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Internationales Steuerrecht: So können Sie eine Wegzugsbesteuerung vermeiden

27.06.2023

Wenn ein Gesellschafter einer in Deutschland ansässigen GmbH seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen möchte, muss der Gesamtwert der Gesellschaft in Deutschland versteuert werden. Denn dann greift die sogenannte Wegzugsbesteuerung, die der Gesetzgeber kürzlich reformiert hat. Allerdings gibt es verschiedene Umstrukturierungsmodelle, mit denen die Wegzugsbesteuerung gesetzeskonform vermieden werden kann.

 

Umwandlung der Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft

Viele Unternehmer wandeln vor dem Wegzug ihre GmbH in eine Personengesellschaft um – vorzugsweise in eine GmbH & Co. KG. Dieser einfache Formwechsel ist in den meisten Fällen steuerneutral und wenn ein Gesellschafter der GmbH & Co. KG dann ins Ausland umsiedelt, fällt keine Wegzugsbesteuerung an. Denn der Gesellschafter hält keine Anteile an einer Kapitalgesellschaft, sondern an einer Personengesellschaft und umgeht so die wichtigste Voraussetzung des Außensteuergesetzes. Hierbei ist es allerdings wichtig, dass die gesamte Betriebsstätte sowie alle Mitarbeiter in Deutschland verbleiben.

 

Gründung einer Familienstiftung

Eine weitere Möglichkeit, die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden, ist die Gründung einer Familienstiftung. Hierfür werden die Anteile an der GmbH zunächst gestiftet, um damit die Stiftung zu gründen. Diese ist zwar wie eine GmbH körperschaftsteuerpflichtig, hat allerdings im Gegensatz zur GmbH keine Anteilseigner. Eine Wegzugsbesteuerung fällt nicht an, da der Empfänger keine Anteile mehr an der GmbH hat und eine Stiftung generell keine Anteilseigner haben kann.

 

GmbH & Co. KG als Holding

Ebenso kann eine GmbH & Co. KG als Holding gebildet werden. Die GmbH Beteiligung wird hierbei steuerneutral in die GmbH & Co. KG eingebracht. Die GmbH & Co. KG muss allerdings bei dieser Variante selbst eine gewerbliche Tätigkeit im Inland ausüben und die GmbH-Anteile müssen dem Gesellschaftszweck der Personengesellschaft funktional zuzurechnen sein. Generell gilt: Bei allen aufgezeigten Modellen zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung gibt es zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten zur weiteren Optimierung im Einzelfall. Am besten sprechen Sie uns einfach an und wir zeigen Ihnen die für Sie beste Lösung auf.

 

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