Betriebsprüfung

Für alle Fragen zur Betriebsprüfung haben wir die passende Antwort

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Hallo PMPG, Betriebsprüfungen bedeuten für uns immer eine Menge Nervosität und meistens Nachzahlungen. Mit den richtigen Profis an Ihrer Seite, können Sie Ihrer Betriebsprüfung bald gelassen entgegensehen.

Betriebsprüfung: stressfrei, verständlich, transparent

Wenn das Finanzamt den Besuch zur Betriebsprüfung anmeldet, sorgt das bei vielen Gründern, Selbstständigen und Unternehmen für Nervosität. Insbesondere Gastronomen fürchten den Einblick in die internen Unterlagen der Buchhaltung. Doch wer sich an die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) hält, ordentlich und regelmäßig seinen Jahresabschluss erstellt und seine Steuern zuverlässig abführt, kann der Betriebsprüfung gelassen entgegensehen. 

Verständlich und transparent führt Sie unser Experten-Team durch Ihre Betriebsprüfung. PMPG hilft Ihnen dabei, Ihre Betriebsprüfung stressfrei und souverän zu meistern und befreit Sie von lästigem Papierkram. Damit Sie mehr Zeit für das haben, was wirklich zählt: Ihr Kerngeschäft.

Was ist eine Betriebsprüfung?

Eine Betriebsprüfung bezeichnet eine vom Finanzamt oder der Deutschen Rentenversicherung vorzunehmende Gesamtüberprüfung steuerlich relevanter Sachverhalte eines Unternehmens sowie sämtlicher Meldungen zur Sozialversicherung. Eine derartige Untersuchung bildet neben der Steuerfahndung den stärksten Eingriff in die Rechte eines Steuerzahlers. Aus diesem Grund gelten für die Durchführung einer Außenprüfung durch das Finanzamt besondere Vorschriften und Voraussetzungen. Diese sind in der Betriebsprüfungsordnung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) festgelegt. Je nach Art kann die Betriebsprüfung mit oder ohne Vorankündigung stattfinden. 

Wichtige Betriebsprüfungsarten des Finanzamts:

1. Außenprüfung: Dazu gehören die Gesamtkontrollen aller Steuerarten durch das Finanzamt sowie Sonderprüfungen der Umsatz- oder Lohnsteuer. Außenprüfungen erfolgen mit Vorankündigung.

2. Nachschau: Diese können die Lohnsteuer, die Umsatzsteuer sowie die Kasse betreffen und erfolgen ohne Vorankündigung.

Was wird in der Betriebsprüfung geprüft? 

Das Finanzamt prüft bei der Betriebsprüfung alle Steuerarten, mit denen Sie als Unternehmer zu tun haben: Werden Mehrwertsteuer und Vorsteuer richtig berechnet? Wurde die Lohnsteuer der Angestellten richtig abgeführt? Eine festgelegte Person, der sogenannte Betriebsprüfer, kommt dafür über einen bestimmten Prüfungszeitraum in Ihren Betrieb und prüft alle Akten und Unterlagen Ihrer Buchhaltung. 

Warum kommt es zur Betriebsprüfung? 

Grundsätzlich geht es dem Finanzamt darum, steuerrelevante Sachverhalte zu klären. Dafür bedarf es keiner bestimmten Gründe oder Verdachtsmomente. Im Umkehrschluss bedeutet das: Eine Betriebsprüfung kann jeden treffen – jederzeit. Darüber hinaus gibt es aber auch besondere fallbezogene Außenprüfungen, wenn beispielsweise Zweifel an der Richtigkeit der erklärten Daten Ihrer Steuererklärung bestehen. 

Mögliche Gründe für eine Betriebsprüfung: 

  • Es gibt Unstimmigkeiten bei Umsatz und Gewinn.
  • Die Umsätze unterliegen starken Schwankungen.
  • Die Zahlen Ihres Unternehmens weichen stark von den Durschnitts- und Richtwerten dieser Branche ab.
  • Ihr Unternehmen geht nur sehr unregelmäßig den steuerlichen Zahlungsverpflichtungen nach. 

Beachten Sie: Einige Fälle landen aber auch per Zufallsprinzip auf dem Schreibtisch eines Betriebsprüfers. 

Wie oft hat man eine Betriebsprüfung?

Wie oft ein Betrieb geprüft wird, ist abhängig von der Unternehmensgröße, der wirtschaftlichen Zuordnung und der Betriebsart. In der sogenannten Betriebsprüfungsordnung legt das Bundesfinanzministerium (BMF) hierzu in regelmäßigen Abständen die Kriterien für die Größenklassen von Betrieben neu fest. Die Unterteilung erfolgt in Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großbetriebe. Die maßgeblichen Unterschiedsmerkmale sind hierbei Betriebsart, Umsatz und Gewinn. 

Ablauf einer Betriebsprüfung 

Jede Betriebsprüfung verläuft in drei Phasen: 

1. Ankündigung

2. Prüfung

3. Schlussbesprechung 

1. Die Ankündigung der Betriebsprüfung

Grundsätzlich melden sich Betriebsprüfer schriftlich mit einem Termin an. Diese offizielle und wirksame Anordnung einer Betriebsprüfung bezeichnet man auch als Prüfungsanordnung. Darin werden die zu prüfenden Steuerarten und der zu prüfende Zeitraum bestimmt. Des Weiteren informiert die Prüfungsanordnung über:

  • das zuständige Finanzamt 
  • die Rechtsgrundlage der Betriebsprüfung
  • den Ort der Prüfung 
  • den beauftragten Prüfer
  • den Prüfungsbeginn (meist zwei Wochen nach Ankündigung)

2. Die Durchführung der Betriebsprüfung

Die laufende Prüfung findet für gewöhnlich im Unternehmen selbst statt. Zu Beginn weist sich der Prüfer aus. Stellen Sie dem Betriebsprüfer einen Ansprechpartner für Fragen und einen Raum zur Verfügung, wo er in Ruhe arbeiten kann. Während der Außenprüfung erhält der Betriebsprüfer sämtliche Zugriffsrechte zu den Aufzeichnungen und digitalen Unterlagen des Unternehmens. Er sichtet alle Akten und Unterlagen Ihrer Buchhaltung. Benötigt der Prüfer weitere Unterlagen, sind Gründer und Geschäftsführer dazu verpflichtet, diese im Original bereitzustellen. Doch keine Sorge: Meist kündigt der Prüfer im Vorhinein an, welche Unterlagen er benötigt. 

Lassen Sie sich im Falle einer Betriebsprüfung von Ihrem Steuerberater helfen! Die Experten von PMPG beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns!

3. Die Schlussbesprechung der vollzogenen Betriebsprüfung

Im Anschluss an die vollzogene Betriebsprüfung folgt ein Abschlussgespräch mit dem Betriebsprüfer. Er informiert den Gründer, Selbstständigen oder Geschäftsführer über die Ergebnisse seiner Prüfung: In welcher Höhe müssen Sie gegebenenfalls Beiträge nachzahlen? Bekommen Sie Beiträge erstattet? An dieser Stelle können außerdem fragliche Punkte besprochen und gegebenenfalls Einspruch erhoben werden. Zudem haben Sie die Chance, noch unklare Sachverhalte zu Ihren eigenen Gunsten zu klären. Die Schlussbesprechung der Betriebsprüfung kann aber durchaus auch genutzt werden, um die Buchhaltung künftig zu verbessern.

So bereiten Sie sich auf eine Betriebsprüfung vor 

Bei kleinen und mittleren Unternehmen vergehen nach der Anmeldung der Betriebsprüfung meist zwei Wochen, bei Konzernen können bis zu vier Wochen bis zum Prüfungsbeginn vergehen. Diese Zeit sollten die Gründer für die Zusammenstellung aller Unterlagen nutzen.  

Wie immer zählt neben den tatsächlichen Werten auch der Gesamteindruck: Sortieren Sie Ihre Unterlagen und Belege ordentlich und bereiten Sie Ihre Zahlen übersichtlich und gut nachvollziehbar auf. Alle Unterlagen, die für die korrekte Darstellung der Geschäftsvorfälle und die Berechnung von Umsatz, Ausgaben und Gewinn relevant sind, sollten vollständig und idealerweise im Original vorhanden sein.

Tipp: Eine Betriebsprüfung deckt in der Regel einen Prüfungszeitraum von drei Jahren ab. Das bedeutet für Sie: Dokumentieren Sie Ihre Unterlagen von Anfang an ordentlich! So sparen Sie sich wertvolle Zeit und Nerven. 

Achtung: Eine Betriebsprüfung kann auch nach einer Betriebssaufgabe erfolgen.

Stressfreie Betriebsprüfung mit PMPG – den Profis sei Dank

Mit einer gezielten Vorbereitung und den erfahrenen Experten der PMPG an Ihrer Seite wird Ihre Betriebsprüfung zum Erfolg! Unser Ziel: Ihre Interessen gegenüber dem Prüfer auf Augenhöhe zu vertreten und Sie vor ungerechtfertigten Hinzuschätzungen zu schützen. Unsere Experten beraten Sie bei Betriebsprüfungen sämtlicher Finanzbehörden.

In diesen Bereichen der Betriebsprüfung hilft PMPG Ihnen weiter:

Umsatzsteuersonderprüfung

Die Umsatzsteuersonderprüfung forciert, dass steuerpflichtige Leistungen sachlich und zeitlich zutreffend besteuert und spezielle Steuerbefreiungen sowie -vergünstigungen nicht zu Unrecht in Anspruch genommen werden. Gründe für eine derartige Prüfung sind etwa außergewöhnlich hohe Vorsteuerbeträge sowie fragwürdige Rechnungen.

Lohnsteueraußenprüfung

Prüfungsgegenstand der Lohnsteueraußenprüfung ist die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber. Eine solche Prüfung steht beispielsweise an, wenn der zuständigen Finanzbehörde Unstimmigkeiten in Lohnsteueranmeldungen vorliegen. 

Kassennachschau

Im Zuge einer sogenannten Kassennachschau macht das Finanzamt einen Kassensturz und prüft die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben – sprich, ob Soll- und Ist-Bestand der Kasse übereinstimmen. Sie erfolgt ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten. 

Umsatzsteuernachschau

Um Sachverhalte festzustellen, die für die Erhebung der Umsatzsteuer wichtig sein könnten, dürfen die Prüfer im Zuge einer Umsatzsteuernachschau ohne Vorankündigung während der Geschäfts- und Arbeitszeiten Ihre Grundstücke und Gebäude betreten.

Sozialversicherungsprüfung

Nicht das Finanzamt, sondern die Deutsche Rentenversicherung prüft in der so genannten Sozialversicherungsprüfung unter anderem, ob die Beiträge zur Sozialversicherung korrekt abgeführt wurden. In größeren Unternehmen steht diese Prüfung alle vier Jahre an.

Die Experten von PMPG helfen Ihnen dabei, Ihre Betriebsprüfung stressfrei und souverän zu meistern. Wir begleiten Sie in allen Phasen der Betriebsprüfung. Kontaktieren Sie uns!

PMPG: Ihr Experte für Steuern, FiBu & Co.

Das Thema Steuern ist unser Spezialgebiet. Die mehr als 200 Experten der PMPG machen’s einfach: Ob Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung oder Steuererklärung – wir erledigen den Papierkram für Sie. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage !

 


Häufig gestellte Fragen zum Thema „Betriebsprüfung“

Wo findet die Betriebsprüfung statt?
In der Regel findet die Betriebsprüfung in unseren Räumen statt. Alternativ kann die Prüfung auch im Unternehmen erfolgen oder direkt im Finanzamt. 
Welchen Zeitraum prüft das Finanzamt?
Normalerweise umfasst der Prüfungszeitraum die letzten drei aufeinanderfolgenden Jahre. Dieser Zeitraum kann allerdings variieren. Voraussetzung für die Betriebsprüfung ist in jedem Fall, dass für die zu prüfenden Jahre bereits Steuererklärungen beim Finanzamt eingegangen sind.
Wie lange dauert eine Betriebsprüfung?
Je größer der Betrieb, desto mehr Unterlagen müssen geprüft werden. In Kleinbetrieben dauert die Betriebsprüfung in der Regel ein bis zwei Tage. In Großbetrieben kann die Prüfung sogar mehrere Wochen dauern.
Bis wann kann der Betrieb rückwirkend geprüft werden?
Die sogenannte „Festsetzungsfrist“ legt den Zeitraum fest, in dem das Finanzamt berechtigt ist, Steuern festzusetzen. Im Allgemeinen beträgt diese Frist vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres. Solange diese Frist noch nicht abgelaufen ist, kann das Finanzamt den Betrieb rückwirkend prüfen.