… ein außergewöhnlicher Titel für den Artikel eines Steuerberaters? Nicht ganz – geht es doch in erster Linie nicht um Ihren Tod, sondern um das Leben derjenigen, die Sie hinterlassen. Viel zu selten fragen wir uns zu Lebzeiten, was nach unserem Tod mit unseren Hinterbliebenen passiert.
Hinterbliebene haben schon genug mit der Trauerbewältigung zu kämpfen. Wenn der Nachlass nicht geregelt ist und sich daraus ungeklärte und offene „to-do´s“ ergeben und diese vielleicht sogar in Erbstreitigkeiten enden, dann würden Sie sich sprichwörtlich „im Grabe umdrehen“. Jetzt könnten Sie sagen: „Ist mir doch egal, tot ist tot, das bekomme ich ja nicht mehr mit“. Und dennoch lebt es sich beruhigter, wenn Sie Ihre Zukunft geregelt wissen.
Das Problem dabei: Sie müssen sich mit Ihrer eigenen Sterblichkeit auseinandersetzen. In diesem Punkt können wir Ihnen nicht helfen. Auch wenn dies eine unangenehme Beschäftigung ist, sollten Sie sich diesem zutiefst persönlichen und emotionalen Thema annehmen. Wenn Sie sich dazu entscheiden, dann müssen Sie jetzt ansetzen und es nicht allzu lange hinauszögern. Egal in welchem Alter Sie sind. Auch junge Leute sollten sich dessen bewusst sein.
Ein Fallbeispiel:
Ein junger Betriebsinhaber, Mitte 30, nicht verheiratet und kinderlos, betreibt ein kleines Unternehmen mit fünf Angestellten. Was passiert, wenn ihm morgen etwas zustößt? Und es muss nicht einmal zum schlimmsten kommen – was ist, wenn er einen Unfall hat und ins Koma fällt? Gibt es jemanden, der eine General- oder Kontovollmacht besitzt? Jemanden, der sein Geschäft übergangsweise führen kann? Wenn nein, was ist noch übrig, wenn er nach drei Monaten aufwacht?
Die Antwort kann erschreckend sein: Nichts mehr… Wenn weder Kosten noch Gehälter bezahlt werden können, ist der Fortbestand des Unternehmens nicht mehr gesichert. Sein Betrieb und damit seine Lebensgrundlage sind verloren.
Und wenn man einen Schritt weiterdenkt: Was geschieht im Todesfall? Ist die eigene Familie versorgt? Gibt es ein Testament, um Streitigkeiten im Keim zu ersticken? Und reicht ein „einfaches“ Testament aus? Müssen Besonderheiten berücksichtigt werden? Immerhin ist dies zu 95 % der Fall. Etwa dann, wenn minderjährige Kinder erben? Unternehmerisches oder ausländisches Vermögen vorhanden ist? Ein Erbe selbst insolvent ist? Patchwork-Familien bestehen? Sie sehen: Fragen über Fragen, was uns zum eigentlich Thema dieses Artikels bringt:
Die Testamentsvollstreckung:
Ein Testament ist daher ein erster wichtiger und richtiger Schritt, um den Nachlass zu regeln. Allerdings nur, wenn es richtig gemacht wird. Ansonsten können Sie es auch gleich bleiben lassen. Der Testamentsvollstrecker ist kein Allheilmittel und auch nicht für jeden das richtige Mittel, um das Wissen zu erlangen, dass es den nächsten Angehörigen gut geht, egal, was einem selbst passiert. Aber er kann es sein. Und Sie haben das Heft des Handelns in der Hand.
Sie bestimmen, ob er das Erbe verwalten soll oder es auseinandersetzt und wie die Verteilung erfolgen soll. Somit wird das Vermächtnis in Ihrem Sinne erfüllt. Er ist die neutrale Person, an die sich Erben wenden können, damit die Familie sich nicht über ein Erbe zerstreitet. Aber auch minderjährige Erben und ihre Rechte werden durch einen Testamentsvollstrecker besonders geschützt. Zusammengefasst kann er dafür sorgen, dass Sie gut schlafen können, wenn Sie an die Zukunft denken. Auch an die Zukunft nach Ihnen, die einen doch mehr beschäftigt, als man zugeben mag.
Wichtig ist, dass Sie hierfür einen Menschen auswählen, dem Sie vertrauen und der eine gewisse Neutralität wahrt. Sprich: Der nicht selbst Erbe ist. Außerdem sollte der Testamentsvollstrecker das Amt auch wirklich ausüben wollen – schließlich kann er selbst dabei auch mit haftungsrechtlichen Problemen konfrontiert werden.
Wir raten Ihnen deshalb: Gehen Sie das Thema an! Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand und machen Sie Notfallpläne. Ihre Nächsten werden es Ihnen danken, wenn es so weit ist und Sie …werden ruhig schlafen können.
Autoren: Diplom-Finanzwirt Florian Kutschke und Diplom-Kaufmann (FH) Sebastian Wieler sind Partner, Steuerberater und zertifizierte Testamentsvollstrecker bei PMPG.
Möchten Sie sich beraten lassen? Jetzt anrufen: 0228 98388-0