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Steuerberatung für die Landwirtschaft

Frank Soens - Steuerberater

Mit unserem Expertenwissen können wir alle Steuerfragen von Forst- und Landwirten umgehend beantworten.

Frank Soens

Steuerberater

Wir machen’s einfach.

Frank Soens - Steuerberater

Hallo, ich bin Frank Soens und freue mich auf Ihre Nachricht – per Kurzformular oder telefonisch.

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    Wir sind Ihre Landwirtschaftliche Buchstelle

    Schon seit vielen Jahren setzen land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf unsere Expertise. Denn in unserem breit aufgestellten PMPG-Kompetenznetzwerk haben wir auch einen spezialisierten Steuerfachbereich für Landwirtschaft. Daher kennen wir den primären Sektor und wissen, dass der permanente Preisdruck vielen Unternehmen zu schaffen macht. Wir beraten Sie strategisch, konstruktiv und zielführend in allen steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Anliegen – auf Augenhöhe und mit einem festen persönlichen Ansprechpartner.

    Als Steuerberater für Land- und Forstwirtschaft und Landwirtschaftliche Buchstelle betreuen wir Sie in allen Anliegen rund um die Themen Steuern und Buchhaltung in der Landwirtschaft. Egal, ob Sie einen forstwirtschaftlichen Betrieb, einen Veredelungsbetrieb, einen Milchvieh- oder Mastbetrieb, einen Sonderkulturbetrieb mit saisonalem Gemüse- und/oder Obstanbau, einen Winzerbetrieb führen oder Nebeneinkünfte zum Beispiel durch den Verkauf von eigenen Erzeugnissen im Hofladen oder mit der Vermietung von Gästezimmern an Touristen haben – wir unterstützen Sie dabei, immer das Beste für Ihr Unternehmen herauszuholen.

    Holen Sie sich Profis für Ihre Branche an Bord

    Für Sie als Land- oder Forstwirt ist es wichtig, einen Steuerberater für landwirtschaftliche Betriebe zu haben, der die ganz eigenen steuerrechtlichen Regelungen für die Branche genau kennt. Denn angefangen beim Wirtschaftsjahr über die Umsatzsteuer und die Bewertung von Wirtschaftsgütern bis hin zu möglichen Fördermitteln gelten Sonderregeln – und somit ist steuerliches Fachwissen gefragt, das weit über den sonst üblichen „Tellerrand“ hinausgeht.

    Profitieren Sie von unseren Steuerberatern für Land- und Forstwirtschaft

    • steuerliche Beratung
    • Buchhaltung
    • betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratung
    • Grundsteuer landwirtschaftliche Flächen
    • Lohnabrechnung Landwirtschaft
    • Ertragsteuer Landwirtschaft
    • Umsatzsteuer Landwirtschaft
    • Erbschaft- und Schenkungsteuer in der Landwirtschaft
    Wir sind der Steuerpartner für Landwirtschafts- und Forstbetriebe. Frank Soens

    Partner und Steuerberater

    Konzentrieren Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen – den Steuerkram erledigen wir für Sie

    Unsere Steuerberater sind spezialisiert auf Landwirtschaft und kennen die Rechtsformen, Besonderheiten und Betriebsstrukturen von kleinen Nebenerwerbs- und Lohnbetrieben bis hin zum großen genossenschaftlichen Verbund. Und natürlich die Fragen, Wünsche und Anforderungen von Mandanten aus dem Agrarbereich. Weil wir Experten für Ihren Arbeitsbereich sind, können wir genau auf Ihre Bedürfnisse eingehen und Ihnen ebenso maßgeschneiderte Lösungen anbieten wie branchenspezifische Steuertipps geben.

    Wir arbeiten vorteilhaft für Sie mit DATEV – auch für das landwirtschaftliche Rechnungswesen

    • direkte Belegerfassung auf dem Betrieb
    • tagesaktuelle Buchführung und gegebenenfalls Ergebnisbesprechung
    • digitale Belegarchivierung
    • professionelle Rechnungslegung
    • digitales revisionssicheres Online-Kassenbuch (Barkasse)
    • gegebenenfalls Zusatzdatenauswertung, zum Beispiel für Arbeitskreise, Erzeugerringe etc.
    • Test- und Auflagenabschlüsse
    • mehrjährige Betriebsanalyse möglich
    • Vergleich mit Wettbewerbern
    • Kosten- und Leistungsanalysen
    • Berechnung von Produktionskosten
    • lupenreine Verfahrensdokumentationen

    Unsere Steuerberater für Landwirtschaft erledigen das für Sie

    • Jahresabschluss und Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
    • Finanz- und Lohnbuchhaltung
    • Planung der künftigen Steuerlast
    • Steuerbilanzen mit Gewinn-und-Verlust-Rechnungen
    • Prüfung von Steuerwahlrechten
    • Prüfung Vieheinheiten
    • Umsatzsteuer bei Windenergieanlagen, Biogasanlagen,Photovoltaik, Pferdehaltung oder kommunalen Arbeiten
    • Einspruchsverfahren
    • Vererbung und Schenkung von Hofvermögen, Landbesitz, Wald, Grundstücken
    • Altenteilverpflichtungen und Renten
    • Verpachtung und Vermietung
    • Kooperationen und Betriebsteilungen
    • Gründung einer (neuen) Gesellschaft
    • Hilfe bei einer Betriebsprüfung oder einem Steuerstrafverfahren
    • Unterstützung bei der Hof- bzw. Betriebsnachfolge
    • Investitions- und Vermögensberatung

    Wir geben alles für Ihren Mehrerfolg – betriebswirtschaftliche Beratung für Landwirte

    • Betriebsanalyse sowie Erfolgskontrolle
    • Rentabilitäts-, Stabilitäts- und Liquiditätsanalysen
    • Beobachtung und Planung der Betriebsentwicklung
    • Kooperations- undInvestitionsplanung
    • Wirtschaftlichkeitsberechnung bei Baumaßnahmen, Immobilien, regenerativen Energieanlagen und Beteiligungen
    • Liquiditäts- und Finanzierungsplanung
    • Begleitung bei Bankgesprächen
    • Leistungs- und Kostenstrukturanalyse
    • Branchenanalyse und Betriebsvergleiche

    Was wir häufig gefragt werden

    Was kostet ein Steuerberater für Landwirtschaft?

    Die Kosten für einen Steuerberater für Land- und Forstwirtschaft sind in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Der Gesetzgeber hat darin Mindest- und Höchstsätze definiert, in deren Rahmen das Honorar nicht über-, aber auch nicht unterschritten werden darf. Natürlich sind die tatsächlichen Kosten in erster Linie abhängig vom beauftragten Leistungsumfang, der Anzahl der Buchungen, von der Schwierigkeit des Falls sowie von den Einkommensverhältnissen des Mandanten.

    Wie wird ein Landwirt besteuert?

    Grundsätzlich unterliegt der Gewinn des Land- oder Forstwirts der Einkommensteuer, sofern diese Tätigkeit als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft ausgeübt wird. Die Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder Genossenschaften versteuern die Gewinne im Rahmen der Körperschaftsteuererklärung. Weiterhin berührt der Landwirt gegebenenfalls die Themenbereiche der Umsatz-, Gewerbe- und Grunderwerbsteuer.

    Wann liegt kein landwirtschaftlicher Betrieb vor?

    Prinzipiell muss ein landwirtschaftlicher Betrieb zwar keine Mindestgröße haben, aber bei einer bewirtschafteten Grundstücksfläche von weniger als 3.000 m2 handelt es sich in der Regel nicht um einen landwirtschaftlichen Betrieb. Allerdings nur dann, wenn keine intensive Nutzung für Sonderkulturen wie zum Beispiel Zierpflanzen- und Blumenanbau, Weinanbau, Gemüseanbau oder eine Baumschule erfolgt. Aufgrund der Ausnahmen und der speziellen Regelungen ist es sinnvoll, wenn Sie sich zu dieser Frage von unseren Experten beraten lassen.


    Unverbindlich Kontakt aufnehmen

    Wie hoch ist der Freibetrag für Land- und Forstwirte?

    Alle Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus einem inländischen forst- oder landwirtschaftlichen Betrieb beziehen, haben gemäß § 13 Absatz 3 Einkommensteuergesetz einen jährlichen Freibetrag. Dieser beträgt 900 Euro für Einzelpersonen und 1.800 Euro für Zusammenveranlagte. Der Freibetrag wird allerdings nur dann berücksichtigt, wenn die Summe aller Einkünfte maximal 30.700 Euro beziehungsweise 61.400 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren beträgt.

    Was bedeutet Landwirtschaftliche Buchstelle?

    Um die geschützte Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ führen zu dürfen, müssen Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder Rechtsanwälte eine spezielle Fachprüfung bei der Steuerberaterkammer absolvieren und ihre besondere Sachkunde nachweisen. Bestandteile der Prüfung sind Spezialthemen wie Agrarrecht, Agrarkreditwesen, Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und landwirtschaftliche Betriebswirtschaft.

    Was macht ein Steuerberater für die Landwirtschaft?

    Landwirtschaftsbetriebe haben spezielle Anforderungen, was die Steuerberatung betrifft. Deshalb dürfen sie nur von Steuerberatern betreut werden, die eine besondere Sachkunde in diesem Bereich nachgewiesen haben und die geschützte Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ vorweisen können. Die Leistungen eines Steuerberaters umfassen in der Regel:

    • Buchführung
    • Steuerberatung
    • Unternehmensanalyse
    • Finanzberatung
    • Wirtschaftsberatung
    • Gründungsberatung
    • Nachfolgeberatung

    Wir sind gerne für Sie da!

    Unser Expertenteam berät Sie ganzheitlich und transparent rund um Ihren land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen. Dank unserer Fachexpertise als Landwirtschaftliche Buchstelle erhalten Sie von uns immer kompetente und zielführende Beratungen. Was können wir für Sie tun?


    Frank Soens

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