Nach dem Brexit: Neue Entsendungsregelungen für Arbeitnehmer?

Die Bundesregierung hat am 25.03.2021 ein Gesetz verabschiedet, das gewährleisten soll, dass die Entsendungsregelungen für Arbeitnehmer zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich auch nach dem Brexit weiterhin Bestand haben.

Eine solche Fortdauer ist höchst sinnvoll und stellt sicher, dass lediglich vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbständige nicht kurzzeitig in das Sozialversicherungssystem des anderen Staates wechseln und anschließend wieder zurückwechseln müssen. Auch die Sozialversicherungsabkommen, die Deutschland mit vielen Drittstaaten abgeschlossen hat, enthalten eine ähnliche Regelung als zentrales Element der Abkommen.