Wie wir Ihnen jetzt weiterhelfen können

Eine wichtige Information vorab: PMPG bleibt auch in der Krise für Sie erreichbar. Auch wenn niemand weiß, in welche Richtung sich die Situation verändern wird, werden wir unseren Betrieb aufrechterhalten.

Außerdem helfen wir Ihnen die vom Gesetzgeber angekündigten Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen für Ihren Betrieb umzusetzen:

1. Beantragung von Kurzarbeitergeld Sind Sie von der Krise betroffen? Dann können Sie Kurzarbeitergeld beantragen. Doch welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, und welche Anträge sind zu stellen? Dabei unterstützen wir Sie gerne. Ihr Vorteil: Arbeitsrechtliche Fragen werden auch in Zusammenarbeit mit unseren Arbeitsrechtlern geklärt.

2. Steuerliche Unterstützung Wir prüfen Ihre aktuelle Situation und stimmen ab, welche Maßnahmen bei Ihnen angewendet werden können. Zum Beispiel: Stundung der Steuerzahlungen oder Senkung von Vorauszahlungen, ggf. sogar Herabsetzung auf 0 €.

3. Umgang mit Krediten Die Bundesregierung will „unbegrenzt liquide Mittel“ für Unternehmen zur Verfügung stellen. Doch welche Optionen haben Sie, und was passiert mit bestehenden Krediten? Wir übernehmen gerne die Kommunikation mit Ihrer Hausbank für Sie.

Wir finden gemeinsam eine Lösung! Bitte wenden Sie sich für eine individuelle Beratung an Ihren persönlichen Ansprechpartner.