Neue Gesetze für Online-Dienste: Wichtige Informationen für Website-Betreiber
Der deutsche Gesetzgeber hat Änderungen vorgenommen, um den Anforderungen des „Digital Services Act (DSA)“ zu entsprechen. Diese sind seit dem 14. Mai 2024 in Kraft getreten.
Diese Änderungen betreffen Onlineangebote, daher ist es wichtig zu überprüfen, ob Ihr Impressum und andere Dokumente aktualisiert werden müssen.
Gesetzliche Änderungen:
- Aus dem Telemediengesetz (TMG) wird das „Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)“
- Aus dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) wird das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)
Zugegebenermaßen etwas sperrig, doch betreffen die Änderungen nahezu jede Website.
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Impressum:
Viele Websites enthalten im Impressum einen Hinweis auf „§ 5 TMG“, der die Informationspflichten von Diensteanbietern regelte. Diese Informationspflichten nunmehr aus §§ 5, 6 DDG entnehmen.
Da es allerdings keinerlei gesetzliche Pflicht gibt, die Gesetze im Impressum überhaupt aufzuführen, raten wir aus Praktikabilitätsgründen dazu, die gesetzlichen Angaben komplett zu streichen. So sind Sie nicht gezwungen, regelmäßig auf gesetzliche Änderungen zu reagieren und bleiben in der Außendarstellung gegenüber Ihren Kunden stets aktuell.
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Cookie-Einwilligungen:
Die bisherige gesetzliche Regelung, aus der sich die Einwilligungspflicht der User für die Nutzung von Cookies ergab, lautete § 25 TTDSG.
Infolge der redaktionellen Gesetzesänderung ist diese Regelung nunmehr in § 25 TDDDG zu finden und sollte entsprechend umbenannt werden.
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Datenschutzhinweise und andere Dokumente:
Sollten in Ihren Dokumenten Verweise auf das TMG oder das TTDSG vorhanden sein, sollten Sie diese zwingend abändern, um den Nutzern eine korrekte Darstellung der Datenschutzhinweise zu liefern.
Die Vertragsdokumente sollten daher sorgfältig und manuell auf Änderungsbedarf geprüft werden.
Gerne unterstützen wir Sie hierbei. Ihr Ansprechpartner bei PMPG:
Maik Stang
Rechtsanwalt