Landwirtschaftliche Buchstelle

Hallo PMPG, ich habe einen Landwirtschaftsbetrieb und möchte jetzt noch einen Hofladen eröffnen. Was muss ich beachten? Prinzipiell ist das überhaupt kein Problem. Sie können als Nebenerwerb einen eigenen Hofladen betreiben oder auch Gästezimmer für Touristen anbieten. Es macht aber z. B. einen Unterschied, ob Sie nur eigene Erzeugnisse verkaufen oder auch zugekaufte Waren. Weil das Geschäftsmodell von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann, empfehlen wir Ihnen vorab eine individuelle betriebswirtschaftliche Beratung.

Als Landwirtschaftliche Buchstelle kennen wir uns aus

Schon seit vielen Jahren setzen land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf unsere Expertise. Daher kennen wir den primären Sektor und wissen, dass der permanente Preisdruck vielen Unternehmen zu schaffen macht. Wir beraten Sie strategisch, konstruktiv und zielführend in allen steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Anliegen – auf Augenhöhe und mit einem festen persönlichen Ansprechpartner.

Wir sind spezialisiert auf Ihre Branche

Für Sie als Land- oder Forstwirt ist es wichtig, einen Steuerberater für Landwirtschaft zu haben, der die ganz eigenen steuerrechtlichen Regelungen für die Branche genau kennt. Denn angefangen beim Wirtschaftsjahr über die Umsatzsteuer und die Bewertung von Wirtschaftsgütern bis hin zu möglichen Fördermitteln gelten Sonderregeln – und somit ist steuerliches Fachwissen gefragt, das weit über den „sonst üblichen“ Tellerrand hinausgeht.

Profitieren Sie von unserer Fachberatung für Land- und Forstwirtschaft in den Bereichen

  • steuerliche Beratung
  • Buchhaltung
  • betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratung
  • Grundsteuer landwirtschaftliche Flächen
  • Lohnabrechnung Landwirtschaft
  • Ertragssteuer Landwirtschaft
  • Umsatzsteuer Landwirtschaft
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer in der Landwirtschaft

 

Wir haben Beratungskompetenz im grünen Bereich

Als kompetente Buchstelle betreuen wir Sie in allen Anliegen rund um die Themen Steuern und Buchhaltung in der Landwirtschaft. Egal, ob Sie einen forstwirtschaftlichen Betrieb, einen Veredelungsbetrieb, einen Milchvieh- oder Mastbetrieb, einen Sonderkulturbetrieb mit saisonalem Gemüse- und/oder Obstanbau, einen Winzerbetrieb führen oder Nebeneinkünfte z. B. durch den Verkauf von eigenen Erzeugnissen im Hofladen oder mit der Vermietung von Gästezimmern an Touristen haben – wir unterstützen Sie dabei, immer das Beste für Ihr Unternehmen herauszuholen.

Konzentrieren Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen – den Steuerkram erledigen wir für Sie

Wir kennen die Rechtsformen, Besonderheiten und Betriebsstrukturen von kleinen Nebenerwerbs- und Lohnbetrieben bis hin zum großen genossenschaftlichen Verbund. Und natürlich die Fragen, Wünsche und Anforderungen von Mandant*innen aus dem Agrarbereich. Weil wir uns auf Ihren Arbeitsbereich spezialisiert haben, können wir genau auf Ihre Bedürfnisse eingehen und Ihnen ebenso maßgeschneiderte Lösungen anbieten wie branchenspezifische Steuertipps geben.

Wir arbeiten vorteilhaft mit DATEV – auch für das landwirtschaftliche Rechnungswesen

  • direkte Beleg-Erfassung auf dem Betrieb
  • tagesaktuelle Buchführung und ggf. Ergebnisbesprechung
  • digitale Beleg-Archivierung
  • professionelle Rechnungslegung
  • digitales revisionssicheres Online-Kassenbuch (Barkasse)
  • ggf. Zusatzdatenauswertung z. B. für Arbeitskreise, Erzeugerringe etc.
  • Test- und Auflagenabschlüsse
  • mehrjährige Betriebsanalyse möglich
  • Vergleich mit Wettbewerbern
  • Kosten- und Leistungsanalysen
  • Berechnung von Produktionskosten
  • lupenreine Verfahrensdokumentationen

 

Unsere Kompetenzen im grünen Bereich – Steuerberatung Landwirtschaft

  • Jahresabschluss und Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanz- und Lohnbuchhaltung
  • Planung der künftigen Steuerlast
  • Steuerbilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnungen
  • Prüfung von Steuerwahlrechten
  • Prüfung Vieheinheiten
  • Umsatzsteuer bei Windenergieanlagen, Biogasanlagen, Photovoltaik, Pferdehaltung oder kommunalen Arbeiten
  • Einspruchsverfahren
  • Vererbung und Schenkung von Hofvermögen, Landbesitz, Wald, Grundstücke
  • Altenteilverpflichtungen und Renten
  • Verpachtung und Vermietung
  • Kooperationen und Betriebsteilungen
  • Gründung einer (neuen) Gesellschaft
  • Hilfe bei einer Betriebsprüfung oder einem Steuerstrafverfahren
  • Unterstützung bei der Hof- bzw. Betriebsnachfolge
  • Investitions- und Vermögensberatung

 

Wir geben alles für Ihren Mehrerfolg – betriebswirtschaftliche Beratung für Landwirte

  • Betriebsanalyse sowie Erfolgskontrolle
  • Rentabilitäts-, Stabilitäts- und Liquiditätsanalysen
  • Beobachtung und Planung der Betriebsentwicklung
  • Kooperations- und Investitionsplanung
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung bei Baumaßnahmen, Immobilien, regenerativen Energieanlagen und Beteiligungen
  • Liquiditäts- und Finanzierungsplanung
  • Begleitung bei Bankgesprächen
  • Leistungs- und Kostenstrukturanalyse
  • Branchenanalyse und Betriebsvergleiche

 

Qualifikation zur Landwirtschaftlichen Buchstelle

Um die geschützte Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ führen zu dürfen, müssen Steuerberater eine spezielle Fachprüfung bei der Steuerberaterkammer absolvieren und ihre besondere Sachkunde nachweisen. Bestandteile der Prüfung sind Spezialthemen wie Agrarrecht, Agrarkreditwesen, Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und landwirtschaftliche Betriebswirtschaft.