Datenschutz als Wettbewerbsvorteil
Erfolgreiche Unternehmen wissen, dass Datenschutz nicht nur eine rechtliche Anforderung ist, sondern auch ein entscheidender Faktor für das Vertrauen der Kunden und den langfristigen Erfolg des Unternehmens.
Die Anforderungen an den Datenschutz sind auf den ersten Blick enorm, aber mit der richtigen Herangehensweise gut zu bewältigen.
Es gibt viele gute Gründe, den korrekten Umgang mit personenbezogenen Daten ernst zu nehmen:
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Kundenvertrauen
Ein datenschutzkonformes Geschäftsmodell zeigt, dass die Privatsphäre der Kunden ernst genommen wird und stärkt somit die unternehmerische Reputation.
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Bußgelder – Risikominimierung und Haftungsbegrenzung
Datenschutzverstöße können sehr teuer sein. Neben hohen Bußgeldern wird häufig der zeitliche und personelle Aufwand unterschätzt, der im Falle von Datenschutzverstößen zur Aufklärung und Behebung eines Verstoßes notwendig wird.
Mit der richtigen Vorbereitung und der Implementierung von datenschutzkonformen Geschäftsprozessen können Aufwand minimiert und Kosten gedeckelt werden.
Dies schließt z.B. die Erstellung und Überprüfung von Datenschutzrichtlinien, Verarbeitungsverzeichnissen und die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen bei der Einführung von neuen Produkten oder Dienstleistungen mit ein.
Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?
Unternehmen können dazu verpflichtet sein, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen und diesen der Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Das ist z.B. bereits notwendig, wenn mehr 20 Mitarbeiter regelmäßig damit beschäftigt sind, personenbezogene Daten automatisiert zu verarbeiten. Dies kann bereits der Fall sein, wenn Mitarbeiter regelmäßig mit dem Lochen und Versenden von Ausdrucken betraut sind.
Wir stehen Ihnen gerne als externe Datenschutzbeauftragte zur Verfügung und helfen Ihnen dabei, die relevanten Anforderungen zu verstehen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um Ihr Unternehmen vor rechtlichen und wirtschaftlich schmerzhaften Konsequenzen zu schützen.
Gemeinsam können wir sicherstellen, dass Ihr Unternehmen den Datenschutzrichtlinien entspricht, Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und mit dem Datenschutz einhergehende Haftungsrisiken vermieden werden können.
Sprechen Sie uns gerne an. Ihr Ansprechpartner bei PMPG:
Maik Stang
Rechtsanwalt
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)