Personalgestellungsleistungen: Aktuelles BMF-Schreiben

Das Bundesfinanzministerium hat am 03.09.2020 ein Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung von Personalgestellungsleistungen durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen für bestimmte Tätigkeiten veröffentlicht. Es reagierte damit auf umsatzsteuerliche Gesetzesänderungen und passte in diesem Zusammenhang den Umsatzsteuer-Anwendungserlass an.

Durch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ist die Umsatzsteuerbefreiungsnorm für Personalgestellungsleistungen durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen für bestimmte Tätigkeiten zum 01.01.2015 neu gefasst worden. Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurde diese Umsatzsteuerbefreiung zum 18.12.2019 redaktionell angepasst. Dadurch konnte die Umsatzsteuerbefreiung für Mitgliedstaaten für die Personalgestellung durch religiöse und steuerliche Einrichtungen umgesetzt werden. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt insbesondere für die Personalgestellung der begünstigten Einrichtungen für Zwecke der Krankenhausbehandlung, der Sozialfürsorge, der Erziehung und des Schul- und Hochschulunterrichts.

Die Personalgestellung umfasst die Gestellung von selbständigem, nicht beim leistenden Unternehmer ab-hängig beschäftigtem Personal sowie die Gestellung abhängig beschäftigter Arbeitnehmer.