Bei existenzbedrohenden finanziellen Schwierigkeiten eines Unternehmens bleiben der Geschäftsführung nur zwei Optionen: Entweder weiter so wie bisher und damit das Ende des Unternehmens inklusive einer möglichen persönlichen Haftung riskieren oder eine grundlegende Sanierungsmaßnahme auf den Weg bringen. Aber nicht nur mittelständische Betriebe können von einer möglichen Insolvenz betroffen sein, sondern auch Freiberufler, sonstige wirtschaftlich Selbständige und Kleingewerbetreibende. Auch für sie gilt es, den bestmöglichen Weg aus dieser Situation zu finden.
Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren ein neues, modernes Sanierungsrecht geschaffen, das auch in einer Insolvenz einen echten Neustart ermöglicht. Und die Sanierungschancen und -möglichkeiten sind umso größer, je früher Lösungen für die bestehenden Probleme umgesetzt werden. Lassen Sie sich hierzu von uns beraten, denn die Rechtslage ist weiterhin sehr komplex und macht eine kompetente Insolvenzberatung durch einen erfahrenen Insolvenzexperten unerlässlich.