Arbeitgeber aufgepasst: Ab dem 01.08.2022 gilt das neue Nachweisgesetz
Der Gesetzgeber hat das Nachweisgesetz (NachwG) für Arbeitgeber überarbeitet und die Neuerungen treten zum 1. August 2022 in Kraft. Während das bisherige und aktuell noch geltende NachwG eher ein „zahnloser Tiger“ ist, weil Arbeitgeber bei Verstößen keine Sanktionen zu befürchten haben, können beim neuen NachwG im Einzelfall Bußgelder von bis zu 2.000 € verhängt werden.
Das galt bisher:
- Der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat nach Arbeitsaufnahme dem Arbeitnehmer die wesentlichen Bedingungen aushändigen
- Zu den wesentlichen Bedingungen zählen u.a.: Name, Anschrift, Arbeitsort, Arbeitszeit
- Der Nachweis in elektronischer Form ist ausgeschlossen
- Keine Sanktionen beim Verstoß gegen das NachwG
Neue Rechtslage:
- Der Arbeitgeber muss nun über die bisherigen wesentlichen Bedingungen u.a. auch mitteilen über:
- Zusammensetzung und Höhe der Vergütung von Überstunden
- Fälligkeit des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, Zuschlägen, Prämien etc.
- Modalitäten der Kündigung, mindestens die Schriftformerfordernis, Kündigungsfristen und Klagefristen
- Hinweis auf bestehende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
- Der Nachweis in elektronischer Form bleibt ausgeschlossen
- Das neue NachwG sieht ein Bußgeld von bis zu 2.000 € je Verstoß vor
Umsetzungsfrist:
- Für neue Arbeitsverträge, die nach dem 01.08.2022 geschlossen werden, muss der Nachweis über die Vertragsbedingungen zum Teil bereits am ersten Arbeitstag vorliegen.
- Für alte Arbeitsverträge, die vor dem 01.08.2022 geschlossen wurden, muss der Arbeitgeber auf Nachfrage tätig werden – teilweise innerhalb von 7 Tagen nach der Anfrage.
- Wenn Vertragsbedingungen geändert werden, müssen die Änderungen am Tag des Wirksamwerdens mitgeteilt werden.
Handlungsempfehlung:
- Häufig genügt eine rechtliche Überprüfung und ggf. Anpassung der im Unternehmen genutzten Arbeitsvertragsmuster.
- Zudem sollte für Alt-Verträge ein Musterschreiben vorbereitet werden, das sich schnell, unkompliziert und auf die jeweiligen Arbeitnehmer angepasst verwenden lässt.
Wenn Sie Fragen zum neuen Nachweisgesetz haben oder eine Überprüfung Ihrer Arbeitsverträge bzw. Arbeitsvertragsmuster auf Gesetzkonformität wünschen, wenden Sie sich einfach an den PMPG-Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Demirci per E-Mail.