International

Hallo PMPG, mein Unternehmen würde gerne expandieren. Doch bei internationalem Steuerrecht und den Märkten anderer Länder sehe ich viele Fragezeichen. Dann fragen Sie nur! Mit unserer Niederlassung in Luxemburg sind wir nicht nur selbst international aktiv, wir haben auch das nötige Know-how.

Internationales Steuerrecht und grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung

Das Internationale Steuerrecht – häufig auch als Außensteuerrecht bezeichnet – umfasst viele Einsatzgebiete. Es ist sowohl im EU-Recht geregelt, als auch in entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), im Außensteuergesetz sowie in national geltenden Vorschriften. Diese gesetzlichen Regelungen dienen in erster Linie dazu, dass Einkünfte von Personen und Gesellschaften nicht doppelt versteuert werden müssen. Denn ohne international geltende Rechte würden die verschiedenen Staaten sämtliche Einkünfte den in ihrem Land geltenden Steuergesetzen unterwerfen.

Unser erfahrenes Kompetenz-Team berät Sie gerne ausführlich und individuell, wenn es um folgende Themen geht:

  • Nutzung von attraktiven Steuermöglichkeiten
  • Expansionsvorhaben in andere Länder oder Märkte
  • Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung bzw. Entsendung
  • Firmenstandort Germany – Gründungsvorhaben oder bereits vorhanden