Steueränderungen im Klimapaket

Diskussionen über das Klima werden derzeit weltweit geführt. Die Regierungen versuchen die Erderwärmung zu verlangsamen und setzen sich für die CO2-Reduktion ein. Um dieses Ziel zu erreichen hat die Bundesregierung u. a. einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der ein umweltfreundliches Verhalten steuerlich begünstigen soll. 

Die Änderungen sehen u. a. folgende Regelungen vor:

Erhöhung der Entfernungspauschale

Ab dem 01. Januar 2021 soll sich die Entfernungspauschale für Berufspendler ab dem 21. Entfernungskilometer auf 35 Cent erhöhen. Aktuell können für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur 30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten angesetzt werden. Der Gesetzgeber möchte damit die Mehrbelastungen der Berufspendler durch die eingeführte CO2-Bepreisung abmildern. Neben den arbeitstäglichen Fahrten soll die erhöhte Entfernungspauschale auch für Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung gelten. Die Regelung ist allerdings bis zum 31. Dezember 2026 befristet.

Mobilitätsprämie für geringe Einkommen

Als Alternative zur erhöhten Entfernungspauschale soll Steuerpflichtigen, deren Einkommen so niedrig sind, dass keine Steuer anfällt (Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags), eine Mobilitätsprämie gewährt werden. Analog zur Erhöhung der Entfernungspauschale ist die Mobilitätsprämie ebenfalls für die Zeit vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2026 befristet.

Energetische Gebäudesanierung

Ab dem 01. Januar 2020 sollen energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum steuerlich gefördert werden. Hierzu ist geplant, dass 20 % der Aufwendungen – begrenzt auf insgesamt 40.000 EUR – von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden können. Der Abzug soll allerdings auf drei Kalenderjahre verteilt werden. Förderfähig sollen solche Maßnahmen sein, die von der KfW als förderfähig eingestuft werden. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von 10 Jahren befristet.

Ermäßigung der Umsatzsteuer für Bahnreisen

Ab dem 01. Januar 2020 sollen alle Bahnreisen nur noch mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % besteuert werden. Die Deutsche Bahn hat bereits mitgeteilt, dass die Preise sinken sollen; so verzichtet die Deutsche Bahn auf die übliche Preiserhöhung zum Jahreswechsel. Im Gegenzug soll die Luftverkehrssteuer steigen und so Flugtickets teurer werden um Anreize zu schaffen umweltfreundlichere Alternativen beim Reisen zu nutzen. 

Die geplanten Änderungen sind noch nicht final beschlossen, so dass abzuwarten bleibt ob und in welcher Form diese tatsächlich Gesetz werden. Grundsätzlich ist es sinnvoll, dass der Gesetzgeber steuerliche Anreize bietet, die ein umweltfreundlicheres Verhalten fördern. Ob die Maßnahmen allerdings dazu führen, dass der CO2-Ausstoß reduziert wird, bleibt abzuwarten. 

Autor: Andreas Theres, Steuerberater, Dezember 2019