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GmgV: Gesellschaft mit gebundenem Vermögen

11.06.2026
Geldscheine in Ketten gelegt mit Vorhängeschloss auf dem GmgV Gesellschaft mit gebundenem Vermögen steht

Neue Rechtsform für die Unternehmensnachfolge geplant

Die Bundesregierung plant mit der „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ (GmgV) eine neue Rechtsform für Unternehmen. Ziel ist es, Unternehmen langfristig unabhängig zu halten und Werte dauerhaft zu sichern, auch über die aktive Zeit der Unternehmerpersönlichkeit hinaus.

Ein konkretes Gesetz gibt es bislang noch nicht. Nach aktuellem Stand ist jedoch davon auszugehen, dass die neue Rechtsform noch in dieser Legislaturperiode eingeführt werden soll. Wir rechnen derzeit mit einer Umsetzung im Jahr 2027.

Für viele mittelständische Unternehmen könnte die GmgV künftig eine interessante Alternative in der Nachfolgeplanung darstellen.

Warum beschäftigt sich die Bundesregierung mit einer neuen Gesellschaftsform?

Die Unternehmensnachfolge verändert sich. Während früher Familienunternehmen häufig selbstverständlich innerhalb der Familie weitergegeben wurden, sieht die Realität heute oft anders aus:

  • Kinder entscheiden sich bewusst gegen die Unternehmerrolle,
  • geeignete familieninterne Nachfolger fehlen,
  • oder Unternehmer möchten ihr Lebenswerk unabhängig von einzelnen Personen langfristig sichern.

Gleichzeitig wächst bei vielen Unternehmerinnen und Unternehmern der Wunsch, das eigene Unternehmen dauerhaft in „guten Händen“ zu wissen. Erst recht, wenn die Unternehmerfamilie wirtschaftlich nicht mehr auf die laufenden Erträge angewiesen ist. Genau an dieser Stelle setzt die geplante GmgV an.

Was ist eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen?

Die Bundesregierung möchte dem verantwortungsorientierten Unternehmertum einen passenden rechtlichen Rahmen bieten.

Die GmgV soll eine eigenständige Rechtsform werden. Kern der Idee ist die sogenannte Vermögensbindung:

Gewinne und Unternehmensvermögen sollen dauerhaft im Unternehmen verbleiben und nicht an Gesellschafter ausgeschüttet werden können. Das Unternehmen soll damit langfristig seinem Zweck dienen und nicht kurzfristigen Renditeinteressen.

Die GmgV verbindet wirtschaftliches Handeln mit langfristiger Verantwortung, ohne dabei eine gemeinnützige Organisation zu sein.

Für wen könnte die GmgV interessant sein?

Die geplante Rechtsform dürfte insbesondere für mittelständische Unternehmen und Familienunternehmen interessant werden, die sich frühzeitig mit ihrer Nachfolge beschäftigen.

Denkbar ist die GmgV beispielsweise für Unternehmerinnen und Unternehmer,

  • die keinen geeigneten Nachfolger finden,
  • die ihr Unternehmen langfristig unabhängig halten möchten,
  • die einen Verkauf an Investoren vermeiden wollen,
  • die Arbeitsplätze und Unternehmenskultur sichern möchten,
  • oder die ihr Unternehmen dauerhaft werteorientiert fortführen möchten.

Die GmgV könnte damit künftig eine Alternative zu bestehenden Stiftungslösungen darstellen.

Gesellschaftliche Verantwortung ohne klassische Gemeinnützigkeit

Besonders interessant ist der gesellschaftliche Ansatz hinter der geplanten Rechtsform: Die GmgV soll Unternehmen ermöglichen, langfristig verantwortungsvoll und werteorientiert zu wirtschaften, ohne dabei gemeinnützig im steuerlichen Sinne sein zu müssen.

Gesellschaftliche Verantwortung wäre damit kein „Sondermodell“ mehr, sondern Teil modernen Unternehmertums. Gerade für Familienunternehmen, die ihre Identität, Kultur und Unabhängigkeit bewahren möchten, könnte dies künftig ein passendes Rechtskleid sein.

Nachfolgeplanung beginnt nicht erst morgen

Auch wenn die GmgV noch nicht beschlossen ist, zeigt die politische Entwicklung bereits heute eine klare Richtung. Nachfolgeplanung ist kein Thema, das kurzfristig entschieden wird. Vielmehr braucht sie Zeit, strategische Vorbereitung und die Prüfung verschiedener rechtlicher und steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten. Deshalb kann es bereits heute sinnvoll sein, die geplante GmgV als mögliche zukünftige Option in die Überlegungen einzubeziehen.

Wir beobachten die Entwicklung für Sie

Sobald ein konkreter Gesetzesentwurf vorliegt oder die neue Rechtsform verabschiedet wird, informieren wir ausführlich über die rechtlichen, steuerlichen und praktischen Auswirkungen der GmgV.

Bereits heute berücksichtigen wir die geplante Gesellschaft mit gebundenem Vermögen im Rahmen strategischer Nachfolgeüberlegungen als mögliche Alternative, insbesondere bei familiengeführten Unternehmen mit langfristiger Werteorientierung. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an Jochen Muth, Tel. 0228 9 83 88-0.

 

Artikelbild: KI-generiert

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