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Gerne übernehmen wir Ihre Testamentsvollstreckung

Florian Kutschke - Steuerberater

Als Fachberater für die Testamentsvollstreckung beantworten wir Ihnen alle Fragen zu diesem Thema und stehen Ihnen während des gesamten Vollstreckungsprozesses gerne zur Seite.

Florian Kutschke

Steuerberater

Sebastian Wieler - Steuerberater

Als Fachberater für die Testamentsvollstreckung beantworten wir Ihnen alle Fragen zu diesem Thema und stehen Ihnen während des gesamten Vollstreckungsprozesses gerne zur Seite.

Sebastian Wieler

Steuerberater

Wir machen’s einfach.

Florian Kutschke - Steuerberater

Hallo, ich bin Florian Kutschke und freue mich auf Ihre Nachricht – per Kurzformular oder telefonisch.

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    Sebastian Wieler - Steuerberater

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      Wir setzen Ihren letzten Willen durch

      Egal, ob Sie einen Rechtsanwalt oder einen Steuerberater als Testamentsvollstrecker einsetzen möchten – mit einem Experten sind Sie immer auf der sicheren Seite. Und dies gilt sowohl für die aktuelle Rechtsprechung als auch hinsichtlich der Ausschöpfung möglicher Steuervorteile sowie für die reibungslose Abwicklung im Sinne des Erblassers.

      Denn aus Erfahrung wissen wir, dass der Hauptgrund für die Anordnung der Testamentsvollstreckung der Wunsch ist, dass der letzte Wille des Erblassers auch tatsächlich umgesetzt wird. Besonders bei Erbengemeinschaften kann es hier zu Komplikationen kommen – ein Testamentsvollstrecker bewahrt den Nachlass dann vor einer drohenden Zerschlagung. Sie sollten in jedem Fall einen Rechtsanwalt oder einen Steuerberater mit der Testamentsvollstreckung beauftragen, wenn Sie als Erbe nicht in der Lage sind, den Erbfall abzuwickeln oder den Nachlass zu verwalten. Insbesondere dann, wenn Sie noch minderjährig sind oder keinerlei Erfahrung auf diesem Gebiet haben. Und noch etwas ist wichtig: Sie sollten Ihrem Testamentsvollstrecker vertrauen können.

      Vorteilhaft für Sie: Rechtsanwalt und Steuerberater von PMPG

      Prinzipiell ist das Aufsetzen eines Testaments oder Erbvertrags die alleinige Aufgabe eines Notars oder Rechtsanwalts – und nicht die eines Steuerberaters. Es ist aber durchaus sinnvoll, dass der Steuerberater nach der Formulierung des ersten Testamentsentwurfs zusammen mit dem Mandanten noch einmal das Testament bespricht. Erst recht, wenn der Erblasser den Steuerberater auch als künftigen Testamentsvollstrecker einsetzen möchte. So kann sichergestellt werden, dass alle Ihre Wünsche und Anordnungen ausführbar und vollziehbar sind. Außerdem sollte ein Ersatztestamentsvollstrecker benannt werden für den Fall, dass der ursprünglich vorgesehene Testamentsvollstrecker ausfällt. Das kann dann gerne der PMPG-Kollege aus der Rechtberatung sein, der das Testament erstellt hat – durch diese Zusammenarbeit von Rechtsanwalt und Steuerberater erhalten Sie von uns alle Leistungen aus einer Hand.

       

      Profitieren Sie von unserer Expertise

      • bei der Durchführung von Testamentsvollstreckungen
      • beim Aufzeigen von Alternativen
      • bei einer Anordnung der Testamentsvollstreckung im Testament oder im Erbvertrag
      Wir sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille durchgesetzt wird. Sebastian Wieler

      Partner und Steuerberater

      Wir erledigen beide Arten der Testamentsvollstreckung

      Bei der Testamentsvollstreckung wird zwischen einer Abwicklungstestamentsvollstreckung und einer Verwaltungstestamentsvollstreckung beziehungsweise Dauervollstreckung unterschieden.

      Ist es dem Erblasser wichtig, dass die Nachlassverteilung sicher und gerecht erfolgt, sollte er die Abwicklungstestamentsvollstreckung anordnen. Dabei haben die Erben keinerlei Verfügungsbefugnis über den Nachlass und der Testamentsvollstrecker muss sich nicht nach eventuellen Weisungen der Erben richten. Er ist ausschließlich an die Vorgaben des Erblassers gebunden und muss in dessen Sinne tätig werden, indem er nach § 2204 BGB die Auseinandersetzung des Nachlasses unter mehreren Miterben bewirkt.

      Bei einer Verwaltungstestamentsvollstreckung beziehungsweise Dauervollstreckung entzieht der Erblasser seinen Erben eine zeitlich befristete oder unbefristete Verfügungsbefugnis über die Erbschaft. Dem Testamentsvollstrecker wird die Verwaltung des Nachlasses übertragen beziehungsweise bei der Dauervollstreckung auch die Auseinandersetzung. Diese Form der Testamentsvollstreckung ist zum Beispiel sinnvoll, wenn es sich bei den Erben um minderjährige Kinder oder um Erben handelt, die beispielsweise krankheitsbedingt nicht zu einer (wirtschaftlichen) Nachlassverwaltung in der Lage sind.

      FAQ – was wir häufig gefragt werden

      Was kostet ein Steuerberater für die Testamentsvollstreckung?

      Laut § 2221 BGB sollte das Honorar eines Testamentsvollstreckers angemessen sein. Die Höhe der Vergütung ist jedoch nicht gesetzlich geregelt – und „angemessen“ ist ein rechtlich unbestimmer Begriff. In der Praxis orientieren sich daher die meisten Steuerberater bei der Testamentsvollstreckung an Vergütungstabellen; häufig an der sogenannten „Neue Rheinische Tabelle“. Außerdem hat der Deutsche Notarverein eine Vergütungsempfehlung ausgesprochen. Danach sollte beispielweise ein Nachlasswert von 250.000 Euro mit 4 Prozent und ein Nachlasswert von 2,5 Millionen Euro mit 2,5 Prozent des Nachlasses vergütet werden.

      Kann ein Steuerberater ein Testament erstellen?

      Wenn ein Steuerberater keine Zulassung zur Rechtsberatung hat, darf er kein Testament erstellen. Aus Haftungsgründen sollte er dies auch tunlichst unterlassen. Die Anfertigung eines Testaments muss dann durch einen Notar oder Rechtsanwalt erfolgen. Aber ein Steuerberater kann seinen Mandanten beziehungsweise den Erblasser steuerrechtlich beraten – beispielsweise hinsichtlich der steuerlichen Konsequenzen, die sich durch den Erbfall ergeben, oder wie sich Ertragsteuern und Erbschaftsteuern vermeiden lassen. Zudem kann ein Steuerberater als Testamentsvollstrecker für den Erblasser tätig werden.

      Wir sind immer für Sie da!

      Wenn Sie Fragen zur Testamentserstellung oder rund um die Testamentsvollstreckung haben oder eine Beratung dazu wünschen, wenden Sie sich gerne jederzeit an uns.

      Florian Kutschke - Steuerberater
      Florian Kutschke

      Steuerberater

      Sebastian Wieler - Steuerberater
      Sebastian Wieler

      Steuerberater

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          Sie möchten die bestmögliche Lösung, eine schnelle fachkundige Auskunft oder eine professionelle Bearbeitung Ihres Anliegens? Prima, wir auch! Füllen Sie einfach das Kurzformular aus oder rufen Sie uns an.

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