Zur Risikoverminderung eines Zahlungsausfalls ist eine sorgfältige Überwachung, die schnelle Feststellung einer ausgebliebenen Zahlung sowie die unmittelbare Einleitung eines entsprechenden Mahn- oder Klageverfahrens wichtig. Insbesondere durch die direkte Zusammenarbeit mit den Sachbearbeitern der Buchführung wird ein effektives Forderungsmanagement gewährleistet. Daher ist die Beauftragung unseres Forderungsmanagements besonders interessant für Sie, wenn unsere Kolleginnen und Kollegen bei PMPG bereits die Buchführung für Ihr Unternehmen erledigen. Sie erhalten somit die gesamte Abwicklung aus einer Hand.
Wir sind Anwälte für Forderungsmanagement & Inkasso-Recht
Wir machen’s einfach.
Hallo, ich bin Daniel Esser und freue mich auf Ihre Nachricht – per Kurzformular oder telefonisch.
Wir machen’s einfach.
Hallo, ich bin Andreas Demirci, LL.M. und freue mich auf Ihre Nachricht – per Kurzformular oder telefonisch.
Wir kümmern uns um Ihre offenen Forderungen
Das Forderungsmanagement umfasst alle notwendigen Handlungen, um offene Forderungen aus Leistungen und Lieferungen zu überwachen und einzutreiben. Nach einem festgestellten Zahlungsverzug ist ein Mahnschreiben in der Regel die erste Maßnahme. Bei Inkasso wird ein Unternehmen beauftragt, die Geldbeträge aus offenen Rechnungen einzutreiben. Somit betreibt das Inkassounternehmen das Forderungsmanagement für den Kunden. Die Definition von Inkasso ist also der Einzug von Forderungen.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Setzen Sie auf unsere tatkräftige Unterstützung – insbesondere bei folgenden Leistungen:
- Forderungsmanagement
- Zahlungsüberwachung
- Außergerichtliches Mahnverfahren
- Gerichtliches Mahnverfahren
- Zwangsvollstreckung
- Titelüberwachung
Unser konkretes Vorgehen
1. Wir streben immer ein außergerichtliches Mahnverfahren an
Generell sind wir bemüht, Inkasso-Aufträge vorgerichtlich zu erledigen. Denn so können wir das Geld schneller für Sie einziehen und verursachen zudem weniger Kosten und einen geringeren Aufwand für Sie. Wir nehmen uns Ihrem Fall direkt an und überprüfen zunächst die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners und fordern diesen außergerichtlich zur Zahlung auf.
2. Wir vertreten Ihre Interessen vor Gericht
Wenn außergerichtliche Maßnahmen nicht die gewünschte Wirkung zeigen, leiten wir auf Ihren Wunsch hin ein gerichtliches Mahnverfahren ein. Hierfür prüfen wir vorab erneut die wirtschaftliche Situation des Schuldners, um zu wissen, ob sich ein Gerichtsverfahren überhaupt für Sie lohnt. Können wir für ein Verfahren grünes Licht geben, vertreten wir Ihre Interessen von der Titulierung bis hin zu weiteren Maßnahmen. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass viele Schuldner spätestens nach dem Erhalt eines Vollstreckungsbescheids zahlen.
3. Wir beauftragen die Zwangsvollstreckung aus vollstreckbaren Titeln
Führt der Vollstreckungsbescheid nicht zum gewünschten Ergebnis, folgt im nächsten Schritt eine Zwangsvollstreckung. Hierfür prüfen wir, mit welchen Optionen wir den größtmöglichen Nutzen und den maximalen Erfolg für Sie erreichen können. Außerdem erledigen wir die erforderliche Korrespondenz mit Gerichtsvollziehern und Gerichten.
4. Wir übernehmen die Titelüberwachung für Sie
Kann ein Gerichtsurteil nicht vollstreckt werden, sind wir auch nach der Urteilsverkündung weiterhin für Sie da. Denn ein Gläubigertitel ist 30 Jahre lang gültig und wenn sich in diesem Zeitraum etwas an den finanziellen Verhältnissen des Schuldners ändert, veranlassen wir umgehend erneute Vollstreckungsversuche.
Partner und Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wir sind immer für Sie da!
Wenn Sie Fragen zum Thema Forderungsmanagement oder ein bestimmtes Anliegen hierzu haben, wenden Sie sich gerne jederzeit an uns. Selbstverständlich auch dann, wenn unser Inkasso-Service für Sie tätig werden soll. Wir sind Ihr Partner in Sachen Rechtsberatung.
Wir machen’s einfach.
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