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Betriebliche Steuererklärung für Gründer und Unternehmen

Markus Florange - Steuerberater

Wir erklären Ihre Steuern – Ihnen und dem Finanzamt gegenüber.

Markus Florange

Steuerberater

Wir machen’s einfach.

Markus Florange - Steuerberater

Hallo, ich bin Markus Florange und freue mich auf Ihre Nachricht – per Kurzformular oder telefonisch.

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    Einfacher für Sie: die Steuererklärung machen lassen!

    Mit der Einkommenssteuererklärung übermitteln Sie dem Finanzamt Informationen über Ihre Einkommensverhältnisse des vergangenen Jahres. Doch das deutsche Steuerrecht wird immer komplizierter und stellt sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmer immer wieder vor neue Fragen und Herausforderungen. Überlassen Sie Ihre Steuererklärung daher einem Steuerberater von PMPG. Wir fertigen eine Steuererklärung für Unternehmen, Freiberufler, Angestellte, Immobilienbesitzer oder Rentner an mit dem Ziel einer maximalen Steuerersparnis. Selbstverständlich erhalten Sie von uns auch jederzeit rund um die Steuererklärung eine Beratung. So helfen wir Ihnen dabei, mögliche finanzielle Spielräume auszuschöpfen – und Sie können sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

    Steuererklärung für GmbHs, Unternehmen, Arbeitnehmer und Privatpersonen

    Wer in Deutschland Einkünfte erzielt, die oberhalb des Grundfreibetrags liegen, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet – das betrifft auch Selbstständige, Freiberufler sowie alle anderen Gewerbetreibenden. Sie müssen allerdings auch eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, wenn eine der folgenden Situationen auf Sie zutrifft:

    • Arbeitgeberwechsel im Laufe des vergangenen Jahres
    • Sie verfügen über einen eingetragenen Freibetrag.
    • Sie haben Entschädigungszahlungen erhalten.
    • bei Kapitalerträgen, auf die keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde
    • Sie vermieten Immobilien.
    • Verlustvortrage aus den Vorjahren
    • Ihre Ehe wurde im letzten Jahr geschieden.
    • Ihr Partner ist verstorben und Sie haben im selben Jahr wieder geheiratet.
    • Ihr Wohnsitz ist im Ausland bei unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland.

    Das gehört alles zur betrieblichen Steuererklärung

    Umsatzsteuererklärung

    Wenn Sie umsatzsteuerpflichtige Umsätze realisieren, müssen Sie jährlich eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Das betrifft auch Kleinunternehmer, die eigentlich durch die Kleinunternehmerregelung umsatzsteuerbefreit sind. Je nach Höhe der Umsätze ergeben sich über das Jahr verteilt unterschiedliche Zeiträume für die Abgabe einer sogenannten Umsatzsteuervoranmeldung.

    Gewerbesteuererklärung

    Die gute Nachricht vorweg: Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer zahlen. Personengesellschaften und Einzelunternehmen erst dann, wenn ihr Jahresgewinn den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt. Aber prinzipiell gilt: Jeder angemeldete Betrieb ist zur Zahlung der Gewerbesteuer an die zuständige Gemeinde verpflichtet.

    Körperschaftsteuererklärung

    Juristische Personen – beispielsweise eine GmbH – mit Firmensitz oder Geschäftsleitung in Deutschland unterliegen der Körperschaftsteuer.

    Kapitalertragsteuer-Anmeldung

    Wenn zum Beispiel eine GmbH Gewinne an ihre Gesellschafter ausschüttet, entsteht die Kapitalertragsteuer. Die GmbH behält die Kapitalertragsteuer ein und führt sie an das Finanzamt ab.

    Feststellungserklärung (gesonderte und einheitliche Feststellung)

    In bestimmten Fällen kann es sein, dass das Finanzamt Sie um eine gesonderte- und einheitliche Feststellungserklärung bittet. Dies ist der Fall, wenn die Besteuerungsgrundlagen für mehrere Personen festgestellt werden, denen Einkünfte oder ein Besteuerungsobjekt gemeinschaftlich zustehen (beispielsweise bei Personengesellschaften).

    Sie haben Fragen? Hier finden Sie noch mehr Wissenswertes zur Steuererklärung.

    Als Steuerberater für die Steuererklärung holen wir das Bestmögliche für Sie heraus! Markus Florange

    Partner und Steuerberater

    FAQ – was wir häufig gefragt werden

    Wann müssen Unternehmen eine Steuererklärung abgeben?

    Die Abgabe einer Steuerklärung für Unternehmen ist an eine Frist gebunden: Für das Steuerjahr 2022 endet diese am 2. Oktober 2023. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31. Juli 2024.

    Wer ist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?

    Das EStG unterscheidet zwischen zwei Veranlagungsarten:

    1. die Pflichtveranlagung, wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben.
    2. die Antragsveranlagung, wenn Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben

    Dabei unterliegen Selbstständige und Gewerbetreibende einer grundsätzlichen Abgabepflicht. Für Angestellte ist die Steuererklärung unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen in der Regel freiwillig, da sie ihre Steuerschuld bereits mit der monatlich einbehaltenen Lohnsteuer abgelten.

    Kommen allerdings weitere Einnahmen sowie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dazu, sind Sie gemäß § 46 EStG zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn verschiedene Lohnsteuerklassen kombiniert werden oder Sie bei mehreren Arbeitgebern angestellt sind. Die Pflicht gilt auch, wenn Sie mehr als 520 Euro an Nebeneinkünften im vergangenen Jahr erzielt oder gewisse Lohnersatzleistungen erhalten haben, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld.

    Sie sind sich unsicher, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen? Unsere Steuerberater beraten Sie gerne.

    Unverbindlich Kontakt aufnehmen

    Was kostet ein Steuerberater für die betriebliche Steuererklärung?

    Das Honorar eines Steuerberaters richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Die Höhe des Honorars für eine betriebliche Steuererklärung ist zudem von weiteren Einflussfaktoren abhängig. Bei Fragen rund um das Honorar wenden Sie sich einfach an unsere Steuerberater.

    Wann lohnt sich ein Steuerberater?

    Die Einbeziehung eines Experten ist generell immer dann sinnvoll, wenn Sie selbst nicht über die notwendigen Kenntnisse in Sachen Steuern und Co. verfügen. Häufig ist das bei Freiberuflern und Selbstständigen der Fall, die sich nur selten in buchhalterischen und steuerrechtlichen Fragestellungen auskennen. Der Steuerberater hilft dann zum Beispiel bei der Erstellung der Gewinnermittlung – und findet dabei häufig weitere abzugsfähige Kosten, die Selbstständige von sich aus nicht angegeben hätten. KMU können zudem nicht nur von den Beratungsleistungen eines Steuerberaters profitieren, sondern auch die permanent anfallenden Arbeiten, wie die Finanz- und Lohnbuchhaltung, komplett an den Steuerberater abgeben.

    Und was können wir für Sie tun?

    Sie haben Fragen rund ums Thema Steuererklärung oder wünschen ein persönliches Gespräch mit uns? Gerne! Egal, ob es um die Steuererklärung oder ein anderes Steueranliegen geht, wir geben Ihnen kompetente Antworten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


    Markus Florange

    Steuerberater

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      Sie möchten die bestmögliche Lösung, eine schnelle fachkundige Auskunft oder eine professionelle Bearbeitung Ihres Anliegens? Prima, wir auch! Füllen Sie einfach das Kurzformular aus oder rufen Sie uns an.

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