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Ehegatten und Lebenspartner: Zusammenveranlagung meist günstiger

03.08.2020
Ehegatten und Lebenspartner: Zusammenveranlagung meist günstiger - Fallback Bild

Paare ohne Trauschein werden vom Finanzamt wie zwei Singles besteuert, unabhängig von der Frage, wie lange sie schon zusammenleben oder wie viele gemeinsame Kinder sie bereits haben. Mangels Heirat wird für beide eine Einzelveranlagung durchgeführt, bei der jeder Partner sein Einkommen einzeln versteuern muss.

Wer hingegen verheiratet oder verpartnert ist, kann beim Finanzamt die Zusammenveranlagung beantragen, so dass ein Paar steuerlich wie eine Person behandelt wird. In diesen Fällen kommt das günstige Ehegattensplitting zur Anwendung: Das Finanzamt zählt das Jahreseinkommen beider Partner zusammen, halbiert den Betrag und berechnet für diese Hälfte die Einkommensteuer. Die so errechnete Steuer wird anschließend verdoppelt und für das Ehepaar festgesetzt.

Insbesondere Paare mit unterschiedlich hohen Verdiensten können auf diese Weise viel Steuern sparen.

Wir machen’s einfach.

Sie möchten die bestmögliche Lösung, eine schnelle fachkundige Auskunft oder eine professionelle Bearbeitung Ihres Anliegens? Prima, wir auch! Füllen Sie einfach das Kurzformular aus oder rufen Sie uns an.

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