Ihr Vorteil bei einer Zusammenarbeit mit uns ist, dass wir bereits seit vielen Jahren zahlreiche ausländische Mandanten – insbesondere aus Ungarn und Polen – rund um das Thema Entsendung beraten und daher ein sehr breit gefächertes Fachwissen haben. Dank der engen Verzahnung mit unseren Rechtsanwälten können wir Ihnen nützliche Informationen und konkrete Leistungen aus einer Hand bieten.
Hilfe bei der Arbeitnehmerentsendung
Wir machen’s einfach.
Hallo, ich bin Mirco Heidrich und freue mich auf Ihre Nachricht – per Kurzformular oder telefonisch.
Wir beraten Sie bei der Entsendung von Arbeitskräften nach Deutschland
Wenn ein Unternehmen im Ausland seine Fachkräfte zum Arbeiten nach Deutschland entsenden möchte, ist das in der Regel kein Problem. Es müssen allerdings im Vorfeld einige vertragliche und rechtliche Sachverhalte geklärt und geregelt werden. Hier können wir Sie bei er Beantragung der behördlichen Genehmigungen unterstützen. Sollten auch ertragsteuerliche Fragestellungen auftreten – zum Beispiel bei der Entstehung einer inländischen steuerlichen Betriebsstätte –, erledigen wir gerne auch hierfür alle erforderlichen Arbeiten. Dazu zählen möglicherweise die Erstellung einer Finanzbuchhaltung, die Abgabe von Voranmeldungen oder das Aufstellen eines Jahresabschlusses inklusive der Deklarationsarbeiten. Wir richten auch die Lohnbuchführung für Ihre Arbeitnehmer ein und vertreten Sie vor den zuständigen Behörden.
Vorteilhaft für Sie: unsere langjährige Erfahrung
Ihr Partner für kurzfristige, mittelfristige und langfristige Arbeitnehmerentsendung
Wir sind Ihr kompetenter Partner, wenn es um die zeitliche und räumliche Verlagerung des Arbeitsortes eines beziehungsweise mehrerer Angestellter nach Deutschland geht. Das können Einsätze für ein paar Tage, für mehrere Monate oder sogar langjährige Auslandsaufenthalte sein, die für den Arbeitnehmer eine dauerhafte Verlegung des Lebensmittelpunktes bedeuten. Insbesondere bei längerfristigen Einsätzen sind umfassende arbeitsrechtliche Sachverhalte zu berücksichtigen, die unter Umständen auch die Begründung eines zusätzlichen Arbeitsverhältnisses erfordern. Ebenso müssen entsprechende Verträge zwischen ausländischen und deutschen Unternehmen geschlossen, Vorschriften der deutschen Sozialversicherung beachtet und die Sachlage in Bezug auf das Arbeits- und Steuerrecht geklärt werden.
Partner und Steuerberater
Profitieren Sie von unserem Know-how in den Bereichen
- Arbeitsverträge
- Lohnsteueraußenprüfung
- Betriebsprüfung
- Kassennachschau
- Umsatzsteuernachschau
- Sozialversicherungsprüfung
FAQ – was wir häufig gefragt werden
Welche Meldungen müssen bei der Entsendung nach Deutschland gemacht werden?
Wenn ausländische Unternehmen von ihrem Firmensitz im Heimatland Arbeitskräfte für Dienst- oder Werkleistungen nach Deutschland entsenden möchten, müssen sie hierfür verschiedene Meldungen abgeben:
- Meldeportal-Mindestlohn
- Meldung über die Schnittstelle des Binnenmarkt-Informationssystems bei Kraftfahrern
- Abgewandelte Meldepflichten unter bestimmten Voraussetzungen (Einsatzplanungen)
- Meldung bei Änderungen
Was ist bei der Entsendung nach Deutschland zu beachten?
In erster Linie ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten, in dem die EU-Entsenderichtlinie umgesetzt wird. Es besagt, dass der Arbeitnehmer seinen Mitarbeitern, die er nach Deutschland schickt, für die Zeit der Beschäftigung in Deutschland bestimmte, am Arbeitsort maßgebliche Arbeitsbedingungen gewähren muss. Sind die Arbeitsbedingungen in einem Tarifvertrag geregelt, muss sich der ausländische Arbeitgeber nur dann daran halten, wenn diese Arbeitsbedingungen zum Beispiel durch eine Rechtsverordnung auch für die entsprechenden Arbeitgeber in Deutschland verbindlich sind.
Wir sind immer für Sie da!
Wenn Sie Fragen zum Thema Entsendung oder Arbeitnehmerüberlassung haben oder eine Beratung hierzu wünschen, wenden Sie sich gerne jederzeit an uns.
Was können wir für Sie tun?
Wir machen’s einfach.
Hallo, ich bin Mirco Heidrich und freue mich auf Ihre Nachricht – per Kurzformular oder telefonisch.