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Neues BMF-Schreiben zum Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen

13.04.2021
Neues BMF-Schreiben zum Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen - Fallback Bild

Seit dem 01.01.2020 fördert der Staat energetische Baumaßnahmen an selbstgenutzten eigenen Wohngebäuden mit einem Steuerbonus. Pro Objekt kann eine Steuerermäßigung von maximal 40.000 € beansprucht werden, zeitlich wie folgt gestaffelt:

Der Steuerbonus gilt für Bauarbeiten, die nach dem 31.12.2019 begonnen haben und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sind. Voraussetzung ist, dass das Gebäude bei Durchführung der Baumaßnahme älter als zehn Jahre war. Abziehbar sind nicht nur die Lohn-, sondern auch die Materialkosten. Vom Bonus werden folgende Baumaßnahmen erfasst: Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken; Erneuerung von Fenstern, Außentüren und Heizungsanlagen; Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage; Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung; Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind.

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss die Baumaßnahme von einem anerkannten Fachunternehmen unter Beachtung energetischer Mindestanforderungen ausgeführt werden. Über die Arbeiten muss eine Rechnung in deutscher Sprache ausgestellt worden sein, aus der die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung und die Adresse des begünstigten Objekts ersichtlich sind. Die Zahlung muss auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen (keine Barzahlung). Der Auftraggeber, der den Steuerbonus in seiner Einkommensteuererklärung beantragen möchte, muss dem Finanzamt zudem eine Bescheinigung des Fachunternehmens über die Baumaßnahme vorlegen, die nach amtlich vorgeschriebenem Muster erstellt ist.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem neuen Schreiben zahlreiche Anwendungsfragen zum Steuerbonus beantwortet. Es beinhaltet unter anderem Aussagen zur Anspruchsberechtigung, zu den Nutzungsvoraussetzungen, zur Höchstbetragsbeschränkung, zu den förderfähigen Aufwendungen sowie eine (nicht finale) Liste der förderfähigen Maßnahmen.

Hinweis: Wer energetische Baumaßnahmen in den eigenen vier Wänden plant, sollte frühzeitig seinen steuerülichen Berater einbinden, um die steuerliche Förderung später optimal ausschöpfen zu können. Das neue BMF-Schreiben ist ein gutes Werkzeug, um Fallstricke von vornherein auszuloten.

Wir machen’s einfach.

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