Mit der Umsatzsteuer-Neureglung bei EU-Auslandsgeschäften im Bereich E-Commerce tritt ab dem 1. Juli 2021 die nächste Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets in Kraft. Die sog. Lieferschwelle, also die Summe des Gesamtumsatzes, ab dem eine Versteuerung im Zielland erfolgen muss, beträgt dann einheitlich in allen EU-Staaten 10.000 €. Ab diesem Nettobetrag besteht eine Umsatzsteuerpflicht in dem Land, in das die Ware geliefert wurde. Diese Neuerung betrifft Online-Gewerbetreibende, die Bestellungen an Privatpersonen bzw. Nichtunternehmen (B2C) verschicken.
Während sich bislang die Händler selbst um die steuerliche Registrierung in den jeweiligen Ländern kümmern mussten – sprich Anmeldung beim zuständigen Finanzamt im Ausland, ggf. Beauftragung eines lokalen Steuerberaters etc. – kann das ab dem 1. Juli 2021 alles über eine zentrale Stelle in Deutschland abgewickelt werden. Hierzu hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit dem „One-Stop-Shop“ eine neue IT-Plattform bereitgestellt. Den Zugang zum One-Stop-Shop erhalten Sie nach Ihrer Registrierung.
Die Teilnahme am deutschen One-Stop-Shop-System ist nicht verpflichtend – erleichtert aber vor allem kleineren E-Commerce-Unternehmen die Erschließung neuer Märke in der EU, weil eine umsatzsteuerliche Registrierung in dem jeweiligen EU-Land nicht mehr notwendig ist. Wenn hingegen schon eine entsprechende Mehrwertsteuer-Compliance im Ausland besteht, kann diese selbstverständlich auch künftig weiter genutzt werden.
Mit der One-Stop-Shop-Lösung müssen Online-Händler nur noch eine Umsatzsteuer-Erklärung einreichen, in der auch alle im EU-Ausland angefallenen Umsatzsteuern durch Waren- oder Dienstleistungsverkäufe enthalten sind. Das BZSt übernimmt die Zahlungsabwicklung mit den entsprechenden Steuerbehörden in den Zielländern. Dadurch kann sich der Verwaltungsaufwand für den Händler erheblich reduzieren und laufende Kosten können so dauerhaft gesenkt werden.
Zu dieser recht komplexen Gesamtthematik haben wir auch eine Sonderausgabe unserer monatlich erscheinenden Mandantenzeitschrift „Das Aktuelle“ herausgegeben: PMPG_Sonderausgabe-MWST-Digitalpaket
Wenn Sie Fragen rund um die Neuregelung der Umsatzsteuer bei Online-Geschäften mit Endverbrauchern innerhalb der EU haben oder wissen möchten, welche Auswirkungen das für Ihr spezielles Geschäftsmodell hat, wenden Sie sich einfach an unseren Experten bei PMPG. Wir helfen Ihnen gerne weiter.