Bundesregierung bringt Aktivrente auf den Weg: Längeres Arbeiten soll sich lohnen
Die Bundesregierung bringt den Gesetzentwurf zur Einführung der sogenannten Aktivrente auf den Weg. Ziel des „Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter“ ist es, finanzielle Anreize für freiwillige Erwerbstätigkeit über das gesetzliche Rentenalter hinaus zu schaffen.
Ältere Fachkräfte als Potenzial für Wirtschaft und Arbeitsmarkt
Angesichts des zunehmenden Fach- und Arbeitskräftemangels setzt die Bundesregierung darauf, erfahrene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger im Berufsleben zu halten. Wer über das reguläre Rentenalter hinaus arbeitet, trägt nicht nur zur Produktivität in den Unternehmen bei, sondern gibt auch wertvolles Erfahrungswissen weiter.
Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil betont:
„[…]. Wer freiwillig länger arbeitet, profitiert künftig von der Aktivrente. Das stärkt den Arbeitsmarkt, die Wirtschaft und alle, die beruflich aktiv bleiben wollen. […]“
Bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei
Kern des neuen Modells ist eine Steuerbefreiung von bis zu 2.000 Euro Gehalt pro Monat für Beschäftigte, die das gesetzliche Rentenalter (Regelaltersgrenze) überschritten haben und weiterhin sozialversicherungspflichtig arbeiten.
Das ist zu beachten:
- Gilt nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht für Selbstständige oder Beamte.
- Unabhängig davon, ob bereits eine Rente bezogen oder der Rentenbezug aufgeschoben wird.
- Die Sozialversicherungspflicht bleibt bestehen – damit profitieren auch die Sozialsysteme.
Entlastung von bis zu 890 Millionen Euro jährlich
Mit der Aktivrente sollen Rentnerinnen und Rentner ab 2026 finanziell entlastet werden. Die Bundesregierung rechnet mit bis zu 890 Millionen Euro Steuerersparnis pro Jahr für die begünstigten Personen.
Ziel: Arbeiten im Alter attraktiver machen
Die Aktivrente verfolgt mehrere positive Effekte:
- Längere Erwerbstätigkeit fördern
- Arbeits- und Fachkräftemangel abmildern
- Erfahrung und Wissen in Unternehmen halten
- Sozialsysteme stärken
- Wirtschaftswachstum unterstützen
Inkrafttreten ab 1. Januar 2026 geplant
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Aktivrente zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Wer dann die Regelaltersgrenze (derzeit 67 Jahre, inkl. Übergangsregelungen) überschritten hat und freiwillig weiterarbeitet, kann vom steuerfreien Einkommen profitieren.
Sie haben Fragen hierzu?
Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Demirci, LL.M. steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!
Und was kann ich für Sie tun?
Wenn Sie Fragen oder ein Anliegen in den Bereichen Allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht oder Sozialversicherungsrecht haben, können Sie sich auf meine fachkompetente Beratung verlassen.
Wir machen’s einfach.
Hallo, ich bin Andreas Demirci, LL.M. und freue mich auf Ihre Nachricht – per Kurzformular oder telefonisch.