Es müssen zahlreiche gesetzlich vorgegebene Formalien beachtet werden, bevor eine bestehende Kapitalgesellschaft wie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Unternehmergesellschaft (UG (haftungsbeschränkt)), im Handelsregister gelöscht werden kann.
Das Ausscheiden der GmbH aus dem Rechtsverkehr erfolgt in 3 Schritten:
- Auflösung
- Liquidation
- Löschung
Wichtiger Hinweis: Die Auflösung der Gesellschaft führt nicht gleichzeitig zur Löschung im Handelsregister. Eine Löschung im Handelsregister kann erst erfolgen, wenn das gesetzlich vorgeschriebene Liquidationsverfahren abgeschlossen ist.