festgesetzt werden kann. Das Finanzamt hat hier also keinen Beurteilungsspielraum mehr.