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Rabattmodell: Welcher Steuersatz auf Beitrag für Kundenmitgliedschaft?

17.08.2020
Rabattmodell: Welcher Steuersatz auf Beitrag für Kundenmitgliedschaft? - Fallback Bild

Zur Kundenbindung und Umsatzstärkung werden im Einzelhandel unterschiedliche Rabattmodelle eingesetzt. Wenn Kunden durch eine entgeltliche Mitgliedschaft in ein Rabattsystem aufgenommen werden, stellt sich die Frage nach der umsatzsteuerlichen Behandlung des gezahlten Mitgliedschaftsbeitrags. Der Bundesfinan-zhof (BFH) hat nun wichtige Antworten geliefert.

Geklagt hatte der Betreiber mehrerer Biosupermärkte, dessen Kunden für 10 € bis 20 € pro Monat eine Mitgliedschaft abschließen konnten. Im Gegenzug war ihnen ein verbilligter Wareneinkauf in unbegrenzter Höhe eröffnet. Im Streitjahr 2010 lagen die vereinnahmten Mitgliedsbeiträge des Marktbetreibers bei insgesamt 477.000 € brutto. Er sah die Beiträge als Entgelte für die späteren Wareneinkäufe an. Da die Waren in den Supermärkten zu 81 % dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterlagen (z.B. Lebensmittel), wollte der Betreiber auch die Mitgliedsbeiträge zu diesem Anteil nur mit 7 % statt mit 19 % versteuern.

Das Finanzamt sah die Mitgliedschaften als selbständige Leistung an und unterwarf die Beiträge deshalb dem 19%igen Umsatzsteuersatz. Der BFH bestätigte diese Auffassung. Es liege eine selbständige steuerbare Leistung vor und keine bloße Nebenleistung zum Warenkauf. Die Bundesrichter verwiesen darauf, dass der Mitgliedsbeitrag keine Anzahlung auf künftige Warenlieferungen sei, da das „Ob und Wie“ der künftigen Lieferungen bei Abschluss der Mitgliedschaft noch unbestimmt sei.

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