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Ist die Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierungen europarechtswidrig?

08.10.2026
Europäische Fahne mit einem Richterhammer und einer Waage

Ein aktuelles EuGH-Urteil könnte die Besteuerung im Rahmen von Umstrukturierungen grundlegend verändern. Für Geschäftsführer bedeutet das: Steuerbescheide und geplante Umstrukturierungen sollten jetzt sorgfältig überprüft werden.

Unternehmen passen ihre Strukturen regelmäßig an: Beteiligungen werden gebündelt, Immobilien in Holdinggesellschaften eingebracht oder Gesellschaften verschmolzen. Solche Umstrukturierungen dienen häufig der Nachfolgeplanung, der Finanzierung oder einer effizienteren Konzernstruktur. Doch ein Kostenfaktor kann diese Vorhaben erheblich verteuern: die Grunderwerbsteuer.

Mit seinem Urteil vom 4. Juni 2026 in der Rechtssache „Nova Iberomoldes“ (C-837/24) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass bestimmte Umstrukturierungen nicht mit einer der Grunderwerbsteuer vergleichbaren indirekten Steuer belastet werden dürfen. Das Urteil betrifft zwar portugiesisches Recht, könnte aber auch erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Rechtslage haben. Andere Mitgliedsstaaten zeigen erste Reaktionen. Das österreichische Bundesfinanzministerium hat bereits eine erste Stellungnahme auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Warum § 6a GrEStG für Unternehmen so wichtig ist

Grundsätzlich fällt Grunderwerbsteuer nicht nur beim unmittelbaren Erwerb eines Grundstücks an. Auch sogenannte Share Deals, also der Erwerb oder die Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften, können Grunderwerbsteuer auslösen.

Für Umstrukturierungen hat der Gesetzgeber deshalb mit § 6a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) eine wichtige Steuerbefreiung geschaffen. Diese soll verhindern, dass wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen allein aufgrund der Grunderwerbsteuer unterbleiben.

Die Steuerbefreiung ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft. Insbesondere müssen bestimmte Beteiligungsverhältnisse sowie Vor- und Nachbehaltensfristen eingehalten werden. Gerade diese Fristen erschweren in der Praxis viele Umstrukturierungen oder schließen eine Steuerbefreiung vollständig aus.

Was hat der EuGH entschieden?

Im entschiedenen Fall wurde eine Holdinggesellschaft gegründet. Das Gesellschaftskapital bestand ausschließlich aus Beteiligungen an grundbesitzenden Gesellschaften. Die Grundstücke selbst wechselten jedoch zu keinem Zeitpunkt den Eigentümer.

Der EuGH stellte klar, dass eine solche gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung unter den Schutz der europäischen Kapitalansammlungsrichtlinie fällt. Danach dürfen Mitgliedstaaten auf bestimmte Kapitalzuführungen und Umstrukturierungen keine indirekten Steuern erheben, auch wenn indirekt über die beteiligten Gesellschaften Grundbesitz betroffen ist.

Welche Folgen könnte das für Deutschland haben?

Unmittelbar ändert das Urteil das deutsche Grunderwerbsteuerrecht nicht. Der EuGH hat ausschließlich über portugiesisches Recht entschieden.

Dennoch dürfte die Entscheidung auch hierzulande aufmerksam verfolgt werden. Die europäische Kapitalansammlungsrichtlinie gilt in allen Mitgliedstaaten. Deutsche Gerichte müssen deren Auslegung durch den EuGH berücksichtigen.

Ob hiervon künftig auch die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG – insbesondere die Vor- und Nachbehaltensfristen – betroffen sein könnten, ist derzeit noch offen. Das EuGH-Urteil liefert jedoch neue Argumente für eine europarechtliche Überprüfung der deutschen Regelungen. Und im Rahmen der Besteuerung ist eine unmittelbare Berufung auf die Richtlinie und die EuGH-Entscheidung möglich.

Was Geschäftsführer jetzt tun sollten

Sollten die Grenzen des § 6a GrEStG zu eng sein, empfiehlt es sich, laufende und geplante Umstrukturierungen sorgfältig steuerlich überprüfen zu lassen.

Insbesondere sollten Geschäftsführer prüfen,

  • ob aktuelle oder kürzlich ergangene Grunderwerbsteuerbescheide noch mit einem Einspruch angefochten werden können,
  • ob laufende Umstrukturierungen von der neuen Rechtsprechung profitieren könnten,
  • und ob geplante Umstrukturierungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsentwicklung neu bewertet werden sollten.

Rechtzeitig Gestaltungsspielräume nutzen

Die Grunderwerbsteuer gehört häufig zu den größten Kostenfaktoren bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen. Das aktuelle EuGH-Urteil zeigt, dass sich die Rechtslage in Bewegung befindet und bestehende Grundsätze künftig neu bewertet werden könnten. Wer Umstrukturierungen plant oder in den vergangenen Jahren durchgeführt hat, sollte die Auswirkungen der Entscheidung frühzeitig prüfen lassen. PMPG begleitet Unternehmen dabei interdisziplinär mit steuerlicher und rechtlicher Expertise – von der Gestaltungsberatung bis zur Begleitung von Einspruchs- und Rechtsbehelfsverfahren.

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie mehr zum Thema wissen möchten, wenden Sie sich gerne jederzeit an Jochen Muth, Tel. 0228 9 83 88-0.

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