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Stiftungs-Holding: Eine Alternative zur klassischen GmbH-Struktur

21.04.2026
Gestapelte Münzen in unterschiedlicher Höhe

Steuern sparen mit einer Holding-Gesellschaft – dieses Prinzip ist vielen Unternehmern bekannt. Neben der klassischen GmbH-Holding rückt jedoch zunehmend eine weitere Struktur in den Fokus: die Stiftungs-Holding. Gemeint ist dabei nicht die gemeinnützige Stiftung, sondern die (inländische) Familienstiftung.

Eine Familienstiftung wird im Interesse einer Familie oder bestimmter Familienmitglieder errichtet. Sie eignet sich nicht nur als Holdingstruktur, sondern zugleich als Instrument der Unternehmensnachfolge. Vermögen wird gebündelt, Firmenanteile bleiben dauerhaft in einer Hand. Das ist ein entscheidender Vorteil für den langfristigen Erhalt von Unternehmenswerten.

Besonderheiten der Stiftungs-Holding

Im Unterschied zur GmbH hat die Stiftung keine Gesellschafter. Das Vermögen gehört „sich selbst“. Die zentralen Regelungen werden in der Stiftungssatzung getroffen: Der Stifter bestimmt, wer begünstigt ist, legt Anlagerichtlinien fest und entscheidet, wer den Vorstand bildet, also die Geschäftsführung der Stiftung. Diese Vorgaben wirken regelmäßig über den Tod des Stifters hinaus.

Steuerliche Behandlung und Unterschiede zur GmbH

Die Übertragung von Betriebsvermögen auf eine Stiftung kann nach den §§ 13a, 13b ErbStG steuerlich begünstigt sein. Laufend wird die Stiftung körperschaftsteuerlich ähnlich wie eine GmbH behandelt.

Ein wesentlicher Unterschied: Die Familienstiftung unterliegt nicht automatisch der Gewerbesteuer. Zudem kann sie Immobilienvermögen im Privatvermögen halten und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen – häufig steuerlich attraktiver als im Betriebsvermögen. Ein weiterer Vorteil: Anders als bei der GmbH gilt bei der Stiftung kein strenges „Alles-oder-nichts“-Prinzip bei der Gewerbesteuer. Nur tatsächlich gewerbliche Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuer – vermögensverwaltende Erträge bleiben außen vor.

Erträge der Stiftung stehen zur Versorgung der Begünstigten zur Verfügung. Über die Zahlungen entscheidet in der Regel der Vorstand im Rahmen der Satzung. Die Besteuerung erfolgt dabei grundsätzlich mit dem Abgeltungssteuersatz, was vergleichbar mit Ausschüttungen aus Kapitalgesellschaften ist.

Warum die Stiftungs-Holding strategisch überzeugen kann

Neben steuerlichen Aspekten bietet die Stiftungs-Holding strukturelle Vorteile:

  • Schutz vor Zersplitterung von Unternehmensanteilen
  • langfristige Sicherung der Unternehmensnachfolge
  • mögliche Abschirmung vor Wegzugsbesteuerung bei Auslandsverlagerung des eigenen Wohnsitzes

Zudem können Immobilien in der Stiftung nach Ablauf der steuerlichen Spekulationsfrist unter Umständen steuerfrei veräußert werden. Das ist ein Vorteil, den die klassische GmbH regelmäßig nicht bieten.

Wann die Stiftung die bessere Holding ist

Die Stiftungs-Holding ist kein Ersatz „von der Stange“, sondern eine komplexe Gestaltungsalternative zur GmbH-Holding. Ob sie sich im Einzelfall lohnt, hängt von Vermögensstruktur, Nachfolgeplanung und steuerlichen Zielsetzungen ab. Klar ist jedoch: Wer heute über Holdingstrukturen nachdenkt, sollte die Familienstiftung zwingend in die Überlegungen einbeziehen.

Professionelle Unterstützung von Anfang an

Die Umsetzung einer Stiftungsstruktur erfordert fundierte steuerliche und rechtliche Expertise. Wir vereinen Steuerberatung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung unter einem Dach und begleitet Sie interdisziplinär bei der Konzeption und Umsetzung Ihrer Holding- oder Stiftungsstruktur. So stellen Sie sicher, dass alle relevanten Aspekte – von der Besteuerung bis zur Governance – optimal aufeinander abgestimmt sind.

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie mehr rund um das Thema Stiftungs-Holding wissen möchten, wenden Sie sich gerne jederzeit an uns.


Markus Florange

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