Jedes Unternehmen fängt einmal klein an und wächst im Idealfall kontinuierlich. Mit jedem Wachstumsschritt erhöht sich allerdings auch das Haftungsrisiko, insbesondere, wenn der Unternehmer Dritte an der Führung der Geschäfte beteiligt oder er „sein Baby“ in neue Hände übergeben möchte. Um den Unternehmer und sein Vermögen vor persönlicher Haftung zu schützen, ist eine Umstrukturierung des Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft ein probates Mittel. Am häufigsten ist die Umwandlung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die nur mit ihrem Stammkapital von mindestens 25.000 Euro haftet – das Privatvermögen der Gesellschafter ist für die Gläubiger der GmbH tabu und damit vor deren Zugriff grundsätzlich geschützt.
Unterstützung bei einer Umstrukturierung
Wir machen’s einfach.
Hallo, ich bin Frank Soens und freue mich auf Ihre Nachricht – per Kurzformular oder telefonisch.
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Hallo, ich bin Daniel Esser und freue mich auf Ihre Nachricht – per Kurzformular oder telefonisch.
Wir sind Spezialisten für die Umstrukturierung von Unternehmen
Eine steueroptimale Unternehmensstruktur beginnt schon mit der Wahl der richtigen Rechtsform – und viele bestehende Unternehmen müssen sich fragen, ob ihre aktuelle Rechtsform noch die richtige ist. Denn durch Veränderungen der wirtschaftlichen oder steuerlichen Rahmenbedingungen, Wachstum oder Neuinvestitionen kann eine Modifikation der Rechtsform durchaus ratsam sein, um die Steuerlast zu optimieren und Vorsorge für die Zukunft des Unternehmens zu treffen.
Eine Umstrukturierung ist auch sinnvoll, um die Effizienz eines Unternehmens zu erhöhen – beispielsweise durch die Zusammenlegung von Abteilungen oder zur optimalen Nutzung von Synergieeffekten. Egal, warum Sie eine Umstrukturierung planen oder durchführen möchten, auf unseren Expertenrat können Sie sich verlassen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt während der gesamten Maßnahme und stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite.
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft
Mitarbeiter und potenzielle Nachfolger am Erfolg des Unternehmens beteiligen
Jedes Unternehmen möchte gute Mitarbeiter behalten und möglichst langfristig an das Unternehmen binden – dies kann im besten Fall auch ganz neue Fortführungsperspektiven für ein Unternehmen bedeuten. Die frühzeitige Beteiligung der betreffenden Mitarbeiter am Unternehmenserfolg kann daher ein cleverer Schachzug sein, um Mitarbeitern eine hohe Wertschätzung zu signalisieren und gegebenenfalls eine reibungslose Unternehmensnachfolge einzuleiten. Schließlich ist jeder beteiligte Mitarbeiter als „Miteigentümer“ hoch motiviert, übernimmt eine Mitverantwortung bei unternehmerischen Entscheidungen und investiert letztendlich mehr, als er aus dem Unternehmen herausnimmt, weil er auch selbst vom Wertzuwachs profitiert. Sie als Unternehmer können mit einer geregelten Nachfolge die zukünftige wirtschaftliche Stabilität der Firma sichern und senden gleichzeitig wichtige Signale an die Belegschaft sowie Geschäftspartner.
Die Gestaltungsmöglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung sind vielseitig – wichtig ist, dass Sie die passende Lösung für Ihr Unternehmen finden. Wir haben langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet und schon viele individuelle Erfolgsmodelle entwickelt. Gerne unterstützen wir auch Sie bei Ihrem Vorhaben.
Unverbindlich Kontakt aufnehmenUmstrukturierung des Unternehmens für den Verkauf
Bei vielen Unternehmensverkäufen steht vor allem der Veräußerungsgewinn im Fokus – und dieser soll nach Möglichkeit steuerbegünstigt oder bestenfalls steuerfrei sein. Um das zu erreichen, kann bei Personengesellschaften oder Einzelunternehmen die Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft der richtige Weg sein. Das hat den Vorteil, dass dann nur 60 Prozent oder in Holdingstrukturen sogar nur 5 Prozent des Veräußerungsgewinns steuerpflichtig sind. Bei der Umstrukturierung zu Verkaufszwecken müssen jedoch einige rechtliche und steuerrechtliche Aspekte beachtet werden. Gerne klären wir Sie hierüber auf. Grundsätzlich gilt: Je früher Sie Ihr Unternehmen für den Verkauf umstrukturieren, desto höher kann die Steuerbegünstigung ausfallen.
Haftung reduzieren durch Umstrukturierung
Wenn ein Bereich eines Unternehmens nicht mehr die zur Wirtschaftlichkeit erforderliche Performance an den Tag legt, kann das das gesamte Unternehmen und damit auch alle anderen wirtschaftlichen Unternehmensbereiche in Schieflage versetzen. Daher gilt es, das Risiko zu erkennen und mit einer Umstrukturierung möglichst zu verringern, indem beispielsweise risikobehaftete Unternehmensbereiche in eine Tochtergesellschaft ausgegliedert werden. Damit kann die Haftung auf den ausgegliederten Bereich beschränkt und das gesunde Kerngeschäft des Unternehmens kann geschützt werden.
Partner und Steuerberater
Wir machen das für Sie!
- Erarbeitung der optimalen Unternehmensstruktur für jede Lebensphase
- Wachstums- und Investitionsberatung
- Steueroptimierungsberatung
- Beratung bei der Wahl der richtigen Unternehmensstruktur zur Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs oder der Unternehmensnachfolge
- Errichtung von Familiengesellschaften zur Sicherung und Erhaltung des Vermögens und zur optimalen Ausnutzung der bestehenden schenkung- und erbschaftsteuerlichen Freibeträge und Begünstigungen
- Ausarbeitung und Begleitung der Unternehmensumwandlung vom Erstgespräch bis zur Vollendung
- Umstrukturierung und Betreuung in Krisenzeiten
- Beratung bei Liquidation und Abwicklung von Unternehmen
FAQ – was wir häufig gefragt werden
Was ist bei einer Umstrukturierung zu beachten?
Bei Umstrukturierungen sind steuerliche sowie gesellschafts- und haftungsrechtliche Aspekte gleichermaßen zu beachten. Denn fehlgeschlagene Unternehmensumstrukturierungen führen häufig zur Aufdeckung von stillen Reserven und erheblichen Steuerzahlungen, die Unternehmen an den Rand ihrer Existenz bringen können. Deshalb ist die Begleitung einer Umstrukturierung durch erfahrene Steuerexperten unbedingt zu empfehlen.
Durch sinnvolle Umstrukturierungsmaßnahmen lassen sich gegebenenfalls erhebliche Kosten einsparen. Synergieeffekte können genutzt sowie das Risiko für eine Haftung des Privatvermögens begrenzt oder sogar ausgeschlossen werden.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen hierzu.
Was bedeuten Umstrukturierungsmaßnahmen?
Eine Umstrukturierung im Unternehmen erfolgt zumeist aus Gründen der Kostensenkung, zur Effizienzsteigerung oder ist ein Mix aus beidem. Häufig wird ein Unternehmen im Umstrukturierungsprozess neu ausgerichtet – das kann sowohl mit der Neubesetzung zentraler Positionen einhergehen als auch beispielweise mit der Findung einer neuen Rechtsform oder der Auslagerung von bestimmten Geschäftsbereichen.
Ist die Gründung einer Holding als Steuersparmodell sinnvoll?
Der alleinige Betriebszweck einer Holding ist die Beteiligung an anderen Unternehmen – egal, ob es sich dabei um Dienstleistungs-, Handels- oder Produktionsunternehmen handelt. Hält eine Holding-GmbH eine Tochter-GmbH zu 100 Prozent, sind bei einem Verkauf des Tochterunternehmens 95 Prozent des Veräußerungsgewinns steuerfrei. Es müssen also nur 5 Prozent vom gesamten Erlös versteuert werden. Ähnlich verhält es sich, wenn die Tochtergesellschaft einen Gewinn an die Holding-GmbH ausschüttet: 95 Prozent der Gewinnausschüttung sind ebenfalls steuerfrei.
Veräußerungsgewinne und Dividendenerträge können demnach so gut wie steuerfrei in der Holding-GmbH verwaltet oder reinvestiert werden – zum Beispiel zur Finanzierung von Start-ups, als Rentner-GmbH mit einer jährlichen Ausschüttung, zum Erwerb von Immobilien oder zur Gründung einer Immobilien-GmbH.
Die kleinste Form einer Holding-Gesellschaft ist eine Mutter- und eine Tochtergesellschaft – die Minimalanforderung sind also zwei Unternehmen, von denen die Muttergesellschaft als Holding fungiert. Die meisten Holding-Gesellschaften sind GmbHs, denn die Steuervorteile gelten nur dann, wenn eine Kapitalgesellschaft an einer anderen Gesellschaft beteiligt ist.
Welches sind die Vorteile einer Familien-KG?
Eine Familiengesellschaft ist ein beliebtes Modell, um Familienvermögen zusammenzufassen und so an die nächste Generation zu übertragen oder über mehrere Generationen zu erhalten. Auch wenn die führende Generation die Kontrolle über das Gesamtvermögen behält, kann sie es Schritt für Schritt an die Nachfolger weitergeben – und so beispielsweise Erbschaft- oder Schenkungsteuer sparen. Bei der Gründung einer Familien-KG sind steuerrechtliche und juristische Experten als Berater unbedingt zu empfehlen, sowohl hinsichtlich individueller Vereinbarungen als auch für das Aufsetzen des Gesellschaftervertrags.
Wieviel an Steuern kann man mit einer Immobilien-GmbH sparen?
Wenn Sie mit der Vermietung, Finanzierung, Erschließung oder Vermarktung von Immobilien Geld verdienen, können Sie grundsätzlich eine Immobiliengesellschaft gründen. Das kann sich zum Beispiel dann lohnen, wenn Sie den Spitzensteuersatz von 42 Prozent für Ihr zu versteuerndes privates Einkommen zahlen müssen. Generieren Sie zusätzlich auch noch Mieteinnahmen, müssen Sie diese im gleichen Umfang versteuern. Gründen Sie hingegen eine Immobilien-GmbH, in die die Mieteinnahmen fließen, zahlen Sie hierfür lediglich 15 Prozent Körperschaftsteuer. Ein Rechenbeispiel: Für jährliche Mieteinnahmen in Höhe von 60.000 Euro zahlen Sie als Privatperson rund 25.000 Euro Steuern – eine GmbH lediglich 9.000 Euro. Allerdings müssen die Mieteinnahmen in der GmbH verbleiben und dürfen nicht für private Zwecke entnommen werden. Eine Immobilien-GmbH ist daher in erster Linie zum Vermögensaufbau sinnvoll.
Profitieren Sie von einer maßgeschneiderten Beratung
Die Gründe für eine steuerliche und/oder rechtliche Beratung im Rahmen einer Umstrukturierungsmaßnahme sind ebenso vielfältig wie individuell. Wir sagen Ihnen, welche Unternehmensstruktur für Sie steueroptimal ist, ob die Errichtung einer Holdingstruktur sinnvoll ist oder wann die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft erfolgen sollte. Auch beim Thema Nachfolge können Sie sich auf unsere Fachkunde verlassen, zum Beispiel wenn es darum geht, Mitarbeiter und potenzielle Nachfolger am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen, eine Familiengesellschaft zur steueroptimierten und interessengerechten Übertragung des Vermögens auf die folgenden Generationen einzurichten oder das Unternehmen steueroptimiert für den Verkauf umzuwandeln.
Wir sind immer für Sie da!
Zur bestmöglichen Umsetzung einer Unternehmensumstrukturierung arbeiten bei uns Rechtsanwalt, Steuerberater und Unternehmensberater Hand in Hand. Potenzielle Reibungsverluste werden so vermieden. Wenn Sie Fragen zur Umstrukturierung haben oder von unserer vereinten rechtlichen und steuerrechtlichen Expertise bei Ihrer geplanten Umstrukturierung profitieren möchten, wenden Sie sich gerne jederzeit an uns.
Wir machen’s einfach.
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