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Pkw-Steuersparmodell in Social Media – wir klären auf

16.07.2025
PKW Steuersparmodell

Steuertipps und Steuertricks werden gerne auch in diversen sozialen Medien gepostet und entsprechend verbreitet. Ein beliebter Post betrifft das Steuersparen bei der privaten Nutzung des Autos – nachfolgende Inhalte werden darin beschrieben:

  1. Ehegatte 1 ist Einzelunternehmer. Ehegatte 2 kauft ein Auto und vermietet es an Ehegatte 1 zur betrieblichen Nutzung – z. B. zu 80 Prozent.
    Oder alternativ bei einer Kapitalgesellschaft:
  2. Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erwirbt als Privatperson ein Auto und vermietet dieses dann – ebenfalls zu 80 Prozent – an die GmbH zur betrieblichen Nutzung.

Die Vorteile bei beiden Modellen:

  • Es gibt keine private Nutzung nach der 1 Prozent Regel beim Ehegatten 1 bzw. dem geschäftsführenden Gesellschafter der GmbH.
  • Der spätere Verkauf des Fahrzeugs ist weder beim Ehegatten 2 noch beim Gesellschafter-Geschäftsführer steuerpflichtig, da es sich dabei ja jeweils um einen Privatverkauf handelt.

Soweit ist das alles korrekt, allerdings werden mögliche Stolpersteine und ggf. andere Vorteile verschwiegen. Denn die praktische Umsetzung dieser Modelle ist recht aufwendig, was schon bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung über die Überlassung des Fahrzeugs anfängt. Hierfür gelten nämlich besonders hohe Anforderungen, da es sich um einen Vertrag zwischen Angehörigen bzw. zwischen einer GmbH und einem Gesellschafter dieser GmbH handelt.

Ein weiterer Knackpunkt betrifft die genaue Ermittlung des betrieblichen Nutzungsanteils des Pkw. Um das herauszufinden, werden fahrtenbuchähnliche Aufzeichnungen über einen Zeitraum von 3 Monaten empfohlen. Diese sind allerdings nicht rechtssicher. Auch die Frage was passiert, wenn sich dieses Nutzungsverhältnis ändern sollte, bleibt offen. Es können sich z. B. auch versicherungsrechtliche Nachteile durch die Vermietung des Fahrzeugs und somit auch an andere Fahrer ergeben.

Zudem sollte auch bedacht werden, dass die vermietende Person durch die Überlassung des Kfz-Einkünfte bzw. im Fall des Gesellschafters zusätzliche Einkünfte erzielt, was wiederum Auswirkungen beispielsweise auf den Bezug von Elterngeld oder die Steuerberatungskosten haben kann. In diesem Zusammenhang ergeben sich dann auch weitere umsatzsteuerliche Fragestellungen. Darüber hinaus können mögliche Firmenvergünstigungen bzw. attraktive Rahmenverträge für Unternehmen nicht genutzt werden.

Unser Fazit:

Der Aufwand für die Umsetzung eines dieser Steuersparmodelle ist enorm und man muss im Einzelfall immer bewerten, ob sich das unterm Strich auch wirklich lohnt. Zudem bestehen nicht unerhebliche Risiken hinsichtlich der steuerlichen Anerkennung und es stellt sich generell die Frage, warum man dann nicht gleich ein Fahrtenbuch führt?

Wir sind für Sie da!

Wenn Sie Fragen zum Pkw-Steuersparmodell haben, wissen möchten, ob sich das beschriebe Modell in Ihrem Fall lohnt oder Sie nach einer passenden Alternative suchen, rufen Sie unseren Experten Mirco Heidrich einfach an unter 0221 29 21 36-0.

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie mehr rund um das Thema „PKW-Steuersparmodell“ wissen möchten, wenden Sie sich gerne jederzeit an uns.


Mirco Heidrich

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