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Influencer und Steuern: Was wirklich zählt

14.08.2025
Weibliche Influencerin hält ein Produkt im Karton vor ihre Handykamera

Instagram, YouTube, TikTok oder Twitch – wo Follower sind, da ist oft auch Geld im Spiel. Und sobald Einnahmen fließen, schaut früher oder später das Finanzamt vorbei. Viele Content Creator unterschätzen dabei, wie vielfältig ihre steuerlichen Pflichten sein können. Dieser Artikel gibt dir einen Überblick, was auf Dich zukommen kann – ohne Juristendeutsch, aber mit allen wichtigen Fakten.

1. Einnahmen sind nicht nur Geld

Als Influencer bekommst Du vielleicht nicht jeden Monat eine klassische Überweisung. Oft sind es:

  • Monetarisierungen: z. B. Werbeeinnahmen von YouTube oder Twitch
  • Kooperationen: Bezahlte Posts, Stories oder Videos
  • Sachleistungen: Produkte, Hotelaufenthalte, Reisen oder Event-Tickets

Wichtig: Auch Sachleistungen haben einen steuerlichen Wert. Ein gesponsertes Smartphone zählt genauso zu den Einnahmen wie eine Barzahlung – nur eben in Form eines geldwerten Vorteils.

2. Drei Steuerarten, die relevant werden können

Einkommensteuer: Wer regelmäßig Einnahmen erzielt, gilt steuerlich als Unternehmer:in. Gewinne (Einnahmen minus Ausgaben) oberhalb des jährlichen Grundfreibetrags – 2025 liegt dieser bei ca. 12.096 € – müssen versteuert werden. Dabei zählen alle Einkünfte zusammen, also auch Gehalt aus einem Nebenjob.

Gewerbesteuer: Influencer gelten fast immer als Gewerbetreibende. Die Gewerbesteuer greift ab einem Jahresgewinn von mehr als 24.500 €. Je nach Gemeinde fällt der Hebesatz unterschiedlich hoch aus. Die gezahlte Gewerbesteuer kann aber oft mit der Einkommensteuer verrechnet werden.

Umsatzsteuer: Wer nachhaltig Einnahmen erzielt, ist umsatzsteuerpflichtig – unabhängig davon, ob ein Gewinn erzielt wird.

  • Kleinunternehmerregelung: Jahresumsatz im Vorjahr überschreitet 25.000 € nicht, im laufenden Jahr nicht 100.000 € → keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, vereinfachte Erklärungspflichten.
  • Regelbesteuerung: Umsatzsteuer (meist 19 %) auf Rechnungen ausweisen, Vorsteuerabzug möglich, regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldungen nötig.

3. Gratisprodukte, Geschenke und Einladungen

Ein Hotel-Wochenende auf Einladung, ein Designer-Outfit oder ein neues Smartphone für ein Review – all das hat steuerlich einen Wert.

  • Einkommensteuerlich: Der Marktpreis zählt als Einnahme.
  • Umsatzsteuerlich: Unter Umständen fällt auch hier Umsatzsteuer an.
  • Ausnahmen: Kleinstartikel unter 10 €, Rückgabe nach Test, oder wenn der Kooperationspartner die Steuer pauschal übernimmt.

Tipp: Dokumentation ist Pflicht – am besten mit Datum, Beschreibung, Wertschätzung und Beleg.

4. Formalitäten, die Du kennen solltest

  • Gewerbeanmeldung: Meist Pflicht, sobald du regelmäßig Einnahmen erzielst.
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Innerhalb eines Monats beim Finanzamt einreichen (online über ELSTER).
  • Buchführung: Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) reicht in den meisten Fällen, aber Belege müssen sauber sortiert und archiviert sein.
  • Rechnungsstellung: Je nach Umsatzsteuerstatus mit oder ohne Ausweis der Umsatzsteuer.

5. Was passiert, wenn Du nichts machst?

„Das merkt doch keiner“ ist ein teurer Irrtum. Finanzbehörden durchforsten inzwischen Social-Media-Plattformen gezielt, um Einnahmen zu ermitteln. In NRW gibt es beim Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen sogar ein eigenes Influencer-Team, um vorsätzlich betrügenden Influencern auf die Spur zu kommen. Wer Einkünfte verschweigt, riskiert:

  • Steuernachzahlungen plus Zinsen
  • Geldstrafen oder Bußgelder
  • Im Extremfall sogar Freiheitsstrafen

6. Praxisbeispiel: So kann’s aussehen

Fall ANebenbei aktiv
Anna postet sporadisch und verdient im Jahr 500 € mit Affiliate-Links. Der Betrag liegt unter dem Freibetrag, trotzdem muss sie die Einnahmen in der Steuererklärung angeben.
Fall BHauptberuflich aktiv
Tom betreibt einen YouTube-Kanal mit Sponsorenverträgen und Produkttests. Er hat 35.000 € Gewinn. → Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer werden fällig.

7. Kurz-Check: Bin ich steuerpflichtig?

  • Erzielst Du wiederholt Einnahmen oder erhältst wertvolle Sachleistungen?
  • Liegt Dein Gewinn über dem Grundfreibetrag?
  • Hast Du als Kleinunternehmer die Umsatzgrenzen überschritten?
  • Dokumentierst Du alle Kooperationen und Leistungen?Wenn Du mindestens eine Frage mit „Ja“ beantwortest, ist es höchste Zeit, Deine steuerliche Situation zu klären.

8. Fazit

Steuern für Influencer sind kein Hexenwerk, aber Ignorieren kann richtig teuer werden. Wer frühzeitig sein Gewerbe anmeldet, Einnahmen korrekt erfasst und sich im Zweifel beraten lässt, vermeidet Ärger mit dem Finanzamt – und kann sich auf das konzentrieren, was wirklich Spaß macht: Content erstellen.

Können wir Dir weiterhelfen?

Wenn Du mehr rund um das Thema „Influencer und Steuern“ wissen möchtest, wende Dich gerne jederzeit an uns.


Mirco Heidrich

Steuerberater

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