- Rechtssicherheit in puncto Datenschutz
- Erstellung von Datenschutzerklärungen
Überprüfung von Verarbeitungsverzeichnissen - gemeinsame Entwicklung betrieblicher Regelungen
- Anpassung der Datenschutzpraktiken ans Unternehmen
- Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern stärken durch Datenschutzmanagement
- Mitarbeitende für die Datenschutzthematik sensibilisieren und schulen
- Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen bei der Einführung neuer Produkte oder Dienstleistungen
- externer Datenschutzbeauftragter – keine internen Ressourcen notwendig
Ihr Anwalt für Datenschutz
Wir machen’s einfach.
Hallo, ich bin Maik Stang und freue mich auf Ihre Nachricht – per Kurzformular oder telefonisch.
Rechtsanforderungen erfüllen, Vertrauen gewinnen
Das Thema Datenschutz ist gewissermaßen ein Dauerbrenner in allen Unternehmen – und häufig auch eine unterschätzte Herausforderung. Denn ein einmal implementiertes Datenschutzmanagement muss überwacht und kontinuierlich angepasst werden, wenn es interne oder externe Veränderungen gibt. Nur so lassen sich datenschutzrechtliche Risiken verringern und die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich des Datenschutzes erfüllen. Darüber hinaus stärkt ein datenschutzkonformes Geschäftsmodell das Vertrauen in ein Unternehmen, wenn Kunden und Geschäftspartner wissen, dass ihre Privatsphären ernst genommen werden. Mit uns als Berater und externe Datenschutzbeauftragten sind Sie auf der sicheren Seite. Wir helfen Ihnen dabei, die relevanten Anforderungen zu verstehen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um Ihr Unternehmen vor rechtlichen und wirtschaftlich schmerzhaften Konsequenzen zu schützen.
Profitieren Sie von unserem Know-how beim Datenschutz:
Vermeiden Sie hohe Bußgelder
Datenschutzverstöße können sehr teuer werden und der zeitliche und personelle Aufwand zur Aufklärung und Behebung des Verstoßes immens hoch. Mit der richtigen Vorbereitung und Implementierung von datenschutzgerechten Geschäftsprozessen im Umgang mit personenbezogenen Daten können Sie Ihr Risiko minimieren und Ihre Haftung begrenzen.
Das sollten Sie wissen: Unternehmen können verpflichtet sein, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen und der Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Ein Datenschutzbeauftragter ist übrigens schon dann erforderlich, wenn mehr als 20 Mitarbeiter regelmäßig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Eine automatisierte Verarbeitung ist bei jeder Nutzung von E-Mails, Laptops oder Smartphones gegeben. Selbst das reine Lochen und Versenden von Ausdrucken von Dokumenten mit personenbezogenen Daten zählt beispielweise bereits zu diesen Arbeiten.
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Wir sind immer für Sie da!
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz in Ihrem Unternehmen haben oder von der Fachkompetenz eines externen Datenschutzbeauftragten profitieren möchten, wenden Sie sich gerne jederzeit an uns. Was können wir für Sie tun?
Wir machen’s einfach.
Hallo, ich bin Maik Stang und freue mich auf Ihre Nachricht – per Kurzformular oder telefonisch.