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Rechtsberatung für Betriebsräte

Andreas Demirci, LL.M. - Rechtsanwalt <br /> Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Betriebsräte bei betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und führen auf Wunsch die Verhandlungen – auch vor Gericht.

Andreas Demirci, LL.M.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wir machen’s einfach.

Andreas Demirci, LL.M. - Rechtsanwalt <br /> Fachanwalt für Arbeitsrecht

Hallo, ich bin Andreas Demirci, LL.M. und freue mich auf Ihre Nachricht – per Kurzformular oder telefonisch.

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    Wir bieten Betriebsräten fachanwaltliche Unterstützung

    Als demokratisch gewählte Arbeitnehmervertretung kommen Betriebsräten in Betrieben und Unternehmen entscheidende Rollen zu. Sie sollen die Interessen der Mitarbeiter vor dem Arbeitgeber auf Augenhöhe vertreten. Wir vertreten Betriebsräte bei sämtlichen Themen, die das Betriebsverfassungsrecht betreffen – im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich sowie in Einigungsstellenverfahren.

    Unsere Experten im Arbeitsrecht helfen Ihnen mit fachkundiger Rechtsberatung unter anderem bei Fragen zu diesen Themen:

    • Betriebsratsgründung und Betriebsratswahlen
    • Unterrichtungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem BetrVG
    • Insbesondere personelle, soziale und wirtschaftliche Angelegenheiten
    • Verhandlung von Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber
    • Gerichtliche Beratung, insbesondere in Beschlussverfahren
    • Beratung zu und Vertretung in Einigungsstellenverfahren

    Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Betriebsräte einen Rechtsanwalt beauftragen

    In der Regel vertreten Arbeitgeber und Betriebsräte grundsätzlich gegensätzliche Interessen. Dabei treten häufig betriebsverfassungsrechtliche Fragen auf, die zu unterschiedlichen Meinungen führen. Und wer dann tatsächlich im Recht ist, ist für beide Parteien oftmals nur schwer einzuschätzen. Während der Arbeitgeber in dieser Situation zur Klärung der Rechtsfrage jederzeit einen Anwalt beauftragen kann, ist das für den Betriebsrat nicht ohne weiteres möglich, da dieser über keine eigenen finanziellen Mittel verfügt. In bestimmten Fällen darf sich allerdings ein Betriebsrat auf Kosten des Arbeitgebers juristisch beraten lassen. Das ist in § 40 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) geregelt. Danach muss der Arbeitgeber auch Kosten tragen, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden – dazu zählen auch Ausgaben, die durch eine Verfolgung beziehungsweise Verteidigung von Rechten des Betriebsrats entstehen.

    Wir geben Ihnen Rechtssicherheit bei betriebsverfassungs- rechtlichen Fragen. Andreas Demirci, LL.M.

    Partner und Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Wir sind immer für Sie da!

    Wenn Sie Fragen zur Betriebsratsvertretung haben oder in einem konkreten betriebsverfassungsrechtlichen Fall Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne jederzeit an uns. Wir sind Ihr Partner in Sachen Rechtsberatung.


    Andreas Demirci, LL.M.

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