Egal, ob Vereine, Stiftungen, gGmbHs, Genossenschaften, gemeinnützige Unternehmergesellschaften (gUGs) oder sonstige Non-Profit-Organisationen (NPO) – sie alle erfüllen das im deutschen Steuerrecht festgesetzte Kriterium der Steuerbegünstigung, wenn sie einem mildtätigen, kirchlichen oder eben gemeinnützigen Zweck selbstlos dienen. Ist das der Fall, sind sie in der Regel von der Grund- und Gewerbesteuer sowie von der Körperschaftsteuer befreit und für bestimmte Leistungen gilt ein gesenkter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent.
Eine gemeinnützige Organisation hat außerdem finanzielle Vorteile bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer und wird bei der Vergabe von öffentlichen Zuschüssen häufiger berücksichtigt. Denn die oftmals ehrenamtliche Unterstützung und Förderung von zum Beispiel Wissenschaft, Bildung, Erziehung, Tierwohl, Klima, Kultur, Kunst, Sport, Katastrophenhilfe sowie humanitären und karitativen Einrichtungen geht immer mit einem positiven Image einher. Und nicht selten ist die Gemeinnützigkeit sogar eine Grundvoraussetzung für den Erhalt öffentlicher Mittel.
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- gemeinnützigkeitsrechtlichen Einzelfragen
- einer geplanten wirtschaftlichen Tätigkeit
- der Steuererklärung beziehungsweise erledigen diese – inklusive der gemeinnützigkeitsrechtlich erlaubten Rücklagen
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- Verträgen und Rechtsfragen
- der Nachfolge – zum Beispiel durch ein Stiftungsmodell