Hallo PMPG, eine Kanzlei dieser Größe macht doch keine einfachen Steuererklärungen mehr, oder? Oh doch! Bei uns gibt es kein „klein oder groß“. Bei uns gibt es nur ein „Sie und Wir“ – auch in Sachen Steuerklärung.
Einfacher für Sie: die Steuererklärung machen lassen!
Mit der Einkommenssteuererklärung übermitteln Sie dem Finanzamt Informationen über Ihre Einkommensverhältnisse des vergangenen Jahres. Doch das deutsche Steuerrecht wird immer komplizierter und stellt sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmer immer wieder vor neue Fragen und Herausforderungen. Überlassen Sie Ihre Steuererklärung daher einem Steuerberater von PMPG. Wir fertigen eine Steuererklärung für Unternehmen, Freiberufler, Angestellte, Immobilienbesitzer oder Rentner an mit dem Ziel einer maximalen Steuerersparnis. Selbstverständlich erhalten Sie von uns auch jederzeit rund um die Steuererklärung eine Beratung. So helfen wir Ihnen dabei, mögliche finanzielle Spielräume auszuschöpfen – und Sie können sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Steuererklärung für GmbHs, Unternehmen, Arbeitnehmer und Privatpersonen
Wer in Deutschland Einkünfte erzielt, die oberhalb des Grundfreibetrags liegen, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet – das betrifft auch Selbstständige, Freiberufler sowie alle anderen Gewerbetreibenden. Sie müssen allerdings auch eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, wenn eine der folgenden Situationen auf Sie zutrifft:
- Arbeitgeberwechsel im Laufe des vergangenen Jahres
- Sie verfügen über einen eingetragenen Freibetrag.
- Sie haben Entschädigungszahlungen erhalten.
- bei Kapitalerträgen, auf die keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde
- Sie vermieten Immobilien.
- Verlustvortrage aus den Vorjahren
- Ihre Ehe wurde im letzten Jahr geschieden.
- Ihr Partner ist verstorben und Sie haben im selben Jahr wieder geheiratet.
- Ihr Wohnsitz ist im Ausland bei unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland.
Das gehört alles zur betrieblichen Steuererklärung
Umsatzsteuererklärung
Wenn Sie umsatzsteuerpflichtige Umsätze realisieren, müssen Sie jährlich eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Das betrifft auch Kleinunternehmer, die eigentlich durch die Kleinunternehmerregelung umsatzsteuerbefreit sind. Je nach Höhe der Umsätze ergeben sich über das Jahr verteilt unterschiedliche Zeiträume für die Abgabe einer sogenannten Umsatzsteuervoranmeldung.
Gewerbesteuererklärung
Die gute Nachricht vorweg: Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer zahlen. Personengesellschaften und Einzelunternehmen erst dann, wenn ihr Jahresgewinn den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt. Aber prinzipiell gilt: Jeder angemeldete Betrieb ist zur Zahlung der Gewerbesteuer an die zuständige Gemeinde verpflichtet.
Körperschaftsteuererklärung
Juristische Personen – beispielsweise eine GmbH – mit Firmensitz oder Geschäftsleitung in Deutschland unterliegen der Körperschaftsteuer.
Kapitalertragsteuer-Anmeldung
Wenn zum Beispiel eine GmbH Gewinne an ihre Gesellschafter ausschüttet, entsteht die Kapitalertragsteuer. Die GmbH behält die Kapitalertragsteuer ein und führt sie an das Finanzamt ab.
Feststellungserklärung (gesonderte und einheitliche Feststellung)
In bestimmten Fällen kann es sein, dass das Finanzamt Sie um eine gesonderte- und einheitliche Feststellungserklärung bittet. Dies ist der Fall, wenn die Besteuerungsgrundlagen für mehrere Personen festgestellt werden, denen Einkünfte oder ein Besteuerungsobjekt gemeinschaftlich zustehen (beispielsweise bei Personengesellschaften).
Sie haben Fragen? Hier finden Sie noch mehr Wissenswertes zur Steuererklärung
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Steuererklärung
Die Abgabe einer Steuerklärung für Unternehmen ist an eine Frist gebunden: Für das Steuerjahr 2022 endet diese am 2. Oktober 2023. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31. Juli 2024.
1. die Pflichtveranlagung, wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben
2. die Antragsveranlagung, wenn Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben
Dabei unterliegen Selbstständige und Gewerbetreibende einer grundsätzlichen Abgabepflicht. Für Angestellte ist die Steuererklärung unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen in der Regel freiwillig, da sie ihre Steuerschuld bereits mit der monatlich einbehaltenen Lohnsteuer abgelten.
Kommen allerdings weitere Einnahmen sowie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dazu, sind Sie gemäß § 46 EStG zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn verschiedene Lohnsteuerklassen kombiniert werden oder Sie bei mehreren Arbeitgebern angestellt sind. Die Pflicht gilt auch, wenn Sie mehr als 520 Euro an Nebeneinkünften im vergangenen Jahr erzielt oder gewisse Lohnersatzleistungen erhalten haben, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld.
Sie sind sich unsicher, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen? Unsere Steuerberater beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns!