Wer in Deutschland Einkünfte erzielt, die oberhalb des Grundfreibetrags liegen, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet – das betrifft auch Selbstständige, Freiberufler sowie alle anderen Gewerbetreibenden. Sie müssen allerdings auch eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, wenn eine der folgenden Situationen auf Sie zutrifft:
- Arbeitgeberwechsel im Laufe des vergangenen Jahres
- Sie verfügen über einen eingetragenen Freibetrag.
- Sie haben Entschädigungszahlungen erhalten.
- bei Kapitalerträgen, auf die keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde
- Sie vermieten Immobilien.
- Verlustvortrage aus den Vorjahren
- Ihre Ehe wurde im letzten Jahr geschieden.
- Ihr Partner ist verstorben und Sie haben im selben Jahr wieder geheiratet.
- Ihr Wohnsitz ist im Ausland bei unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland.