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Wir sind Anwälte für Steuerstrafverfahren & Selbstanzeige

Daniel Esser - Rechtsanwalt, Steuerberater

Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen bei einem Steuerstrafverfahren und beraten Sie umfassend und individuell bei der Vorbereitung einer Selbstanzeige.

Daniel Esser

Rechtsanwalt, Steuerberater

Wir machen’s einfach.

Daniel Esser - Rechtsanwalt, Steuerberater

Hallo, ich bin Daniel Esser und freue mich auf Ihre Nachricht – per Kurzformular oder telefonisch.

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    Ärger mit einer Finanzbehörde? Wir kümmern uns darum!

    Bei einem Steuerstrafverfahren ermittelt die Behörde, ob gegen eine beschuldigte Person eine steuerspezifische Straftat vorliegt und Anklage erhoben werden soll. Eröffnet wird das Strafverfahren wenn der ausreichende Verdacht besteht, dass eine Steuerstraftat begangen wurde. Auch wenn viele bei einem Steuerstrafverfahren als erstes an Steuerhinterziehung denken, zählen Bannbruch, Schmuggel, Steuerhehlerei oder die leichtfertige Steuerverkürzung ebenso zu den Straftatbeständen. Verdachtsmomente für eine Steuerstraftat können durch eine Anzeige entstehen – aber auch im Rahmen einer Betriebsprüfung, bei ungemeldeten Kapitalanlagen im Ausland oder einer nicht plausibel erscheinenden Steuererklärung.

    Bei einer Selbstanzeige können Sie mit einem blauen Auge davonkommen

    Wenn erst einmal ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde und die Behörde Ermittlungen aufgenommen hat, ist es für eine strafbefreiende Selbstanzeige zu spät. Denn diese muss unbedingt vor dem Beginn der Ermittlungen gestellt werden; idealer Weise auch vor der Ankündigung einer Betriebsprüfung. Wird die Selbstanzeige frühzeitig gestellt und als wirksam anerkannt, bereitet sie dem Steuersünder eine „goldene Brücke zur Rückkehr in die Straffreiheit“. Der Vorzug der Selbstanzeige sichert Straffreiheit und verhindert strafrechtliche Konsequenzen, wie zum Beispiel eine öffentliche Anklage wegen Steuerhinterziehung.

    Aber Achtung: Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren die Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige massiv verschärft. Eine professionelle und sorgfältige steuerrechtliche Begleitung ist daher in diesen Fällen unbedingt erforderlich.

    Setzen Sie auf unsere kompetente Unterstützung

    Wir bieten Ihnen bei einem Steuer- und Steuerstrafverfahren oder einer steuerspezifischen Selbstanzeige umfassende Beratungen und wir vertreten Sie gegenüber den Finanz- und Strafverfolgungsbehörden – ebenso vor den Gerichten. Dafür entwickeln wir in enger Abstimmung mit Ihnen eine adäquate Verteidigungsstrategie. Bereits in vielen Fällen konnten wir so eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

    Verlassen Sie sich im Ernstfall auf unsere Kompetenzen. Daniel Esser

    Partner und Rechtsanwalt, Steuerberater

    Wir sind immer für Sie da!

    Wenn Sie Fragen zu einem aktuellen oder möglichen Steuerstrafverfahren haben oder eine Selbstanzeige in Erwägung ziehen, wenden Sie sich gerne jederzeit an uns. Wir sind Ihr Partner in Sachen Rechtsberatung.


    Daniel Esser

    Rechtsanwalt, Steuerberater

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    Daniel Esser - Rechtsanwalt, Steuerberater

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      Sie möchten die bestmögliche Lösung, eine schnelle fachkundige Auskunft oder eine professionelle Bearbeitung Ihres Anliegens? Prima, wir auch! Füllen Sie einfach das Kurzformular aus oder rufen Sie uns an.

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