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Beratung bei Erbschaft- und Schenkungsteuer

Marko Frey - Steuerberater

Als Steuerberater für Erbschaftsteuerrecht haben wir die passenden Antworten auf Ihre Fragen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer – je nach Sachlage auch von unseren auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwälten.

Marko Frey

Steuerberater

Wir machen’s einfach.

Marko Frey - Steuerberater

Hallo, ich bin Marko Frey und freue mich auf Ihre Nachricht – per Kurzformular oder telefonisch.

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    Sparen Sie Steuern beim Thema Erben & Verschenken

    Für Erben oder Beschenkte wird die Erbschaftsteuer beziehungsweise Schenkungsteuer häufig zu einer großen Belastung. Denn je größer der Zugriff des Fiskus ist, desto größer ist auch die Gefahr, dass zum Beispiel vererbtes Vermögen verkauft werden muss oder ein Betriebsnachfolger das Unternehmen nicht fortführen kann. Deshalb sollten Sie noch zu Lebzeiten über eine steueroptimierte Vermögensnachfolge nachdenken – am besten mit professioneller Unterstützung. Mit unseren Experten für die Unternehmensnachfolge und für Stiftungen, unseren Rechtsanwälten und Steuerberatern für Erbschaftsangelegenheiten erhalten Sie von PMPG immer ganzheitliche Beratungsleistungen aus einer Hand – sowohl bei der privaten als auch bei der betrieblichen Vermögensnachfolge.

    Profitieren Sie von unserer Fachexpertise bei

    der Erbplanung und Nachfolgeplanung

    • der Optimierung von Betriebsvermögen
    • der steueroptimierten Schenkung zu Lebzeiten
    • der Optimierung der Unternehmensnachfolge
    • der vorweggenommenen Erbfolge und angepassten Testamenten/Erbverträgen
    • der Vermögensübertragung und Gründung von Stiftungen
    • einem bereits eingetretenen Erbfall
    • der Pflicht zur Erstellung einer Steuererklärung
    Beim Thema Vermögensnachfolge pflegen wir immer einen offenen und vorausschauenden Umgang mit allen Beteiligten. Marko Frey

    Partner und Steuerberater

    Unsere Steuerberater fürs Erbe erledigen das für Sie:

    • Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
    • Erstellung von Schenkungsteuererklärungen
    • Gestaltungsberatung zur allgemeinen Vermögensnachfolgeplanung
    • Beratung zur bestmöglichen Ausnutzung bestehender Freibeträge
    • Beratung zur Gründung von Stiftungen und Vermögensübertragung an diese
    • Gestaltungsberatung zur Unternehmensnachfolgeplanung
    • Gestaltungsberatung nach Eintritt des Erbfalls
    • Begleitung beziehungsweise Führung von steuerlichen Rechtsbehelfsverfahren
    • Überwachung steuerlicher Behaltefristen und Verschonungskriterien

    FAQ – was wir häufig gefragt werden

    Was kostet ein Steuerberater für Erbschaftsteuer?

    Die anfallenden Steuerberatungskosten hängen vom Umfang und vom Wert des Nachlasses ab. Wenn Betriebsvermögen oder Grundstücke im Nachlass enthalten sind, können weitere Erklärungen erforderlich sein. Die Gebühren des Steuerberaters richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

    Was kostet eine Schenkungsteuererklärung beim Steuerberater?

    Die Steuerberaterkosten für die Anfertigung einer Schenkungsteuererklärung sowie gegebenenfalls weiterer Feststellungserklärungen, zum Beispiel bei der Schenkung von Grundbesitz oder Betriebsvermögen sind in der StBVV geregelt und im Wesentlichen abhängig von der Höhe des übertragenen Vermögens.

    Wie ermittelt das Finanzamt die Schenkungsteuer?

    Die gute Nachricht vorweg: Die Freibeträge für nahe Verwandte sind in Deutschland so hoch, dass viele Beschenkte keine Schenkungsteuer zahlen müssen. Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro und für Enkel bei 200.000 Euro. Und noch eine gute Nachricht: Die Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden – langfristig betrachtet können Sie so erhebliche Vermögenswerte steuerfrei übertragen. Bei der Steuerhöhe gibt es zwischen Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer keine Unterschiede – sie liegen zwischen 7 Prozent in der Steuerklasse I bei einem zu versteuernden Betrag von bis zu 75.000 Euro und 50 Prozent in der Steuerklasse III bei einem zu versteuernden Betrag von mehr als 6 Millionen Euro.

    Wie ermittelt das Finanzamt die Erbschaftsteuer?

    Zunächst einmal muss der sogenannte Steuerwert des gesamten erhaltenen Vermögens abzüglich etwaiger Verbindlichkeiten ermittelt werden, da dieser regelmäßig vom Nominalwert stark abweicht.

    Neben den persönlichen Freibeträgen, die abhängig vom Verwandtschaftsgrad sind und zwischen 20.000 Euro und 500.000 Euro liegen, gibt es unter anderem weitere Beträge, die für die Ermittlung der Höhe der Erbschaftsteuer berücksichtigt werden können. Das sind zum Beispiel der Versorgungsfreibetrag, der Pflegefreibetrag, Nachlassverbindlichkeiten und sachliche Freibeträge. Liegt der Steuerwert des gesamten Erbes über den Freibeträgen, muss der Teil des Erbes versteuert werden, der den Freibetrag übersteigt. Ein konkretes Beispiel: Ein Kind erbt vom verstorbenen Vater 700.000 Euro. Nach Abzug des persönlichen Freibetrags von 400.000 Euro sowie sachlicher Freibeträge von zum Beispiel 41.000 Euro verbleiben 259.000 Euro, für die eine Erbschaftsteuer anfällt. In der Steuerklasse I sind das derzeit 11 Prozent.

    Wie hoch sind die Freibeträge bei Erbschaften und Schenkungen?

    Die Höhe der jeweiligen Freibeträge, die bei der Veranlagung der Erbschaftsteuer beziehungsweise Schenkungsteuer zu Grunde gelegt werden, sind abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Schenker oder Erblasser und dem Beschenkten oder Erben. Für Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft und Ehepartner liegt der maximale persönliche Freibetrag beispielsweise bei 500.000 Euro und für Kinder bei 400.000 Euro.

    Was ist eine Erbschaftsteuererklärung?

    Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb ist vom Erwerber dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzuzeigen. Das Finanzamt kann die Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung verlangen, welche ein Verzeichnis der zum Nachlass gehörenden Gegenstände und der sonstigen für die Feststellung des Gegenstands und des Werts des Erwerbs erforderlichen Angaben enthält.

    Was ist eine Schenkungsteuererklärung?

    Ein Schenker und ein Beschenkter müssen die Schenkung innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt melden. Das Finanzamt entscheidet dann, ob eine Schenkungsteuererklärung abgegeben werden muss. Darin werden das aktuelle Geschenk – zum Beispiel Geld oder eine Immobilie – sowie weitere Schenkungen in den letzten zehn Jahren erfasst. In der Regel ist diese Erklärung vom Beschenkten anzufertigen und einzureichen. Im Gegensatz zur Erbschaftsteuer handelt es sich bei der Schenkungsteuer um einen Erwerb unter Lebenden und nicht von Todes wegen.

    Wann ist ein Steuerberater bei Erbschaften und Schenkungen sinnvoll?

    Prinzipiell ist es immer sinnvoll, einen Experten in diesem Bereich an seiner Seite zu haben – optimalerweise schon bevor ein Erbfall eingetreten oder eine Schenkung vollzogen ist. Denn dann kann der Erblasser oder Schenker sicher sein, dass er sein Vermögen steueroptimiert und im Idealfall sogar steuerfrei an Begünstigte weitergibt.

    Wenn es bereits um eine konkrete Erbschaftsteuer- oder Schenkungsteuerangelegenheit geht, sollten Sie in jedem Fall auf die fachkundige Unterstützung eines Steuerberaters setzen. Denn schon die Erstellung einer notwendigen Schenkung- oder Erbschaftsteuererklärung ist ohne rechtliche Fachkenntnisse schwierig, weil hierfür fast immer viele Detailfragen geklärt werden müssen.

    Wir sind immer für Sie da!

    Wenn Sie Fragen zum Erbschaft- oder Schenkungsteuerrecht haben, eine maßgeschneiderte Beratung hierzu wünschen oder in einem konkreten Fall Unterstützung benötigen, setzen Sie sich einfach mit unseren Experten in Verbindung.


    Marko Frey

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