Elterngeld trotz neuer Einkommensgrenzen
Die Bundesregierung hat Änderungen beim Elterngeld beschlossen, die am 01. Januar 2024 in Kraft getreten sind. Insbesondere die Einkommensgrenzen, die darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe Elterngeld ausgezahlt wird, wurden deutlich reduziert. Für Paare und Alleinerziehende, deren zu versteuerndes Einkommen die neuen Grenzen überschreitet, könnten bis zu 25.200 € staatliche Unterstützung verloren gehen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Elterngeldanspruch trotz der neuen Einkommensgrenzen beibehalten können.
Einkommensgrenzen :
Bisher galten Einkommensgrenzen von 300.000€ für Paare und 250.000€ für Alleinerziehende. Seit dem 01. Januar 2024 gilt die Einkommensgrenze von 175.000 €.
Elterngeldhöhe:
Die Höhe des Elterngeld ändert sich nicht. Das Elterngeld kann weiterhin monatlich zwischen 300 € und 1.800 € pro Elternteil betragen, abhängig vom bisherigen Netto-Einkommen. Der Maximalbetrag wird ab einem Netto-Einkommen von 2.770 € gezahlt, während der Mindestbetrag bei einem Netto-Einkommen unter 1.240€ pro Monat bezahlt wird.
Bezugszeitraum:
Auch der Bezugszeitraum für das Elterngeld bleibt unverändert. Eltern haben grundsätzlich Anspruch auf Basiselterngeld für bis zu 12 Monate. Wenn beide Partner Elterngeld beantragen, können sie sogar für bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen. Es besteht auch die Möglichkeit, das Elterngeld im Rahmen des sogenannten ElterngeldPlus über einen längeren Zeitraum zu beziehen; allerdings reduziert sich in diesem Fall auch der monatliche Zahlbetrag proportional.
Konsequenzen der neuen Einkommensgrenzen:
Für Familien, die die neuen Einkommensgrenzen überschreiten, kann dies bedeuten, dass sie insgesamt bis zu 25.200€ staatliche Unterstützung verlieren. Das ist eine erhebliche finanzielle Belastung, die es zu verhindern gilt.
Steuerliche Gestaltungsoptionen:
Die gute Nachricht ist, dass die Berechnung des Elterngeldes nicht vom aktuellen Einkommen, sondern vom zu versteuernden Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt abhängt. Das bietet Gestaltungsspielraum:
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Investitionen vorziehen:
Geplante Investitionen können bewusst in das Jahr vor der Geburt vorgezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Zahlungen im Jahr vor der Geburt erfolgen müssen (Abflussprinzip).
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Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB):
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie gemäß § 7g EStG einen Investitionsabzugsbetrag bilden und so im Jahr vor der Geburt durch die Vorwegnahme von Abschreibungen in dem Jahr vor der Geburt das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren. Hierbei müssen Sie ggf. bereits im Jahr vor der Geburt Angebote für geplante Investitionen einholen.
Fazit:
Die Einkommensgrenzen für das Elterngeld ab 2024, können dazu führen, dass Familien, die zuvor Elterngeldberechtigt waren, kein Anspruch mehr auf Elterngeld haben. Mit der richtigen steuerlichen Strategie, lässt sich das i.d.R. zu versteuernde Einkommen, im Jahr vor der Geburt, so gestalten, dass der Elterngeldanspruch erhalten bleibt. Es ist daher ratsam, frühzeitig mit einem Steuerberater zu sprechen, um so gemeinsam die besten Strategien für Ihre individuelle Situation zu entwickeln.
Wir bei PMPG sind spezialisiert darauf, Sie bei steuerlichen Herausforderungen zu unterstützen und Ihre finanzielle Zukunft zu sichern. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, um gemeinsam Maßnahmen zu ergreifen, damit Sie das Elterngeld erhalten, das Ihnen zusteht. Zögern Sie nicht, unsere Steuerberater anzusprechen, um rechtzeitig die richtigen Schritte zu unternehmen und Ihre finanzielle Situation optimal zu gestalten. Denn Ihre Familie und Ihre Zukunft verdienen die bestmögliche Unterstützung.