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Meldepflicht für elektronische Kassen ab 2025

21.10.2024

Spätestens seit dem Jahr 2023 müssen elektronische Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein. Mit der Einführung der TSE-Pflicht hatte die Finanzverwaltung eigentlich auch eine Meldepflicht für die entsprechenden Kassensysteme geplant. Diese wurde jedoch immer wieder ausgesetzt. Nunmehr startet die Meldepflicht ab dem 01. Januar 2025.

Jeder, der eine elektronische Kasse in seinem Betrieb nutzt, unterliegt dieser Meldepflicht.
Der Meldepflicht unterliegen auch elektronische Aufzeichnungssystem die vor dem 01. Januar 2025 angeschafft wurden.

Für die Meldung der entsprechenden Aufzeichnungssysteme gewährt die Finanzverwaltung eine Übergangsfrist. Diese sieht vor, dass für vor dem 01. Juli 2025 angeschaffte Systeme die Mitteilung erst bis zum 31. Juli 2025 vorzunehmen ist. Ab dem 01. Juli 2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme sind dann jedoch innerhalb eines Monats nach Anschaffung zu melden. Dies gilt ebenfalls für ab dem 01. Juli 2025 außer Betrieb genommene elektronische Aufzeichnungssysteme.

 

Folgende Angaben müssen gemeldet werden:

  •  Name des Steuerpflichtigen
  • Betriebsstätte der elektronischen Kasse
  • Steuernummer
  • Zertifizierungs-ID und Seriennummer
  • Art der eingesetzten Kasse – z. B. Registrierkasse, PC-Kasse, POS-Kassensystem
  • Anzahl der eingesetzten Kassen
  • Seriennummer der Kasse
  • Anschaffungsdatum der Kasse
  • Datum der Außerbetriebnahme

Bei jeder Mitteilung sind stets alle elektronischen Aufzeichnungssysteme einer Betriebsstätte in der einheitlichen Mitteilung zu übermitteln. Gemietete oder geleaste elektronische Aufzeichnungssysteme stehen angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen gleich.

 

Bitte beachten Sie:

Da die Mitteilung von elektronischen Aufzeichnungssystemen im Bestand bis spätestens 31. Juli 2025 vorzunehmen ist, sollten sich Unternehmer bis zur Freischaltung des Mitteilungssystems am 01. Januar 2025 eine Übersicht über alle in ihren Betriebsstätten eingesetzten Systeme verschaffen und die von der Finanzverwaltung geforderten Daten zusammenstellen. So können diese dann schnell in das Meldesystem eingepflegt und übersandt werden.

 

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