Hallo PMPG, eine Kanzlei dieser Größe macht doch keine einfachen Steuererklärungen mehr, oder? Oh doch! Bei uns gibt es kein „klein oder groß“. Bei uns gibt es nur ein „Sie und Wir“ – auch in Sachen Steuerklärung.
Steuererklärung: transparent, verständlich und nachvollziehbar
Fast alle Menschen in Deutschland zahlen Steuern: Beim Einkaufen ist es die Umsatz- oder Mehrwertsteuer, beim Autofahren die Kfz-Steuer. Selbst ein Hund kostet Steuern. Wer in Deutschland Geld verdient, zahlt in den meisten Fällen eine Einkommenssteuer. Die Höhe der Einkommenssteuer variiert allerdings von Person zu Person und ist abhängig vom jeweiligen Jahreseinkommen. Daher ist auch erst am Jahresende klar, was Sie versteuern müssen. Da das Finanzamt nicht das ganze Jahr auf diese Gelder warten möchte, zahlen Sie über das gesamte Jahr hinweg regelmäßig Steuern.
Mit der Einkommenssteuererklärung übermitteln Sie Ihrem zuständigen Finanzamt Ihre persönlichen Einkommensverhältnisse des vergangenen Jahres. Doch das deutsche Steuerrecht wird immer komplizierter – und stellt sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmer immer wieder vor neue Fragen und Herausforderungen. Überlassen Sie Ihre Steuererklärung daher den Steuerberatern von PMPG.
PMPG hilft Unternehmern, Freiberuflern, Angestellten, Immobilienbesitzern, Rentnern und Ihnen dabei, in der Steuererklärung an alles zu denken – und so eine maximale Steuerersparnis zu erzielen. Unsere Experten erklären Ihnen die Bearbeitungsmöglichkeiten in Sachen Steuererklärung transparent, verständlich und leicht nachvollziehbar. Wir helfen Ihnen dabei, mögliche Spielräume auszuschöpfen – und befreien Sie von lästigem Papierkram. So können Sie sich jederzeit auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Was ist die Steuererklärung?
Die Einkommenssteuererklärung, bezeichnet die totalen Angaben einer steuerpflichtigen Person über ihre Einkommensverhältnisse. Diese Angaben dienen dem Finanzamt als zentrale Basis, um die Höhe der zu zahlenden Steuer für Unternehmen und Privatpersonen festzusetzen.
Die Steuererklärung ist in verschiedene Formulare und Anlagen unterteilt, mit denen Sie alle möglichen Steuerfälle abdecken:
- Das Grundformular ist der sogenannte „Mantelbogen“, in dem Ihre persönlichen Daten sowie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen abgefragt werden.
- In der „Anlage N“ folgen Fragen zu Ihren Einkünften als Arbeitnehmer, eventuellen Lohnersatzleistungen sowie Werbungskosten.
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Häusern, Wohnungen oder sonstigen Immobilien müssen in der „Anlage V“ angegeben werden.
- Je nachdem, ob Sie zum Beispiel ein Kind haben oder Einkünfte aus Kapitalvermögen generieren, kommen zusätzliche Anlagen hinzu. In diesen Formularen stecken leider oft viele Steuer-Fachbegriffe.
Die Steuerberater von PMPG helfen Ihnen dabei, sich durch den Begriffsdschungel Ihrer Steuererkläung zu arbeiten und erklären Ihnen transparent und verständlich, wie Sie Ihr Sparpotenzial am besten nutzen.
Sinn und Zweck der Steuererklärung
9 von 10 Steuererklärungen enden mit einer Steuererstattung. Sinn und Zweck der Steuererklärung ist es, dass Sie Ihre Ausgaben steuerlich geltend machen, wodurch das zu versteuernde Einkommen gemindert wird.
Zu versteuerndes Einkommen bei nichtselbstständiger Arbeit:
Bruttoarbeitslohn – Werbungskosten = zu versteuerndes Einkommen
Zu versteuerndes Einkommen bei selbstständiger Arbeit:
Einkommen – Ausgaben = zu versteuerndes Einkommen
Demnach erhalten Sie durch ein geringeres zu versteuerndes Einkommen idealerweise eine Rückerstattung vom Finanzamt. Es kann allerdings auch vorkommen, dass Sie im Jahresverlauf zu wenig Steuern gezahlt haben – das betrifft meist Selbstständige.
Der Steuerbescheid
Ist die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht, erhalten Sie innerhalb der nächsten drei bis acht Wochen einen sogenannten Einkommensteuerbescheid, auch Steuerbescheid genannt. Dieser gibt Ihnen Auskunft darüber, ob Sie Steuern nachzahlen müssen oder mit einer Erstattung rechnen können. Auch die entsprechende Höhe wird Ihnen mitgeteilt.
Wer ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?
Das EStG unterscheidet zwischen zwei Veranlagungsarten:
1. Die Pflichtveranlagung, wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben.
2. Die Antragsveranlagung, wenn Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben.
Dabei unterliegen Selbstständige und Gewerbetreibende einer grundsätzlichen Abgabepflicht, sofern ihre Einkünfte über dem sogenannten „Grundfreibetrag“ liegen. Für Angestellte ist die Steuererklärung unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen in der Regel freiwillig, da sie ihre Steuerschuld bereits mit der monatlich einbehaltenen Lohnsteuer abgelten.
Kommen allerdings weitere Einnahmen sowie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dazu, sind Sie gemäß § 46 EStG zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn verschiedene Lohnsteuerklassen kombiniert werden oder Sie bei mehreren Arbeitgebern angestellt sind. Die Pflicht gilt auch, wenn Sie mehr als 410 Euro Nebeneinkünfte im vergangenen Jahr erzielt oder gewisse Lohnersatzleistungen erhalten haben, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld.
Weitere Gründe, die Sie zu einer Steuererklärung verpflichten:
- Arbeitgeberwechsel im Laufe des vergangenen Jahres
- Sie verfügen über einen eingetragenen Freibetrag
- Sie haben gewisse Entschädigungszahlungen erhalten
- bei Kapitalerträgen, auf die keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde
- Sie vermieten Immobilien
- Verlustvortrage aus den Vorjahren
- Ihre Ehe wurde im letzten Jahr geschieden
- Ihr Partner ist verstorben und Sie heiraten im selben Jahr wieder
- Wohnsitz im Ausland bei unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland
Sie sind sich unsicher, ob Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben? Unsere Steuerberater beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns!
Was kann ich von der Steuer absetzen?
Sobald Sie Steuern gezahlt haben, gibt es diverse Ausgaben, die Sie steuerlich geltend machen können – wodurch Sie sich einen Teil der bereits an das Finanzamt abgeführten Steuer zurückholen können. Absetzbar sind unter anderem Ihre beruflichen Ausgaben, auch Werbungskosten genannt, sowie bestimmte Sonderausgaben.
Was Sie in Ihrer Steuererklärung absetzen können:
- Bewerbungskosten
- Fahrtkosten
- Weiterbildungskosten
- Umzugskosten
- Arbeitsmittel
- Spenden
- Kinderbetreuungskosten
- Kontoführungsgebühren
- Steuerberatungskosten
- etc.
Lohnt es sich, eine Steuererklärung zu machen?
Auch wenn keine Abgabepflicht besteht – die freiwillige Steuererklärung lohnt sich, wenn Sie beispielsweise:
- hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen,
- Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen oder
- den Arbeitgeber gewechselt haben.
Welche Abgabefrist gilt für die Steuererklärung?
Bis wann die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden muss, hängt davon ab, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind oder Sie sie freiwillig einreichen möchten – und ob Sie einen Steuerberater haben.
- Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, muss die Formulare grundsätzlich bis Ende Juli des Folgejahres beim Finanzamt einreichen. Fällt der 31. auf einen Sonn- oder Feiertag, gilt der nächstfolgende Werktag als Frist für die Einreichung.
- Die freiwillige Abgabe hingegen ist bis zu vier Jahre nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres möglich.
- Wer seine Steuererklärung vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lässt, bekommt mehr Zeit, nämlich bis Ende Februar des übernächsten Folgejahres. Übrigens: Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Abgabefrist 2020 auf den 31. August 2022 und das Steuerjahr 2021 auf den 31. August 2023 verschoben, wenn die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt wird.
- Gewusst: Das Finanzamt darf die Einkommensteuererklärung vorab anfordern. Wer beispielsweise seine Lohnsteuererklärungen früher nicht oder nur verspätet abgegeben hat, muss damit rechnen, dass seine Frist künftig schon vor dem 28. Februar des Zweitfolgejahres endet. Auch bei hohen Nachzahlungen in der Vergangenheit oder bei einer bevorstehenden Betriebsprüfung kann das Finanzamt die Steuererklärung früher anfordern.
Wie wird die Steuerklärung erstellt?
Die Steuererklärung vorbereiten
Folgende Unterlagen benötigen Sie für eine reibungslose Erstellung Ihrer Steuererklärung:
- Steuer-Identifikationsnummer
- Lohnsteuerbescheinigung(en) des Arbeitgebers
- gültige Bankverbindung
- Belege für Werbungskosten und Sonderausgaben
Tipp: Sammeln Sie Ihre Belege und Unterlagen über das gesamte Jahr in einer separaten Mappe – so haben Sie für Ihre Steuererklärung das Wichtigste immer griffbereit und sparen sich langes Suchen.
Die Formulare ausfüllen
Mit der richtigen Vorbereitung ist die Steuererklärung schnell erledigt. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen oder sich von einem Experten helfen lassen.
Möglichkeiten, wie Sie Ihre Steuererklärung erstellen können:
- über ein klassisches Papierformular des Finanzamtes,
- online über das ELSTER-Programm,
- mithilfe kommerzieller Softwareangebote,
- durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder
- von einem professionellen Steuerberater.
Letzteres hat zum einen den Vorteil, dass Sie Ihre Steuererklärung in die Hände eines Experten legen. So lässt sich das Maximum aus Ihrer Erklärung schöpfen – und selbst viel Zeit und Nerven sparen, die es vielleicht kostet, sich durch die diversen Formulare zu arbeiten. Zum anderen profitieren Sie von einer längeren Abgabefrist.
Die Steuererklärung abgeben
Sind alle notwendigen Formulare ausgefüllt, wird die fertige Steuererklärung an das zuständige Finanzamt übermittelt:
- per Post
- elektronisch per ELSTER
Sie haben keine Lust, Zeit und Nerven, sich neben Ihrer Arbeit um die Steuer zu kümmern? Unsere Steuerberater übernehmen die Übermittlung Ihrer Steuererklärung für Sie!
Den Steuerbescheid prüfen
Nach Prüfung Ihrer Steuererklärung erhalten Sie Ihren Steuerbescheid vom Finanzamt. Unsere Empfehlung: Prüfen Sie den Bescheid genau! Es kann immer sein, dass das Finanzamt einige erklärte Posten wieder streicht. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Sind Sie mit dem Ergebnis Ihres Steuerbescheids zufrieden, müssen Sie nichts weiter tun.
Überlassen Sie Ihre Steuererklärung den Steuerberatern von PMPG
Doppelte Buchführung, Bilanzierung, GuV und Jahresabschluss – wem bereits das Lesen dieser Begriffe ein Dorn im Auge ist, sollte den passenden Experten zurate ziehen. Überlassen Sie uns Ihre Steuererklärung: Das Thema Steuern ist für die mehr als 200 Experten der PMPG vertrautes Terrain und Spezialgebiet. Ob Lohnbuchhaltung , Finanzbuchhaltung oder Steuerberatung – wir machen’s einfach und erledigen den Papierkram für Sie. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage !
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema „Steuererklärung“
- Land- und Forstwirtschaft
- Gewerbebetrieb
- selbstständiger Arbeit
- nichtselbstständiger Arbeit
- Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG
- Steuererklärung 2020: 31.08.2022
- Steuererklärung 2021: 31.08.2023
- Steuererklärung 2022: 31.07.2024
- Steuererklärung 2023: 31.05.2025
- Steuererklärung 2024: 30.04.2026