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Die Wirtschafts-Identifikationsnummer

05.05.2025
Steuer Formular mit Feld Wirtschaftsidentifikationsnummer

W-IdNr. zur eindeutigen Identifizierung von Unternehmen

Seit November 2024 wird in Deutschland die sogenannte Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt, die alle wirtschaftlich tätigen Personen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Laufe des Jahres 2025 erhalten. Die ID setzt sich aus den Anfangsbuchstaben DE und einer 9-stelligen Zahl zusammen. Dieses zusätzliche Identifikationsinstrument soll für eine klare Trennung zwischen privaten und betrieblichen Steuerangelegenheiten sorgen.

FAQ – was wir häufig gefragt werden

Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (§ 139c AO; Abk.: W-IdNr.) ist ein eindeutiges und dauerhaftes Identifikationsmerkmal für Steuerzwecke bei wirtschaftlich Tätigen in Deutschland.

Wer bekommt eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Alle natürlichen Personen, die wirtschaftlich tätig, erhalten zusätzlich zur persönlichen Steuer-Identifikationsnummer eine W-IdNr., sodass der betriebliche Bereich klar und eindeutig von der privaten Sphäre getrennt werden kann. Wirtschaftlich Tätige sind auch juristische Personen und Personenvereinigungen.

Wie ist die W-IdNr. aufgebaut?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer entspricht im Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und übernimmt bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 27a Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes deren Funktionalität.

  • Bei Unternehmen, die bereits eine USt-ID haben, erhält diese den Zusatz „-00001“ als Wirtschafts-ID.
  • Bei Unternehmen, die noch keine USt-ID haben, werden eine solche erhalten, welche im Aufbau einer USt-ID ähnelt.

Wann wird die Wirtschafts-ID vergeben?

Die Vergabe erfolgt in Stufen:

Stufe 1: Diese läuft bereits seit November 2024. Wirtschaftlich Tätige erhalten eine W-IdNr. zunächst mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001, wenn sie zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind.

Stufe 2: Ab dem 3. Quartal 2025 wird die W-IdNr. mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001 an wirtschaftlich Tätige vergeben, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen.

Stufe 3: Diese beginnt im Jahr 2026 und betrifft Personen, die mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben. Für diese vergibt das BZSt weitere Unterscheidungsmerkmale ab 2026.

Was ist bei der Steuererklärung hinsichtlich der W-IdNr. zu beachten?

Die elektronischen Steuererklärungsvordrucke werden nach und nach um die Angabe der W-IdNr. erweitert. Durch die stufenweise Vergabe ist die Angabe der W-IdNr. sowie des Unterscheidungsmerkmals in den elektronischen Vordrucken vorerst bis zum 31. Dezember 2026 nicht verpflichtend. Bis dahin ist die Steuererklärung wie gewohnt mit der Steuernummer abzugeben.

Worin besteht der Unterschied zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Wichtig ist bei dieser Frage, dass die Wirtschafts-Identifikationsnummer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht ersetzt.

Die W-IdNr. entspricht in ihrem Aufbau der USt-IdNr. Zusätzlich wird die W-IdNr. um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt. Die USt-IdNr. ist für Unternehmen wie gewohnt weiter zu verwenden, wenn sie innergemeinschaftlich grenzüberschreitend tätig sind. Im Gegensatz zur USt-IdNr. muss die W-IdNr. nicht beantragt werden. Haben Sie bereits eine Umsatzsteuer-IdNr., erhalten Sie über die Zuteilung der W-IdNr. keine gesonderte Mitteilung.

Was ist der Unterschied zur Steuer-IdNr. bei natürlichen Personen?

Die Steuer-IdNr. bleibt auch nach Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer in ihrer Funktion als eindeutiges Identifikationsmerkmal einer natürlichen Person nach § 139a AO im Verwaltungsverfahren erhalten. Im Gegensatz zur Steuer-IdNr., die in Deutschland jeder natürlichen Person zugeteilt wird, wird die W-IdNr. nur im Falle einer wirtschaftlichen Tätigkeit vergeben. Die Angabe der Steuer-IdNr., z. B. bei Serviceleistungen der Steuerverwaltung, ist weiterhin notwendig.

Wie erfährt man seine Wirtschafts-Identifikationsnummer?

  • Wirtschaftlich Tätige, die bereits über eine USt-ID verfügen, erfahren Ihre W-IdNr. per öffentlicher Mitteilung. Es erfolgt keine gesonderte Mitteilung.
  • Wirtschaftlich Tätige, die keine USt-ID haben, erfahren Ihre W-IdNr. per Mitteilung über ELSTER. Bei einer bestehenden Empfangsvollmacht erhält die beauftragte Steuerberaterin bzw. der beauftragte Steuerberater die Mitteilung.

Wenn Sie Fragen rund um die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer oder zu einem ganz anderen steuerrechtlichen Thema haben, melden Sie sich einfach bei uns.

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