Die elektronische Stechuhr – Neues zur Arbeitszeiterfassung

Die Änderung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) kommt:

 

Nachdem das Bundesarbeitsgericht bereits letztes Jahr (#Paukenschlag) Arbeitgeber unter Hinweis auf den Arbeitsschutz verpflichtet hat, die tägliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers (Beginn, Dauer und Ende) zur erfassen, legt das Bundesamt für Arbeit und Soziales nun einen ersten Referentenentwurf vor.

 

Was soll sich ändern?

 

Arbeitgeber werden verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer elektronisch jeweils am Tag der Arbeitsleistung zu erfassen.

  • Die Aufzeichnung kann durch den Arbeitnehmer oder einen Dritten erfolgen.
  • Der Arbeitgeber bleibt jedoch für die ordnungsgemäße Aufzeichnung verantwortlich.

 

Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich, entbehrt wohl aber nicht von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. „Nur“ die Pflicht zur Kontrolle durch den Arbeitgeber entfällt voraussichtlich.

  • Der Arbeitgeber soll in diesem Fall durch geeignete Maßnahmensicherstellen, dass ihm Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zu Dauer und Lage der Arbeits- und Ruhezeiten bekannt werden.

 

Aufbewahrungs- & Herausgabepflicht

 

Die Arbeitszeitnachweise müssen für die gesamte Dauer der Beschäftigung, maximal jedoch für zwei Jahre aufbewahrt werden. Der Arbeitnehmer erhält ein Informations- und Herausgaberecht. Ihm ist auf Verlangen eine Kopie der Aufzeichnungen zur Verfügung zu stellen.

 

Übergangsfristen & Verstöße

 

Der Referentenentwurf sieht Übergangsfristen zur Umsetzung der Zeiterfassungsvorgaben vor, die sich an der Betriebsgröße orientieren. Kleinbetriebe (bis zu 10 Arbeitnehmer) können auch dauerhaft eine nicht-elektronische Zeiterfassung führen.

Bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflicht droht eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro.

 


Wenn Sie Fragen zu den bevorstehenden Änderungen haben, wenden Sie sich einfach an den PMPG-Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Demirci per E-Mail oder rufen Sie an unter 0221 2921360.