Pendler: Wie viele Arbeitstage dürfen angegeben werden?

Arbeitnehmer können ihre arbeitstäglichen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit der Pendlerpauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer absetzen. Um zu ermitteln, für wie viele Arbeitstage die Pendlerpauschale in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden kann, sollten Arbeitnehmer von 365 Tagen zunächst die freien Wochenendtage abziehen. Dann bleiben etwa 260 Tage übrig. Hiervon müssen zusätzlich noch Feier-, Urlaubs- und Krankheitstage, Fortbildungszeiten, Dienstreisen und Betriebsausflüge in Abzug gebracht werden.

Das Finanzamt wird insbesondere dann einen Nachweis der tatsächlichen Arbeitstage vom Arbeitnehmer anfordern, wenn in seiner Einkommensteuererklärung viele Arbeitstage geltend gemacht wurden und zugleich zahlreiche Fortbildungen (als Werbungskosten) oder hohe Krankheitskosten (als außergewöhnliche Belastungen) angefallen sind. In diesem Fall liegt nämlich nahe, dass der Arbeitnehmer wegen der Fortbildungen oder Krankheitsausfälle seltener im Betrieb war als angegeben. Den Nachweis der Arbeitstage kann der Arbeitnehmer durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers erbringen. 

Hinweis: Ergibt sich eine Diskrepanz zwischen erklärten und tatsächlichen Arbeitstagen, droht dem Arbeitnehmer im äußersten Fall sogar ein Strafverfahren.