Steuererklärung
Was ist die Steuererklärung?
Die Einkommenssteuererklärung, bezeichnet die vollständigen Angaben einer steuerpflichtigen Person über ihre Einkommensverhältnisse. Diese Angaben dienen dem Finanzamt als zentrale Basis, um die Höhe der zu zahlenden Steuern für Unternehmen und Privatpersonen festzusetzen.
Die Steuererklärung ist in verschiedene Formulare und Anlagen unterteilt, mit denen Sie alle möglichen Steuerfälle abdecken:
- Das Grundformular ist der sogenannte „Mantelbogen“, in dem Ihre persönlichen Daten sowie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen abgefragt werden.
- In der Anlage N folgen Fragen zu Ihren Einkünften als Arbeitnehmer, eventuellen Lohnersatzleistungen sowie Werbungskosten.
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Häusern, Wohnungen oder sonstigen Immobilien müssen in der Anlage V angegeben werden.
- Je nachdem, ob Sie zum Beispiel ein Kind haben oder Einkünfte aus Kapitalvermögen generieren, kommen zusätzliche Anlagen hinzu. In diesen Formularen stecken leider oft viele Steuerfachbegriffe.
Die Steuerberater von PMPG helfen Ihnen dabei, sich durch den Begriffsdschungel Ihrer Steuererklärung zu arbeiten, und erklären Ihnen transparent und verständlich, wie Sie Ihr Sparpotenzial am besten nutzen.
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Sinn und Zweck der Steuererklärung
9 von 10 Steuererklärungen münden in eine Steuererstattung. Wir helfen Ihnen dabei, dass Sie Ihre Ausgaben steuerlich geltend machen, wodurch Ihr zu versteuerndes Einkommen gemindert wird.
Zu versteuerndes Einkommen bei nichtselbstständiger Arbeit:
Bruttoarbeitslohn – Werbungskosten = zu versteuerndes Einkommen
Zu versteuerndes Einkommen bei selbstständiger Arbeit:
Einkommen – Ausgaben = zu versteuerndes Einkommen
Demnach erhalten Sie durch ein geringeres zu versteuerndes Einkommen idealerweise eine Rückerstattung vom Finanzamt. Es kann allerdings auch vorkommen, dass Sie im Jahresverlauf zu wenig Steuern gezahlt haben – das betrifft meist Selbstständige.
Welche Einkünfte sind einkommenssteuerpflichtig?
Gemäß Einkommenssteuergesetz (EstG) unterliegen der Einkommenssteuer sämtliche Einkünfte aus:
- Land- und Forstwirtschaft
- Gewerbebetrieb
- selbstständiger Arbeit
- nichtselbstständiger Arbeit
- Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EstG
Was kann ich von der Steuer absetzen?
Sobald Sie Steuern gezahlt haben, gibt es diverse Ausgaben, die Sie steuerlich geltend machen können – wodurch Sie sich einen Teil der bereits an das Finanzamt abgeführten Steuer zurückholen können. Absetzbar sind unter anderem Ihre beruflichen Ausgaben, auch Werbungskosten genannt, sowie bestimmte Sonderausgaben.
Was Sie in Ihrer Steuererklärung absetzen können:
- Bewerbungskosten
- Fahrtkosten
- Weiterbildungskosten
- Umzugskosten
- Arbeitsmittel
- Spenden
- Kinderbetreuungskosten
- Kontoführungsgebühren
- Steuerberatungskosten
- etc.
Lohnt es sich, eine Steuererklärung zu machen?
Auch wenn keine Abgabepflicht besteht – eine freiwillige Steuererklärung kann sich beispielsweise in folgenden Fällen lohnen:
- hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen
- Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen
- Wechsel des Arbeitgebers
Ob sich die Erstellung einer Steuererklärung lohnt, hängt grundsätzlich von den Werbungskosten und der Höhe der Einnahmen ab. Bei den Werbungskosten handelt es sich um spezielle Ausgaben, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Erwerbstätigkeit durchzuführen. Klassisches Beispiel ist hier die Pendlerpauschale, das sind die Kosten, die durch den Arbeitsweg entstehen.
Welche Abgabefrist gilt für die Steuererklärung?
Bis wann die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden muss, hängt davon ab, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind oder ob Sie diese freiwillig einreichen möchten – und ob Sie einen Steuerberater haben.
- Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, muss die Formulare grundsätzlich bis Ende Juli des Folgejahres beim Finanzamt einreichen. Fällt der 31. auf einen Sonn- oder Feiertag, gilt der nächstfolgende Werktag als Frist für die Einreichung.
- Die freiwillige Abgabe ist hingegen bis zu 4 Jahre nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres möglich.
Hinweis: Das Finanzamt darf die Einkommensteuererklärung vorab anfordern. Wer beispielsweise seine Lohnsteuererklärungen früher, nicht oder nur verspätet abgegeben hat, muss damit rechnen, dass seine Frist künftig schon vor dem 28. Februar des Zweitfolgejahres endet. Auch bei hohen Nachzahlungen in der Vergangenheit oder bei einer bevorstehenden Betriebsprüfung kann das Finanzamt die Steuererklärung früher anfordern.
Bis wann muss der Steuerberater die Steuererklärung abgeben?
Wer seine Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lässt, bekommt für die Abgabe beim Finanzamt mehr Zeit nämlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres abzugeben.
Aktuelle Änderung: Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Abgabefrist für das Steuerjahr 2021 auf den 31. August 2023 verschoben, wenn die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt wird. Für die Folgejahre gelten diese Fristen:
- Steuererklärung 2022: 31.07.2024
- Steuererklärung 2023: 31.05.2025
- Steuererklärung 2024: 30.04.2026
Wie wird die Steuerklärung erstellt?
Die Steuererklärung vorbereiten
Folgende Unterlagen benötigen Sie für eine reibungslose Erstellung Ihrer Steuererklärung:
- Steuer-Identifikationsnummer
- Lohnsteuerbescheinigung(en) des Arbeitgebers
- gültige Bankverbindung
- Belege für Werbungskosten und Sonderausgaben
Tipp: Sammeln Sie Ihre Belege und Unterlagen über das gesamte Jahr in einer separaten Mappe – so haben Sie für Ihre Steuererklärung das Wichtigste immer griffbereit und sparen sich langes Suchen. Oder noch besser: Scannen Sie direkt alle Belege und speichern Sie diese in einem separaten Ordner für jedes Kalenderjahr.
Die Formulare ausfüllen
Mit der richtigen Vorbereitung ist die Steuererklärung schnell erledigt. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen oder sich von einem Experten helfen lassen.
Möglichkeiten, wie Sie Ihre Steuererklärung erstellen können:
- über ein klassisches Papierformular des Finanzamtes
- online über das ELSTER-Programm
- mithilfe kommerzieller Softwareangebote
- durch einen Lohnsteuerhilfeverein
- durch einen professionellen Steuerberater
Letzteres hat zum einen den Vorteil, dass Sie Ihre Steuererklärung in die Hände eines Experten übergeben. So lässt sich das Maximum aus Ihrer Erklärung schöpfen – und Sie selbst sparen viel Zeit und Nerven, die es kostet, sich durch die diversen Formulare zu arbeiten. Zum anderen profitieren Sie von einer längeren Abgabefrist.
Die Steuererklärung abgeben
Sind alle notwendigen Formulare ausgefüllt, wird die fertige Steuererklärung an das zuständige Finanzamt übermittelt:
- per Post
- elektronisch per ELSTER
Sie haben weder Lust, Zeit noch Nerven, sich neben Ihrer Arbeit um die Steuer zu kümmern? Unsere Steuerberater übernehmen die Anfertigung und fristgerechte Übermittlung Ihrer Steuererklärung für Sie!
Mehr zur Steuererklärung mit PMPG
Den Steuerbescheid erhalten und prüfen
Ist die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht, erhalten Sie in der Regel innerhalb der folgenden 3 bis 8 Wochen einen sogenannten Einkommensteuerbescheid, auch Steuerbescheid genannt. Dieser gibt Ihnen Auskunft darüber, ob Sie Steuern nachzahlen müssen oder mit einer Erstattung rechnen können. Auch die entsprechende Höhe wird Ihnen mitgeteilt.
Unsere Empfehlung: Prüfen Sie den Bescheid genau! Es kann immer sein, dass das Finanzamt einige erklärte Posten streicht. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Sind Sie mit dem Ergebnis Ihres Steuerbescheids zufrieden, müssen Sie nichts weiter tun.
Überlassen Sie Ihre Steuererklärung den Steuerberatern von PMPG
Doppelte Buchführung, Bilanzierung, GuV und Jahresabschluss – wem bereits das Lesen dieser Begriffe ein Dorn im Auge ist, sollte den passenden Experten zurate ziehen. Überlassen Sie uns Ihre Steuererklärung: Das Thema Steuern ist für die mehr als 270 Experten der PMPG vertrautes Terrain und Spezialgebiet. Ob Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung oder Steuerberatung – wir machen’s einfach und erledigen den Papierkram für Sie. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Das Gute: Die Kosten für einen Steuerberater können Sie absetzen!
Sind Steuerberatungskosten Werbungskosten?
Die Steuerberatungskosten sind dann als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) absetzbar, wenn sie bei der Ermittlung der Einkünfte entstehen wie zum Beispiel durch Mieteinnahmen, Renten sowie Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft. Dazu gehören die Anlagen L, N, V, R, SO und AUS.
Welche Steuerberatungskosten sind steuerlich absetzbar?
Zu den Steuerberatungskosten zählen neben den Kosten für den Steuerberater auch die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein, die Kosten für PC-Programme, Online-Software und Fachliteratur. Davon steuerlich absetzen lassen sich jedoch nur die Steuerberatungskosten, die auf konkrete Einkunftsarten bezogen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten eingeordnet werden können. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für die einzelnen Anlagen in der Einkommenssteuererklärung.
Wo kann ich Kosten für den Steuerberater absetzen?
Wie im Urteil des Bundesfinanzhofs vom 04.02.2010 bestätigt, ist die Rechnung des Steuerberaters nur noch dann absetzbar, wenn sie den Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugeordnet werden kann. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für die Erstellung der einzelnen Anlagen in der Einkommenssteuererklärung.
Was passiert, wenn man die Steuererklärung nicht macht?
Das Finanzamt setzt dann Verspätungszuschläge fest: Diese betragen 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer und mindestens 25 Euro pro verspäteten Monat. Der maximale Verspätungszuschlag beträgt 25.000 Euro. Natürlich ist ein Verspätungszuschlag nur fällig, wenn Sie verpflichtet sind, Ihre Steuererklärung abzugeben.
Kann man ein Jahr mit der Steuererklärung aussetzen?
Grundsätzlich gilt: Solange sich am steuerrechtlichen Status quo nichts ändert und Sie gemäß EStG nicht abgabepflichtig sind, müssen Sie keine jährliche Steuererklärung abgeben. So können alle Steuerzahler, die von der Abgabepflicht befreit sind, jedes Jahr aufs Neue entscheiden, ob eine Einkommensteuererklärung sinnvoll ist oder nicht.
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