Jahresabschluss mit den Steuerberatern von PMPG

Für alle Fragen zum Jahresabschluss haben wir die passende Antwort

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Hallo PMPG, das Thema Jahresabschluss ist für mich ein Buch mit sieben Siegeln. Kein Problem! Das Thema Jahresabschluss, erklären wir Ihnen – einfach, verständlich, unkompliziert.

Jahresabschluss: verständlich, offen und fair

Nach 12 Monaten folgt der Schlussstrich unter ein Geschäftsjahr: Ein transparenter Jahresabschluss muss her. Der Jahresabschluss informiert über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens – dabei dient er als Basis für zukünftige Planungen und Entscheidungen und gleichzeitig als angemessene Bewertungsgrundlage. Doch was ist ein Jahresabschluss genau und wie wird er erstellt? Welche Unterlagen benötigen Sie zur Aufstellung Ihres Jahresabschlusses? Überlassen Sie Ihren Jahresabschluss den Steuerberatern von PMPG.

Mit PMPG besprechen Sie Ihren Jahresabschluss intensiv. Dieser Austausch ist unser Standard – egal ob nach Handelsgesetzbuch (HGB), den International Financial Reporting Standards (IFRS) oder den United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP). Wir erledigen Ihren Jahresabschluss offen und fair – Sie erhalten stets verständliche und klare Erörterungen der Zahlen. Überlassen Sie uns die Erstellung Ihres Jahresabschlusses und sparen Sie sich wertvolle Zeit, in der Sie schon den nächsten Kunden gewinnen können. 

Was ist der Jahresabschluss? 

Gemäß § 242 HGB bezeichnet der handelsrechtliche Jahresabschluss den rechnerischen Abschluss der Buchführung eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Als fester Bestandteil der Rechnungslegung gibt der Jahresabschluss damit einerseits Auskunft über das jeweilige Betriebsergebnis, während das Geschäftsergebnis andererseits aufzeigt, wie es finanziell um das Unternehmen steht. 

Der Jahresabschluss erfüllt drei wichtige Aufgaben:

1. Informationsfunktion, da der Jahresabschluss über die aktuelle wirtschaftliche Lage des Unternehmens informiert.

2. Dokumentationsfunktion, da der Jahresabschluss als Nachweis und Abschluss der in der Buchführung eines Geschäftsjahres verzeichneten Geschäftsvorfälle dient.

3. Zahlungsbemessungsfunktion, da der Jahresabschluss als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung sowie sonstige Zahlungen (Dividenden o. ä.) dient.

Wie sieht ein Jahresabschluss aus?

Allgemein setzt sich der Jahresabschluss gemäß § 242 HGB mindestens aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zusammen. Dabei gibt der Aufstellungsgrundsatz (§ 243 HGB) vor, dass der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) aufzustellen ist. Er muss klar und übersichtlich sein. Je nach Unternehmensgröße und der jeweiligen Rechtsform kommen weitere Bestandteile hinzu wie zum Beispiel der Anhang für kleine Kapitalgesellschaften und gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften oder der Lagebericht für mittlere und große Kapitalgesellschaften (Größenklassen nach § 267 HGB). Für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften kommen noch weitere Bestandteile hinzu, zum Beispiel der Eigenkapitalspiegel und die Kapitalflussrechnung.

Wer ist zum Jahresabschluss verpflichtet?

Grundsätzlich sind gemäß §§ 242 ff. HGB alle Kaufleute zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet, die der Pflicht zur doppelten Buchführung unterliegen, also Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG). Für Kapitalgesellschaften und gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften gelten laut §§ 264 ff. HGB zudem ergänzende Vorschriften. Einzelkaufleute sind hingegen nicht aufstellungspflichtig, sofern ihre Umsatzerlöse in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren unter 600.000 € liegen beziehungsweise der Jahresüberschuss unter 60.000 € liegt. Freiberuflern sowie kleinen Gewerbetreibenden ist es freigestellt, ob sie eine Bilanz oder eine Einnahmeüberschussrechnung aufstellen.

Übrigens: Ab einer gewissen Größe müssen Mutterunternehmen eines Konzerns zusätzlich zum Jahresabschluss, der das einzelne Unternehmen abbildet, einen sogenannten „Konzernabschluss“ aufstellen. Dieser fasst die Tätigkeiten sämtlicher Konzernunternehmen zusammen. 

Wie wird der Jahresabschluss erstellt?

Den Jahresabschluss richtig vorbereiten

Dokumente erfassen

Zunächst gilt es, die wichtigsten Arbeitsunterlagen wie Dokumente über Anlagevermögen und Warenbestände, bestehende Verträge und Kontoauszüge sowie offene Forderungen und Rechnungen zusammenzustellen. 

Dokumente prüfen

Sämtliche Belege der Buchhaltung müssen korrekt und nachvollziehbar vorliegen. Gleiches gilt für Fahrtenbücher, Verträge über Kredite und Versicherungen sowie offene Forderungen und offene Verpflichtungen. Die vorliegenden Unterlagen müssen in diesem Schritt noch einmal genau geprüft werden.

Informationen abstimmen

Im letzten Schritt wird der Bestand der Finanzbuchhaltung mit dem Kassenbuch und den Bankbelegen abgeglichen: Stimmen die Buchungsbelege mit den bestehenden Forderungen überein? Wurde eine offene Forderung bereits gezahlt? Aus den zusammengetragenen Übersichten lässt sich dann die zu erwartende Steuerforderung des Finanzamtes ermitteln. Im Abgleich mit den bereits geleisteten Vorauszahlungen ergeben sich somit die Rückstellungen.

Den Jahresabschluss erstellen

Sind Anlage- und Umlaufvermögen sowie sämtliche Forderungen, Verbindlichkeiten, Abschreibungen, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten erfasst, werden die Salden der einzelnen Konten in die Bilanz übertragen. Eine nach Bestands- und Erfolgskonten gegliederte Abschlussübersicht gibt ergänzend Auskunft über die jeweiligen Anfangs- und Endbestände. Nach der Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt schließlich die sogenannte Feststellung des Jahresabschlusses. Diese kann durch den Vorstand, den Aufsichtsrat oder einen anderen gesellschaftlichen Vertreter, wie beispielsweise die Hauptversammlung, erfolgen.

Gewusst: Einige Unternehmen wie beispielsweise mittlere und große Kapitalgesellschaften, sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer, den sogenannten Abschlussprüfer, prüfen zu lassen. Dieser prüft die Einhaltung der GoB ebenso wie die Einhaltung gesetzlicher und satzungsbedingter Vorschriften. 

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss?

Grundsätzlich gilt: Laut § 243 HGB ist der Jahresabschluss in einer „ordnungsgemäßen Zeit aufzustellen“. Nach § 264 Abs. 1 HGB bedeutet das, dass Jahresabschluss und Lagebericht innerhalb der ersten drei Monate nach Geschäftsjahresende zu erstellen sind. Je nach Rechtsform und Unternehmensgröße variiert dieser Zeitraum allerdings:

  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von sechs bis neun Monaten aufstellen.
  • Für Kapitalgesellschaften liegen die Fristen für den Jahresabschluss je nach Unternehmensgröße – gemessen anhand der Kriterien Bilanzsumme, Umsatz und Mitarbeiterzahl – zwischen drei und sechs Monaten.

Wo wird der Jahresabschluss veröffentlicht und von wem?

Aufgrund der Offenlegungspflicht sind einige Rechtsformen gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Entscheidend hierfür ist die Unternehmensgröße: So müssen mittlere und große Kapitalgesellschaften sowie gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften grundsätzlich den Jahresabschluss mitsamt Anhang und Lagebericht veröffentlichen, während kleine und Kleinstunternehmen lediglich eine verkürzte Bilanz veröffentlichen müssen. Zusätzlich werden die Unternehmensunterlagen in das Unternehmensregister aufgenommen. 

Überlassen Sie Ihren Jahresabschluss den Steuerberatern von PMPG

Doppelte Buchführung, Bilanzierung, GuV und Jahresabschluss – wem allein beim Lesen dieser Begriffe schon die Schweißperlen auf der Stirn stehen, tut gut daran, einen Experten hinzuzuziehen. Überlassen Sie uns den Papierkram – die über 200 hellen Köpfe der PMPG sind rund um das Thema Steuern für Sie da! Ob Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung oder Steuerberatung – wir machen’s einfach und erledigen die Schreib- und Formulararbeit für Sie, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema „Jahresabschluss“

Was macht der Steuerberater beim Jahresabschluss?
Ihr Steuerberater klärt Sie über die gesetzlichen Fristen zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses auf und ist befugt, den Jahresabschluss für Gewerbetreibende zu erstellen. Dazu zählen unter anderem die Bewertung von Wirtschaftsgütern, die zeitliche Abgrenzung von Umsätzen oder die Prüfung der Berücksichtigung von Rückstellungen.
Wie viel kostet ein Jahresabschluss beim Steuerberater?
Darauf gibt es leider keine allgemeingültige Antwort. Die Kosten für den Jahresabschluss beim Steuerberater werden nach den gesetzlichen Vorgaben der Steuerberatervergütungsverordnung abgerechnet. Allerdings variiert die genaue Höhe der Kosten je nach Ermessensspielraum des Steuerberaters.
Bis wann muss der Jahresabschluss mit Steuerberater eingehen?
Darauf gibt es keine eindeutige Antwort, da die Abgabefrist für den Jahresabschluss mit Steuerberater von der jeweiligen Rechtsform abhängig ist. Grundsätzlich muss ein Jahresabschluss von den gesetzlichen Vertretern einer Kapitalgesellschaft in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufgestellt werden (§ 264 Abs. 1 HGB). Bei anderen Unternehmen ist nur die Abgabefrist der Steuererklärung bindend.