Geplante Steueränderungen der neuen Ampel-Regierung

Im Rahmen der Sondierungsgespräche von SPD, Grünen und FDP wurden auch geplante Änderungen und Neuerungen hinsichtlich des Steuerrechts verhandelt und im Koalitionsvertrag festgelegt. Diese sind zwar noch nicht rechtskräftig, könnten aber im Laufe des Jahres 2022 verpflichtend werden. Ziel der neuen Bundesregierung ist eine Vereinfachung des Steuersystems durch Digitalisierung und eine Entbürokratisierung der Verwaltung. Im Wesentlichen betreffen die beabsichtigten Änderungen folgende Bereiche: 

 

Unternehmer*innen


Verlustrücktrag

Der Verlustrücktrag bei der Einkommensteuer sowie der Körperschaftsteuer soll auf die 2 unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume erweitert und die erweiterte Verlustverrechnung bis Ende 2023 verlängert werden.

Dienstwagenbesteuerung

Künftig soll nachgewiesen werden müssen, dass Plug-In-Hybrid-Dienstfahrzeuge überwiegend (mehr als 50 Prozent) im Elektrobetrieb gefahren werden. Denn nur dann gilt der privilegierte Steuersatz von 0,5 Prozent (Entnahmewert). Ist dies nicht der Fall oder fehlt ein entsprechender Nachweis, entfällt der Steuervorteil und der Dienstwagen wird mit 1 Prozent regelbesteuert.

Steuerbetrug

Zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug soll unter anderem ein bundesweit einheitliches elektronisches Meldesystem (e-Invoicing) für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen geschaffen werden, wie es in Italien bereits üblich ist. Zusätzlich möchte man auf EU-Ebene die generelle Einführung der Reverse-Charge-Methode (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers) voranbringen.

Investitionsprämie

Unternehmen sollen eine Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter erhalten, die sie in den Jahren 2022 und 2023 als sog. „Superabschreibung“ steuerlich geltend machen können. Wie sich das genau ausgestaltet, ist noch unklar.

 

Arbeitnehmer*innen


Homeoffice

Die aktuell geltende steuerliche Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer*innen soll bis zum 31.12.2022 verlängert werden.

 

Rentner*innen (auch zukünftige)


Rentenbesteuerung

Auch in Zukunft soll eine doppelte Rentenbesteuerung vermieden werden. Um das zu erreichen, sollen Rentenversicherungsbeiträge schon ab dem Jahr 2023 als Sonderausgaben voll abzugsfähig sein. Außerdem soll der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 jährlich nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen.

 

Bürger*innen


Wohnungsbau

Beim Neubau von Wohnungen soll die lineare Abschreibung von derzeit 2 auf künftig 3 Prozent angehoben werden. Für den Bau bezahlbaren Wohnraums sind steuerliche Förderungen und Investitionszulagen geplant.

Wohneigentum

Um den Kauf von selbst genutztem Wohneigentum zu fördern und finanziell zu unterstützen, sollen Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer geschaffen werden. 

Sparerpauschbetrag

Ab dem 1.1.2023 soll der Sparerpauschbetrag auf 1.000 Euro bei Einzelveranlagung und 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung angehoben werden.

 

Das sind die wesentlichen Eckpunkte, die bislang verabschiedet wurden. Weitere Maßnahmen sind geplant – wie, wann und ob das letztendlich alles umgesetzt wird, steht zum aktuellen Zeitpunkt (12/2021) noch nicht fest.