Jahresabschluss mit den Steuerberatern von PMPG

Für alle Fragen zum Jahresabschluss haben wir die passende Antwort

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Hallo PMPG, das Thema Jahresabschluss ist für mich ein Buch mit sieben Siegeln. Kein Problem! Das Thema Jahresabschluss, erklären wir Ihnen – einfach, verständlich, unkompliziert.

Wir sind die Steuerberater für Ihren Jahresabschluss

Der Jahresabschluss informiert über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens – dabei dient er als Basis für zukünftige Planungen und Entscheidungen. Nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung erstellen wir den Jahresabschluss bestehend aus der Bilanz sowie der Gewinn-und-Verlustrechnung. Je nach Anforderung auch mit Anhang, Lagebericht, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und Segmentberichterstattung.

Unsere Kompetenzen beim Jahresabschluss

Dokumente erfassen und prüfen

Zunächst gilt es, die wichtigsten Arbeitsunterlagen wie Dokumente bezüglich des Anlagevermögens und der Warenbestände, bestehende Verträge und Kontoauszüge sowie offene Forderungen und Rechnungen zusammenzustellen. Sämtliche Belege der Buchhaltung müssen korrekt und nachvollziehbar vorliegen. Gleiches gilt für Fahrtenbücher, Verträge über Kredite und Versicherungen sowie offene Forderungen und offene Verpflichtungen. Die vorliegenden Unterlagen müssen in diesem Schritt noch einmal genau geprüft werden.

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)

Im Rahmen der Buchführung werden alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens chronologisch und lückenlos erfasst. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) gelten für alle Selbstständigen und Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind. Einige Grundsätze sind beispielsweise Übersichtlichkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit. Alle GoB hier aufzuführen, würde den Rahmen sprengen – die GoB sind zum Teil im Handelsgesetzbuch HGB verankert und aus der kaufmännischen Praxis entstanden.

Bilanzerstellung

In der Bilanz werden das Vermögen und die Schulden eines Unternehmens gegenübergestellt. Sie muss am Ende eines Geschäftsjahres erstellt werden.

Gewinn-und-Verlustrechnung

Bei der Gewinn-und-Verlustrechnung handelt es sich um eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und der Erträge eines Unternehmens am Ende des Geschäftsjahres. Sie ist Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses.

Anhang

Für Unternehmen mit bestimmten Rechtsformen ist Bestandteil des Jahresabschlusses auch ein sogenannter Anhang. In diesem Anhang werden Ergänzungen oder Erklärungen zu einzelnen Positionen in der Bilanz beziehungsweise in der Gewinn-und-Verlustrechnung festgehalten.

Lagebericht

Grundsätzlich haben Kapitalgesellschaften nach dem Publizitätsgesetz rechnungslegungspflichtige Unternehmen, Genossenschaften, Kreditinstitute sowie Versicherungsunternehmen einen Lagebericht aufzustellen. Kleine Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen sind von dieser Pflicht befreit. Unter bestimmten Umständen sind auch Personenhandelsgesellschaften zur Erstellung eines Lageberichts verpflichtet. In dem Lagebericht werden die Lage der Gesellschaft, der Geschäftsverlauf und das Ergebnis sowie Prognosen, Chancen und Risiken beschrieben.

Konzernabschluss

Im Konzernabschluss – dem Jahresabschluss eines Konzerns – werden die Vermögenslage, die Finanzlage und die Ertragslage eines Konzerns dargestellt. Da die Unternehmen innerhalb eines Konzerns in der Regel unabhängig voneinander agieren, jedoch wirtschaftlich zusammenhängen, ergeben sich Verzerrungen in den Jahresabschlüssen der Einzelgesellschaften. Um diese zu bereinigen und ein Gesamtbild zu erhalten, wird ein Konzernabschluss erstellt.

Überlassen Sie Ihren Jahresabschluss einem Steuerberater von PMPG

Beim Jahresabschluss pflegen wir mit unseren Mandanten einen sehr intensiven Austausch. Egal, ob wir den Abschluss nach dem Handelsgesetzbuch (HGB), den International Financial Reporting Standards (IFRS) oder den United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) anfertigen – wir erledigen Ihren Jahresabschluss immer transparent und fair. Zudem erhalten Sie selbstverständlich jederzeit verständliche und klare Erörterungen zu allen Zahlen. Überlassen Sie uns die Erstellung Ihres Jahresabschlusses und sparen Sie sich wertvolle Zeit, in der Sie schon den nächsten Kunden gewinnen können.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Jahresabschluss

Was ist ein Jahresabschluss und wie wird er erstellt?

Der Jahresabschluss

Nach Ende des Geschäftsjahres erfolgt der Schlussstrich unter ein Geschäftsjahr: Ein transparenter Jahresabschluss muss her. Gemäß § 242 HGB bezeichnet der handelsrechtliche Jahresabschluss den rechnerischen Abschluss der Buchführung eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Als fester Bestandteil der Rechnungslegung gibt der Jahresabschluss zum einen Auskunft über die Vermögenslage des Unternehmens und zum anderen dokumentiert er das wirtschaftliche Ergebnis eines Geschäftsjahres.

Der Jahresabschluss erfüllt drei wichtige Aufgaben:
1. Informationsfunktion, da der Jahresabschluss über die aktuelle wirtschaftliche Lage des Unternehmens informiert.
2. Dokumentationsfunktion, da der Jahresabschluss als Nachweis und Abschluss der in der Buchführung eines Geschäftsjahres verzeichneten Geschäftsvorfälle dient.
3. Zahlungsbemessungsfunktion, da der Jahresabschluss als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung sowie sonstige Zahlungen (Dividenden oder Ähnliches) dient.

Den Jahresabschluss erstellen

Sind Anlage- und Umlaufvermögen sowie sämtliche Forderungen, Verbindlichkeiten, Abschreibungen, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten erfasst, werden die Salden der einzelnen Konten in die Bilanz übertragen. Eine nach Bestands- und Erfolgskonten gegliederte Abschlussübersicht gibt ergänzend Auskunft über die jeweiligen Anfangs- und Endbestände. Nach der Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt schließlich die sogenannte Feststellung des Jahresabschlusses. Diese kann durch den Vorstand, den Aufsichtsrat oder eine andere gesellschaftliche Vertretung, wie beispielsweise die Hauptversammlung, erfolgen.

Gewusst: Einige Unternehmen wie beispielsweise mittlere und große Kapitalgesellschaften sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer, den sogenannten Abschlussprüfer, prüfen zu lassen. Dieser prüft die Einhaltung der GoB ebenso wie die Einhaltung gesetzlicher und satzungsbedingter Vorschriften.

Sie haben noch Fragen? Hier finden Sie noch mehr Wissenswertes über den Jahresabschluss

Welche Unterlagen benötigen Sie für den Jahresabschluss?

Damit wir den Jahresabschluss anfertigen können, sollten uns die nachfolgenden Dokumente und Unterlagen vorliegen:

  • Miet- und/oder Pachtverträge
  • Informationen zu Leasingverhältnissen
  • Versicherungsverträge
  • Kreditverträge
  • aktuelle Grundbuchauszüge
  • aktueller Handelsregisterauszug
  • Gesellschaftsvertrag
  • Anlageverzeichnis (betriebliche Anlagegüter)
  • Inventurliste (Inventar- Bestandsliste)
  • Summenlisten und Saldenlisten
  • Liste „offene Posten“ über Verbindlichkeiten und Forderungen
  • Bankunterlagen (Guthaben und Verbindlichkeiten)
  • Rechnungsbelege
  • Spendenquittungen
  • Steuerbescheide
  • Steuerunterlagen wie Kontoauszüge und Prüfungsberichte
  • Geschäftsführer-Anstellungsvertrag
  • Arbeitsverträge von Mitarbeitenden
  • Lohnkonten
  • Bilanz des Vorjahres
  • Gewinn-und-Verlustrechnung des Vorjahres
  • Eröffnungsbilanz
  • Monats- und Quartalsauswertungen der Jahresbuchhaltung (Buchungssätze, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Kontenblätter)
Wie hoch sind beim Steuerberater die Kosten für den Jahresabschluss?
Der Steuerberater muss sich grundsätzlich an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) halten. Nach dieser Verordnung sind zum Beispiel eine Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr möglich. Welche davon auf Sie zutrifft, hängt im Wesentlichen vom tatsächlichen Arbeitsaufwand ab. Gerne erläutern wir Ihnen das Honorar für den Jahresabschluss Ihres Unternehmens in einem persönlichen Gespräch.
Was muss ein Jahresabschluss für Selbstständige beinhalten?
Freiberufler (die sogenannten Katalogberufe nach § 18 EstG, z. B. Künstler, Journalisten, Anwälte, Ärzte) und Betreiber von kleinen Gewerben müssen keine Bilanz erstellen. Für diese Berufsgruppen reicht eine sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.