International

Hallo PMPG, mein Unternehmen würde gerne expandieren. Doch bei internationalem Steuerrecht und den Märkten anderer Länder sehe ich viele Fragezeichen. Dann fragen Sie nur! Mit unserer Niederlassung in Luxemburg sind wir nicht nur selbst international aktiv, wir haben auch das nötige Know-how.

Internationales Steuerrecht und grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung

Das Internationale Steuerrecht – häufig auch als Außensteuerrecht bezeichnet – umfasst viele Einsatzgebiete. Es ist sowohl im EU-Recht geregelt, als auch in entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), im Außensteuergesetz sowie in national geltenden Vorschriften. Diese gesetzlichen Regelungen dienen in erster Linie dazu, dass Einkünfte von Personen und Gesellschaften nicht doppelt versteuert werden müssen. Denn ohne international geltende Rechte würden die verschiedenen Staaten sämtliche Einkünfte den in ihrem Land geltenden Steuergesetzen unterwerfen.

Unser erfahrenes Kompetenz-Team berät Sie gerne ausführlich und individuell, wenn es um folgende Themen geht:

  • Nutzung von attraktiven Steuermöglichkeiten
  • Expansionsvorhaben in andere Länder oder Märkte
  • Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung bzw. Entsendung
  • Firmenstandort Germany – Gründungsvorhaben oder bereits vorhanden

 

Wir sind im WIRAS Verbund INTERNATIONAL

Um unsere Mandantinnen und Mandanten auch bei ihren ausländischen Geschäftsbeziehungen umfassend und ganzheitlich beraten zu können, sind wir dem WIRAS Verbund INTERNATIONAL beigetreten. Der Empfehlungsverbund aus rund 200 unabhängigen Kanzleien mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern agiert weltweit in über 40 Ländern. Die Experten in den jeweiligen Ländern kennen sich steuer- und wirtschaftsrechtlich bestens aus und können in deutscher Sprache mit unseren Mandanten kommunizieren.

Profitieren Sie von grenzenlosen Beratungsleistungen

Dank der weltweiten Präsenz können wir Ihre globalen wirtschaftlichen Geschäftsbeziehungen auch interdisziplinär begleiten. Wenn ein PMPG-Mandant beispielsweise in Brasilien Fragen zum dort geltenden Steuerrecht hat, fragen wir bei WIRAS nach einem geeigneten Steuerberater und diese stellen aus ihrem internationalen Netzwerk einen passenden Kontakt her. Mit unserem Know-how und unseren internationalen Kontakten können wir Steuerfragen und wirtschaftsrechtliche Anliegen schnell, kompetent und zuverlässig lösen beziehungsweise bearbeiten.

Setzen Sie auf unsere Fachkompetenzen

  • Existenzgründung im Ausland
  • Gründung einer ausländischen Niederlassung
  • Arbeitsaufnahme im Ausland
  • Entsendung von Arbeitskräften von Deutschland ins Ausland
  • Einstellung von Arbeitskräften im Ausland
  • Lieferungen von Produkten oder Dienstleistungen ins Ausland
  • Hilfe bei Doppelbesteuerung und Umsatzsteuer
  • Steuerfragen, Belastungsvergleiche, Wirtschaftsauskünfte
  • Verrechnungspreisgestaltung
  • Investition in ausländische Immobilien
  • Notarielle Beurkundungen – auch im Ausland
  • Wohnsitzverlegung ins Ausland
  • Rechtliche Interessensvertretung