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Jahresabschluss

07.03.2024
Jahresabschluss - Fallback Bild

Was ist ein Jahresabschluss?

Wenn Unternehmen ihren Jahresabschluss erstellen, schließen sie mit dem Jahresabschluss die Buchhaltung eines Geschäftsjahres ab. Der Jahresabschluss gibt Auskunft über die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens. Daraus ist unter anderem ersichtlich, wie hoch das Geschäftsergebnis und das Betriebsvermögen sind. Gläubiger oder Kreditinstitute können den Jahresabschluss einsehen – zum Beispiel um die Kreditwürdigkeit zu überprüfen. Aber auch Mitarbeitende, Kunden, Interessenten, Lieferanten, Anteilseigner, Kapitalgeber, Steuerbehörden und Konkurrenten können sich die verschiedenen Jahresabschluss-Bestandteile ansehen.

 

Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und Jahresabschluss?

Bei einer Bilanz werden die Schulden und das Vermögen eines Unternehmens gegenübergestellt – unterteilt in eine Aktivseite und eine Passivseite. Der Jahresabschluss einer GmbH zum Beispiel besteht hingegen mindestens aus einer Bilanz, einer Gewinn- und Verlust-Rechnung sowie dem Anhang.

 

Was gehört alles zum Jahresabschluss?

Allgemein setzt sich der Jahresabschluss gemäß § 242 HGB mindestens aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zusammen. Dabei gibt der Aufstellungsgrundsatz (§ 243 HGB) vor, dass der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) aufzustellen ist. Er muss klar und übersichtlich sein.

Je nach Unternehmensgröße und der jeweiligen Rechtsform kommen weitere Bestandteile hinzu wie zum Beispiel der Anhang für kleine Kapitalgesellschaften und gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften oder der Lagebericht für mittlere und große Kapitalgesellschaften (Größenklassen nach § 267 HGB). Für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften kommen noch weitere Bestandteile hinzu, zum Beispiel der Eigenkapitalspiegel und die Kapitalflussrechnung.

 

Was sind die 4 Elemente des Jahresabschlusses?

Die Feststellung des Jahresabschlusses verfolgt 4 Ziele:

  • Dokumentation der Geschäftsvorfälle und finanzwirtschaftlichen Sachverhalte
  • Rechenschaftsfunktion – zum Beispiel gegenüber Aktionären oder der Öffentlichkeit
  • Kapitalerhaltung – das eingebrachte Geld von Gläubigern und Gesellschaftern soll schließlich erhalten bleiben
  • Ausschüttungsbemessung zur Ermittlung von Dividenden und Erfolgsbeteiligungen

 

Ist ein Jahresabschluss Pflicht?

Grundsätzlich sind alle Kaufleute und Unternehmen am Ende eines Geschäftsjahres verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Aber es gibt Ausnahmen: So können Einzelkaufleute von der Pflicht zur Bilanzierung befreit sein, wenn sie eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschreiten. Kleingewerbebetreiber und Freiberufler müssen ebenfalls keine Jahresabschluss-Bilanz anfertigen. Für sie reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus.

 

Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

Grundsätzlich sind gemäß §§242ff. HGB alle Kaufleute zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet, die der Pflicht zur doppelten Buchführung unterliegen, also Personengesellschaften (OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG). Für Kapitalgesellschaften und gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften gelten laut §§ 264 ff. HGB zudem ergänzende Vorschriften. Einzelkaufleute sind hingegen nicht aufstellungspflichtig, sofern ihre Umsatzerlöse in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren unter 600.000 € liegen beziehungsweise der Jahresüberschuss unter 60.000 € liegt. Freiberuflern sowie kleinen Gewerbetreibenden ist es freigestellt, ob sie eine Bilanz oder eine Einnahme-Überschuss-Rechnung aufstellen.

Übrigens: Ab einer gewissen Größe müssen Mutterunternehmen eines Konzerns einen sogenannten „Konzernabschluss“ aufstellen. Dieser fasst die wirtschaftlichen Ergebnisse sämtlicher Konzernunternehmen zusammen.

 

Wie läuft ein Jahresabschluss ab?

Den Jahresabschluss richtig vorbereiten:

Dokumente erfassen

Zunächst gilt es, die wichtigsten Arbeitsunterlagen wie Dokumente über Anlagevermögen und Warenbestände, bestehende Verträge und Kontoauszüge sowie offene Forderungen, Verbindlichkeiten und Rechnungen zusammenzustellen. Dies geschieht bereits im Rahmen der Finanzbuchhaltung.

Dokumente prüfen

Sämtliche Belege der Buchhaltung müssen korrekt und vollständig vorliegen. Gleiches gilt für Fahrtenbücher, Verträge über Kredite und Versicherungen sowie offene Forderungen und offene Verpflichtungen. Die vorliegenden Unterlagen müssen in diesem Schritt noch einmal genau geprüft werden.

Informationen abstimmen

Unter anderem wird der tatsächliche Bestand auf den Konten der Finanzbuchhaltung mit dem Bestand im Kassenbuch und den Bankbelegen abgeglichen: Stimmen die Buchungsbelege mit den bestehenden Forderungen überein? Wurde eine offene Forderung bereits gezahlt? Aus der Handelsbilanz wird abschließend die Steuerbilanz abgeleitet. Hieraus lässt sich dann die Steuerbelastung ermitteln. Im Abgleich mit den bereits geleisteten Vorauszahlungen ergeben sich somit die Rückstellungen bzw. eine Forderung gegenüber dem Finanzamt.

 

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss?

Grundsätzlich gilt: Laut § 243 HGB ist der Jahresabschluss in einer „ordnungsgemäßen Zeit aufzustellen“. Nach § 264 Abs. 1 HGB bedeutet das, dass Jahresabschluss und Lagebericht innerhalb der ersten drei Monate nach Geschäftsjahresende zu erstellen sind. Je nach Rechtsform und Unternehmensgröße variiert dieser Zeitraum allerdings:

  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen ihren Jahresabschluss bei einem normalen Geschäftsgang innerhalb von sechs bis neun Monaten aufstellen.
  • Für Kapitalgesellschaften liegen die Fristen für den Jahresabschluss je nach Unternehmensgröße – gemessen anhand der Kriterien Bilanzsumme, Umsatz und Mitarbeiterzahl – zwischen drei und sechs Monaten.

 

Wo wird der Jahresabschluss veröffentlicht und von wem?

Aufgrund der Offenlegungspflicht sind einige Rechtsformen gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Entscheidend hierfür ist die Unternehmensgröße: So müssen mittlere und große Kapitalgesellschaften sowie gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften grundsätzlich den Jahresabschluss mitsamt Anhang und Lagebericht veröffentlichen, während kleine und Kleinstunternehmen lediglich eine verkürzte Bilanz veröffentlichen müssen. Zusätzlich werden die Unternehmensunterlagen in das Unternehmensregister aufgenommen.

 

Jahresabschlussprüfung

Manche Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss vor der Veröffentlichung von einem Wirtschaftsprüfer überprüfen lassen. Dabei wird geprüft, ob die Buchführung den GoB entspricht, ob die gesetzlichen Vorschriften beachtet wurden und ob die Satzung sowie der Gesellschaftsvertrag eingehalten wurden. Die Ergebnisse werden danach in einem Prüfbericht dokumentiert.

 

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