Hallo PMPG, was ist bei den Themen Gemeinnützigkeit und Steuerprivilegien zu beachten? Wir sind Ihre kompetenten Steuerberater rund um das breit gefächerte Fachgebiet der Gemeinnützigkeit. Wir sagen Ihnen, was Sie beachten müssen und wie Sie den Status der Gemeinnützigkeit dauerhaft behalten.
Mit der PMPG-Beratung sind Sie auf der sicheren Seite
Um die Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung vom Finanzamt zu erhalten bzw. langfristig zu behalten, müssen eine Reihe von Voraussetzungen hinsichtlich des Gemeinnützigkeitsrechts erfüllt sein. Und das gilt für viele Bereiche: Bei Vereinen beispielsweise fangen diese schon bei der Satzung an und führen über die Rechnungslegung bis hin zur Vermögensverwaltung.
Unser Engagement für Ihre gute Sache
Wir beraten gemeinnützige Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts – und natürlich künftige Geschäftsführer oder Vorstände, die einen gemeinnützigen Verein, eine gGmbH, gUG oder Stiftung gründen möchten.
Wir prüfen die
- Satzung und stimmen sie auf Wunsch mit der Aufsichtsbehörde ab
- Mittelverwendung hinsichtlich der gemeinnützigkeitsrechtlichen Aspekte
- Geschäftsführung auf Einhaltung des Haushaltsgrundsätzegesetz
- Verwendung von Spenden und öffentlichen Fördermitteln
Wir beraten bei
- gemeinnützigkeitsrechtlichen Einzelfragen
- einer geplanten wirtschaftlichen Tätigkeit
- der Steuererklärung bzw. erledigen diese – inklusive der gemeinnützigkeitsrechtlich erlaubten Rücklagen
- Fragen rund um die Mittelverwendung
- Umstrukturierungen und Kooperationen
- drohendem Verlust der Gemeinnützigkeit
- Verträgen und Rechtsfragen
- der Nachfolge – z. B. durch Stiftungsmodell
Wir vertreten Sie
- bei Betriebsprüfungen
- bei allen gerichtlichen und außergerichtlichen Instanzen
Ausführliche Informationen zum Thema Gemeinnützigkeit und welche Neuerungen die Gemeinnützigkeitsreform Ende 2020 mit sich gebracht hat, erfahren Sie in unserem Fachartikel.