Die neue Datenschutzgrundverordnung – Sind Sie als Arbeitgeber entsprechend vorbereitet?

Datenschutz geht uns alle an. Vor allem haben Arbeitgeber beim Beschäftigtendatenschutz einiges zu beachten. Denn die Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG n.F.) treten am 25.05.2018 in Kraft.

Die Datenverarbeitung ist nicht auf das laufende Arbeitsverhältnis beschränkt. Sie beginnt bereits mit der Bewerbung der jeweiligen Person bei dem möglichen zukünftigen Arbeitgeber und endet nicht – wie manche vielleicht meinen mögen – mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher der Beträge höher ist.

Durch die neuen Regelungen wird genau festgelegt, wann eine Datenverarbeitung im
Beschäftigungsverhältnis zulässig ist. Folgende Vorgänge fallen unter die neuen Regelungen:

• Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses
• Ausübung oder Erfüllung der Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten

Man muss sich aber keine Sorgen machen, dass von nun an Bewerbungen nur noch anonym möglich sind. Der Arbeitgeber darf die sich auf die Stelle bewerbende Person weiterhin nach dem Namen, der Anschrift, der E-Mailadresse und nach den fachlichen Kenntnissen, der Ausbildung sowie dem beruflichen Werdegang befragen. Sie sollten aber beachten, dass den Bewerbern zusammen mit der Eingangsbestätigung ihrer Unterlagen die nach Art. 13 DSGVO erforderlichen Informationen, z.B. die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder die Dauer der Speicherung, mitgeteilt werden. Demgegenüber weiterhin unzulässig sind Fragen nach der Religionszugehörigkeit, der Gewerkschaftszugehörigkeit oder nach einer Schwangerschaft.

Haben Sie Fragen, brauchen Sie Beratung in datenschutzrechtlichen Fragestellungen? Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwältin Diana Schmidt unter 0221/2921360 oder per Mail unter info@pmpg.de.